Drohmail-Verfahren abgeschlossen
15.04.2025 Bezirk Liestal, Baselbiet, Sissach, BubendorfBundesgericht bestätigt Entscheid des Kantonsgerichts
Ein ehemals in Bubendorf wohnhafter Mann schickte eine Amokdrohung an die Polizei, wurde verurteilt und wehrte sich bis vor Bundesgericht. Er unterliegt und muss nun hohe Verfahrenskosten tragen.
Janis ...
Bundesgericht bestätigt Entscheid des Kantonsgerichts
Ein ehemals in Bubendorf wohnhafter Mann schickte eine Amokdrohung an die Polizei, wurde verurteilt und wehrte sich bis vor Bundesgericht. Er unterliegt und muss nun hohe Verfahrenskosten tragen.
Janis Erne
Seine Ankündigung, die Dreirosenanlage in Basel wegen des dortigen Drogenhandels «säubern» zu wollen, führte im Frühjahr 2021 zu einem Einsatz der Spezialeinheit «Barracuda» am damaligen Wohnort eines Mannes in Bubendorf. Der Mittvierziger wurde von der Baselbieter Polizei verhaftet. Es folgte ein Gerichtsverfahren, das nun mit dem vor wenigen Tagen publizierten Urteil des Bundesgerichts abgeschlossen sein dürfte.
Das oberste Gericht des Landes wies die Beschwerde des Mannes ab und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz: Das Baselbieter Kantonsgericht hatte den IT-Spezialisten wegen versuchter Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 190 Franken mit einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Zusätzlich wurde er zur Zahlung von Verfahrenskosten in Höhe von mehr als 12 000 Franken verpflichtet. Der Weiterzug an das Bundesgericht verursachte weitere Kosten von 3000 Franken.
Der Mann hatte in Lausanne auf Freispruch und eine Entschädigung plädiert, konnte mit seiner Argumentation jedoch nicht durchdringen. Aus dem Urteil des Bundesgerichts geht hervor, dass die Beschwerde in rechtlicher Hinsicht wenig Fleisch am Knochen hatte: Sie enthalte keine konkreten Rügen, sondern weitgehend pauschale Kritik am Entscheid der Vorinstanz, so das Bundesgericht. Zudem bezog sich der Beschwerdeführer teilweise auf Tatsachen, die sich erst nach dem kantonalen Urteil ereigneten und für das Bundesgericht somit nicht relevant sind.
Diagnose: Querulant
Vor dem erstinstanzlichen Verfahren am Baselbieter Strafgericht war der Mann durch einen forensischen Gutachter als nicht gefährlich, aber als querulatorisch eingestuft worden (die «Volksstimme» berichtete im Januar 2023). In diesem Verfahren bestritt er, die E-Mail mit der Drohung verfasst und an die Basler Kantonspolizei geschickt zu haben – er führte an, sein E-Mail-Konto sei gehackt worden. In der Drohnachricht war von «Dealern, Sans Papiers und Gewalttaten» die Rede, welche die Dreirosenanlage beherrschten. Weiter hiess es, ein «Kommando» werde aufräumen und einschreitende Polizeikräfte «eliminieren», wenn sich die Situation nicht bessere.
Vor dem Bundesgericht stellte der Mann (wie zuvor bereits vor dem Kantonsgericht) die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise infrage. Das Bundesgericht trat darauf jedoch nicht ein. Zustimmung erhielt er hingegen in einem Punkt: Das Verfahren habe sich überdurchschnittlich lange hingezogen. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass der Mann selbst durch zahlreiche Eingaben (teils mehrere E-Mails pro Tag) massgeblich dazu beigetragen habe.
Zu den Beweggründen für die Drohung äusserte sich das Bundesgericht nicht. In früheren Verhandlungen wurde bekannt, dass der Mann zwei Wochen vor dem Versand der Droh-E-Mail in der Dreirosenanlage Drogen angeboten bekommen hatte, als er dort seine Freundin abholte. Ob dieses Erlebnis alleiniger Auslöser für sein Verhalten war, ist fraglich. Denn bereits zuvor war er auffällig geworden – etwa, als er nach einer Jobabsage verstörende Nachrichten an ein Unternehmen sendete oder sich mit Nachbarn wegen einer Überwachungskamera bis vor Bundesgericht stritt.