Nicole Roth (SVP) vermutet erneuten Geldeintrieb des Kantons
Nach der Sanierung der Hauptund Netzenstrasse in Sissach wurde die Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 km/h reduziert – laut SVP-Landrätin Nicole Roth ohne klare Ankündigung. Kurz darauf sorgte eine mobile ...
Nicole Roth (SVP) vermutet erneuten Geldeintrieb des Kantons
Nach der Sanierung der Hauptund Netzenstrasse in Sissach wurde die Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 km/h reduziert – laut SVP-Landrätin Nicole Roth ohne klare Ankündigung. Kurz darauf sorgte eine mobile Radarkontrolle für Unmut. Laut der Baselbieter Polizei ist jedoch alles korrekt abgelaufen.
Melanie Frei
Fast ein Jahr lang wurden die Hauptstrasse und die Netzenstrasse in Sissach saniert. Vor den Bauarbeiten galt dort Tempo 60. Doch nach Abschluss der Bauarbeiten wurde das Tempo-60-Schild entfernt – nun gilt dort Tempo 50.
Eine frühzeitige Ankündigung der Geschwindigkeitsänderung gab es nicht, moniert SVP-Landrätin Nicole Roth in einer Motion. Erst einige Wochen nach der Wiedereröffnung wurde eine «Smiley-Geschwindigkeitstafel» aufgestellt, und am Sonntag, 23. Februar, um ca. 15.30 Uhr, stand bereits eine mobile Radarfalle vor Ort. Das sorgte für Unverständnis. Roth stellt in ihrer Motion die Frage, ob es hier wirklich um Verkehrssicherheit oder um eine versteckte Massnahme zur Generierung von Bussen geht. «Ohne offensichtlichen Grund die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren und dies nicht sichtbar mit einer Tafel zu kommunizieren, um im Anschluss einen Radar aufzustellen, sehe ich als weitere Schikane gegenüber den Autofahrern», schreibt Roth in ihrer Motion.
Eine Nachfrage bei der Baselbieter Polizei ergibt, dass die Temporeduktion keineswegs unbegründet war: Die Temporeduktion auf dem fraglichen Strassenabschnitt sei im Rahmen der Baustelle Instandsetzung/Umbau der Netzen- und Hauptstrasse an die innerorts allgemein gültige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angepasst worden, sagt Adrian Gaugler, Kommunikationsleiter der Baselbieter Polizei.
Provisorische Schilder
Nach der Umgestaltung – mit einem Mehrzweckstreifen, Mittelinseln und beidseitigen Radstreifen – sei es nicht mehr möglich gewesen, die Höchstgeschwindigkeit über die innerorts geltenden 50 km/h anzuheben. Er bezieht sich dabei auf den Artikel 108 der Signalisationsverordnung: Diese regelt die Signale, Markierungen und Reklamen im Bereich von Strassen, die Zeichen und Weisungen der Polizei sowie die Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen.
«Die Geschwindigkeitsanpassung wurde ordnungsgemäss verfügt und im Amtsblatt vom 8. April 2024 veröffentlicht», so Gaugler. Bereits während der Bauarbeiten sei die reduzierte Geschwindigkeit provisorisch mit Schildern entlang der Strecke angezeigt worden. Ende April 2024, nachdem die Regelung rechtskräftig geworden war, wurden dann fixe Tempo-50-Tafeln aufgestellt. Die Gemeinde Sissach wurde vorgängig zur Massnahme angehört und unterstützte die entsprechende Anpassung.
«Seit der Signalisation der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bis zu den ersten Kontrollen sind mehr als 8 Monate verstrichen.» In dieser Zeit hätten sich die Fahrzeuglenkenden mit der im Strassenverkehr gebotenen Aufmerksamkeit mit der neuen Signalisation vertraut machen können, folgert Gaugler.
Laut der Baselbieter Polizei ist die Geschwindigkeitsänderung also klar angekündigt worden – nicht klar genug für Nicole Roth: Sie schlägt in ihrer Motion eine temporäre Signalisation für mindestens vier Wochen vor, um Verwirrung und unnötige Bussen zu vermeiden. Es liegt nun am Regierungsrat, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Roth hat bereits im Januar eine Motion bezüglich Blitzkasten und Bussengelder eingereicht. Die künftigen Radareinnahmen sollten zweckgebunden verwendet werden, beispielsweise für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau der Kantons- und Gemeindestrassen (die «Volksstimme» berichtete). Durch eine zweckgebundene Nutzung sollten ein möglicher Missbrauch der Radaranlagen nur zum Geldeintrieb verhindert und mehr Transparenz geschaffen werden.