Der nächste Zusammenschluss steht bevor
04.04.2023 Bezirk Waldenburg, Langenbruck, Kirche, Waldenburg, Niederdorf, OberdorfReformierte Kirchgemeinden streben die Fusion auf Anfang 2025 an
Die Reformierten Kirchgemeinden Waldenburg St. Peter und Langenbruck haben die Weichen für eine Fusion ab 1. Januar 2025 gestellt. Der Entwurf einer Fusionsvereinbarung und einer künftigen Kirchgemeindeordnung liegen bis zum ...
Reformierte Kirchgemeinden streben die Fusion auf Anfang 2025 an
Die Reformierten Kirchgemeinden Waldenburg St. Peter und Langenbruck haben die Weichen für eine Fusion ab 1. Januar 2025 gestellt. Der Entwurf einer Fusionsvereinbarung und einer künftigen Kirchgemeindeordnung liegen bis zum 21. April auf. Ziel ist, die wesentlichsten Leistungen der Kirchen aufrechterhalten zu können.
André Frauchiger
Die Kirchenpflegen von Waldenburg St. Peter und Langenbruck haben, wie sie in einer Medienmitteilung unterstreichen, «die Weichen für eine Fusion ab 2025 gestellt». Auf einer Klausurtagung in Bad Bubendorf sei von den Gremien der erste Entwurf einer Fusionsvereinbarung und einer künftigen Kirchgemeindeordnung diskutiert worden. Die beiden Dokumente liegen nun bis zum 21. April zur Vernehmlassung in den drei betroffenen Kirchen Langenbruck, Waldenburg und St. Peter (Oberdorf) auf. Die beiden Kirchgemeinden mit den drei Kirchen umfassen das Gebiet der politischen Gemeinden Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf und Waldenburg.
Im Mai wollen die beiden Kirchenpflegen die im Rahmen der Vernehmlassung gemachten Vorschläge in die beiden Entwürfe einarbeiten. Bereits im Juni/Juli soll der Kirchenrat eine Vorprüfung der beiden Grundlagenpapiere durchführen und seine Änderungen einbringen. Am 27. September sollen dann zwei voneinander getrennte ausserordentliche Kirchgemeindeversammlungen der beiden Kirchgemeinden durchgeführt werden.
Dabei wird jeweils unabhängig von der anderen Kirchgemeinde über die Fusionsvereinbarung entschieden. Sollte eine der beiden Kirchgemeinden die Fusionsvereinbarung ablehnen, könnte die Fusion nicht wie geplant auf den 1. Januar 2025 vollzogen und müsste «gegebenenfalls neu verhandelt» werden, wie im Entwurf der Fusionsvereinbarung festgehalten wird. Die beiden Entscheide der Kirchgemeinden unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses läuft in der Zeit von Oktober bis November 2023.
In der Zeitspanne von Dezember 2023 bis Juni 2024 soll der Kirchenrat eine formale Prüfung der Fusionsvereinbarung vornehmen und diese dann auch genehmigen. Die Synode wird auch den neuen Namen der fusionierten Kirchgemeinde in die Kirchenordnung aufnehmen. In der ersten Hälfte des Jahres 2024 soll von den beiden Kirchenpflegen gemeinsam die Gründungsversammlung vorbereitet werden, die dann im 3. Quartal 2024 stattfinden wird. Diese Gründungsversammlung wird eine neue Kirchgemeindeordnung für die neue Gemeinde beschliessen, die Kirchenpflege, die Synodale und das Revisorat wählen und das Budget für das Jahr 2025 beschliessen.
Am 1. Januar 2025 wird die neue Kirchgemeinde in die Zukunft starten. Soweit der geplante zeitliche Ablauf, wie er im Vernehmlassungsentwurf der Fusionsvereinbarung enthalten ist.
Kleine Gemeinden im Nachteil
Patricia Zindel, Präsidentin der Kirchenpflege Langenbruck, wie auch ihr Kollege von Waldenburg, Michel Degen, weisen darauf hin, dass sich die beiden Kirchgemeinden seit Jahren eine 100-Prozent-Pfarrstelle hälftig teilen. Zusätzlich verfügt Waldenburg über eine zweite 100-Prozent-Stelle. Mit der Fusion soll sich daran grundsätzlich nichts ändern – zumindest vorläufig nicht. Die drei Kirchen sollen auch ungefähr gleich viele Gottesdienste anbieten. Die auf den 1. Januar 2025 vorgesehene Fusion kommt vor allem dem kleineren Partner, der Kirchgemeinde Langenbruck, zugute. Denn ab diesem Zeitpunkt entfällt die Regel auf kantonalkirchlicher Ebene, dass Gemeinden mit 600 oder weniger Mitgliedern Anrecht auf eine 60-Prozent-Pfarrstelle haben, die zu 46 Prozent von der Kantonalkirche subventioniert wird. Diese überproportionale Subventionierung kleiner Gemeinden wird ersetzt durch eine generelle Regel, wonach es pro Mitglied einen gewissen Betrag von der Kantonalkirche gibt.
