Gemeindeversammlung mit dem Gemeinderat völlig einig
Nach Nusshof hat auch die Standortgemeinde Wintersingen den überarbeiteten Vertrag der Kreisschule verabschiedet. Somit kann der Schulbetrieb nahtlos weitergeführt werden. Die Gemeinde sprach sich zudem für den ...
Gemeindeversammlung mit dem Gemeinderat völlig einig
Nach Nusshof hat auch die Standortgemeinde Wintersingen den überarbeiteten Vertrag der Kreisschule verabschiedet. Somit kann der Schulbetrieb nahtlos weitergeführt werden. Die Gemeinde sprach sich zudem für den Zusammenschluss dreier Zivilschutzkompanien zur neuen Einheit «Argantia» aus.
Otto Graf
45 Minuten reichten vorgestern aus, um die vier Sachgeschäfte der Gemeindeversammlung in Wintersingen über die Bühne zu bringen. Gefragt wurde wenig. Und die Stimmberechtigten fassten alle Beschlüsse ohne Gegenstimmen im Sinne des Gemeinderats. Am meisten interessierte wohl der neue Kreisschul-Vertrag zwischen Nusshof und Wintersingen, den Gemeinderätin Annekäthi Roth erläuterte. Beide Gemeinden führen seit mittlerweile 15 Jahren den Kindergarten und die Primarschule gemeinsam in Wintersingen und teilten die Hälfte der Schulkosten bislang zu gleichen Teilen unter sich auf, während die andere Hälfte aufgrund der Schülerzahlen verrechnet wurde.
Aus finanziellen Überlegungen entschied die Gemeindeversammlung der Nachbargemeinde Nusshof vor zwei Jahren, der Vertrag sei bezüglich des Verteilschlüssels der Schulkosten zu überarbeiten respektive aufzukündigen. Ein halbes Jahr später, im Dezember 2022, lehnte Nusshof den Vorschlag ab, den Basiskostenanteil im Verhältnis drei zu zwei zwischen Wintersingen und Nusshof festzulegen, worauf der Schulvertrag ordentlich per Ende Schuljahr 2024/25 gekündigt wurde. Gleichzeitig sprach sich der Gemeinderat Nusshof für das Aufnehmen von Verhandlungen aus, um im Idealfall vor dem Auslaufen des Vertrags nahtlos eine Anschlusslösung zu finden.
Das ist nun auch gelungen. Neu wird der 200 000-Franken-Sockelbetrag je hälftig eins zu eins aufgeteilt. Die Restkosten, im Jahr 2022 waren dies rund 900 000 Franken, werden künftig je zur Hälfte über die Einwohnerzahlen und über die Zahl der Schulkinder abgerechnet. Der neue Kostenverteiler trägt dem Solidaritätsgedanken Rechnung, hat aber für Wintersingen, wie Roth vorrechnete, nur geringe Mehrkosten zur Folge. Nusshof hat das Geschäft bereits am 19. März 2024 mit 43 gegen 3 Stimmen abgesegnet. Das Geschäft bedarf noch des Segens aus Liestal. Rolf Wirz, dem vorgestern anwesenden Gemeindepräsidenten der Nachbargemeinde, dürfte das Bier nach der Versammlung besonders gut gemundet haben.
Höhere Steuereinnahmen
Gänzlich unbestritten war auch die von Gemeindepräsident Michael Schaffner anstelle des abwesenden Finanzchefs Hansruedi Müller präsentierte Gemeinderechnung 2023. Diese schliesst vor allem dank höherer Steuererträge und Beiträgen aus dem Finanzausgleichstopf mit einem Ertragsüberschuss von fast 126 000 Franken ab. Budgetiert war ursprünglich ein Plus von 41 000 Franken. Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung erwirtschaftete einen Gewinn von 17 000 Franken, während die Abwasserbeseitigung bei einem finanziellen Polster von über 340 000 Franken einen Fehlbetrag von 28 000 Franken zeigte. In der Bilanz reduzierten sich die Schulden um 200 000 Franken auf 2,1 Millionen Franken am Endes des Rechnungsjahres. Das Eigenkapital, ohne Vorfinanzierungen und Spezialfinanzierungen, legte um den Jahresgewinn auf knapp 1,9 Millionen Franken zu.
Das total revidierte Bevölkerungsund Zivilschutzgesetz hat zur Folge, dass die Zahl der Angehörigen des Zivilschutzes massiv sinken wird. Damit der Zivilschutz seinen Auftrag auch künftig erfüllen kann, sollen die drei bisherigen Kompanien Altenberg, Ebenrain und Ergolz mit insgesamt zwölf Gemeinden zum neuen Verband «Argantia» zusammengeführt werden. Mit der Fusion, sagte Gemeinderat Ernst Schaffner, der das Geschäft erläuterte, werde der Zivilschutz weiter professionalisiert. Der Souverän verabschiedete die entsprechenden Statuten mit grossem Mehr. Zudem nahm die Versammlung auch das überarbeitete Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an.