Der Vermögensverzehr kommt im Kanton nicht durch
Die Verlegung der Naubrücke in Laufen hat an der Urne die Referendums-Hürde mit Bravour und klaren 65 Prozent Ja-Stimmen genommen. Abgelehnt hat der Baselbieter Souverän dafür den dritten Anlauf der Regierung, den ...
Der Vermögensverzehr kommt im Kanton nicht durch
Die Verlegung der Naubrücke in Laufen hat an der Urne die Referendums-Hürde mit Bravour und klaren 65 Prozent Ja-Stimmen genommen. Abgelehnt hat der Baselbieter Souverän dafür den dritten Anlauf der Regierung, den Vermögensverzehr bei pflegebedürftigen alten Menschen auf 20 Prozent zu erhöhen. Mit 55,2 gegen 44,8 Prozent der Stimmen wurde die Änderung des Ergänzungsleistungsgesetzes verworfen.
Somit kann die 200 Meter birsabwärts geplante neue Brücke für rund 35 Millionen Franken gebaut werden, die der Landrat mit klaren 77 gegen zwei Stimmen unter der Annahme gesprochen hat, dass sich der Bund mit knapp 6 Millionen Franken beteiligt. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die neue Verkehrsführung auf 46,8 Millionen Franken.
«Es freut mich sehr, dass wir eine zweite Brücke bauen konnten – nämlich zwischen den Gemeinden im Kanton Baselland», gab der Laufner Stadtpräsident und Vorsitzende des Pro-Komitees der «bz Basel» zu Protokoll: In der Tat haben lediglich drei Gemeinden die Verlegung abgelehnt. Es sind Rümlingen (mit einer Stimme Unterschied), Wahlen und Dittingen.
Auffallend stark zeigt sich, dass der Widerstand gegen die Brücke ein lokaler Streitpunkt war, der politisch nicht ins übrige Baselbiet ausstrahlte. Entsprechend selbstsicher zeigte sich Baudirektor Isaac Reber. Er interpretiert das Ergebnis als ein Votum der Bevölkerung, wonach weiter in die Attraktivität und die Infrastruktur des Baselbiets investiert werden soll.
Sissach für Vermögensverzehr
Das Komitee «Naubrücke bleibt», welche das Referendum gegen den Landratsbeschluss ergriffen und den Abstimmungskampf geführt hatte, fühlt sich genau deswegen bestätigt: «Ein Ziel des Referendums war, dass die Laufner und Laufentaler Bevölkerung sich zu dem Projekt demokratisch äussern konnte.» Das sei zwar gelungen, aber es müsse zu denken geben, dass im Laufental der Nein-Stimmenanteil höher war als im Rest des Kantons.
Die zweite kantonale Vorlage sollte Bezüger von Ergänzungsleistungen verpflichten, bis zu 20 Prozent ihres eigenen Vermögens zu verbrauchen, wenn sie pflegefällig werden. Dieses Ansinnen bekämpfte eine «unheilige Allianz» aus SP und Grünen sowie der SVP. Zu den Gemeinden, die das Anliegen angenommen haben, gehört Sissach als einzige Oberbaselbieter Gemeinde neben den Agglomerationsdörfern Arlesheim, Bottmingen, Oberwil und Schönenbuch. Laut der Regierung ist Baselland der einzige Kanton in der Schweiz, der das Maximum von 20 Prozent nicht ausschöpft. Die Werte im Baselbiet bleiben damit bei 10 Prozent.