Patricia Zindel: «Dadurch erleiden kleine, finanzschwache Gemeinden empfindliche Einbussen.» Die Auswirkungen dieser Änderung seien «äusserst schwierig abzuschätzen». Die Dringlichkeit, sich mit einer anderen Gemeinde zusammenzuschliessen, sei für kleinste Kirchgemeinden aus finanziellen Gründen ab 2025 «relativ hoch». Die Zahl der Kirchenaustritte und die laut der Langenbrucker Kirchenpflegepräsidentin «immer schwieriger werdende Suche nach ehrenamtlichen Mitarbeitenden» verschärften die Gesamtsituation zusätzlich.
Auch Michel Degen weist auf Mindereinnahmen bei den Kirchensteuern und auf die dünner werdende Personaldecke hin, doch ist dies für eine grössere Gemeinde im Moment noch besser zu verkraften. Zindel und Degen wollen die aus ihrer Sicht «absolut notwendige Fusion» Schritt für Schritt angehen, mit einem offenen, demokratischen Prozess unter Einbezug aller Kirchenmitglieder. Wichtig sei nun ein pragmatisches Vorgehen.
Zuversicht bei Präsidien
Zu den Zahlen: Ab dem 1. Januar 2025 erhält eine Kirchgemeinde jährliche kantonale Beiträge wie folgt: 4550 Franken als Sockelbeitrag, 19 000 Franken als Beitrag aus der Quellensteuer und 45 Franken pro Kirchenmitglied. Langenbruck verzeichnet aktuell 357 Kirchenmitglieder, und damit nur rund 40 000 Franken Einnahmen – da wird die äusserst prekäre finanzielle Situation von Langenbruck überdeutlich. Das sind 45 000 Franken weniger Geld von der Kantonalkirche.
Michel Degen zeigt sich grundsätzlich zuversichtlich, was den Zusammenschluss betrifft. Denn die Zusammenarbeit sei seit vielen Jahren eng und «funktioniert sehr gut». Vom Zusammengehen dürften seiner Meinung nach beide Kirchgemeinden profitieren – auch Waldenburg als grösserer Partner. Er geht davon aus, dass die beiden 100-Prozent-Pfarrstellen bis zum Jahr 2030 gesichert werden können. Dies hänge aber unter anderem auch davon ab, wie sich die Zahl an jährlichen Kirchenaustritten entwickle. Stiegen diese sprunghaft an, könnte sich eine Verschärfung der Situation ergeben.
Einer der beiden betroffenen Pfarrer, Hanspeter Schürch, zeigt sich verhalten optimistisch. Wichtig sei nun ein ausgeprägt pragmatisches, sehr sorgfältiges Vorgehen, um keine Kirchenmitglieder vor den Kopf zu stossen. Dafür sei die Vernehmlassung geeignet. Hanspeter Schürch, der die 100-Prozent-Stelle von Waldenburg innehat, bezeichnet sich als «kein Fusions-Euphoriker». Wenn aber «von unten her» die Strukturen für eine Fusion geändert würden, habe das Vorhaben gute Chancen.
In den drei Kirchen sollen ungefähr gleich viele Gottesdienste gefeiert werden, wird im Entwurf der Fusionsvereinbarung festgehalten. Die neue gemeinsame Kirchenpflege soll letztlich neun Mitglieder aufweisen. Bisherige Namensvorschläge für die neue Kirchgemeinde sind «Waldenburg – St. Peter – Langenbruck» als Verbindung der bisherigen, traditionellen Gemeindenamen, und «Oberer Hauenstein», worin die für den Neuanfang stehende Einheit in kurzer und prägnanter Form zum Ausdruck kommt.
Weitere Namensvorschläge können nun noch im Rahmen der laufenden Vernehmlassung eingebracht werden. Bisher habe sich bei den Kirchenmitgliedern keine Opposition gegen die Fusionspläne abgezeichnet, unterstreichen die beiden Kirchenpflegepräsidien gegenüber der «Volksstimme».