Weitere drastische Einschränkungen
14.01.2021 Baselbiet, Gastronomie, Gesundheit, Wirtschaft, Gesellschaft, Schweiztho/sda. Der Bundesrat hat ein ganzes Bündel von weiteren Massnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Es gelte, Kontakte drastisch zu reduzieren, sagte gestern Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Wegen der neuen, deutlich ...
tho/sda. Der Bundesrat hat ein ganzes Bündel von weiteren Massnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Es gelte, Kontakte drastisch zu reduzieren, sagte gestern Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Wegen der neuen, deutlich ansteckenderen Varianten des Coronavirus, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz gelangten, drohe ein rascher Anstieg der Ansteckungszahlen. Berset sprach von einer «dritten Welle», die verhindert werden müsse.
Der Bundesrat ordnete gestern einerseits an, dass der Gastro-Lockdown um mindestens fünf Wochen verlängert wird. Zudem müssen ab kommendem Montag schweizweit alle Läden mit Gütern des nicht täglichen Gebrauchs schliessen, ferner gilt eine generelle Homeoffice-Pflicht.
So sehen die Massnahmen im Einzelnen aus:
Restaurants: Die im Dezember beschlossenen Massnahmen werden um fünf Wochen verlängert. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.
Läden: Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. So dürfen Blumenläden oder Garten- und Baucenter offen bleiben. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird hingegen wieder aufgehoben.
Homeoffice: Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten. Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen erlassen: Neu gilt in Innenräumen überall eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält.
Gefährdete Personen: Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden freistellen.
Private Veranstaltungen: An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen beschränkt.
Mehr finanzielle Hilfe
Mit den Verschärfungen der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat auch neue Finanzhilfen beschlossen. Betriebe, die seit November während mindestens 40 Tagen schliessen mussten, sollen unbürokratisch an Geld kommen – spätestens im Februar.
Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Heute müssen betroffene Betriebe strenge Kriterien erfüllen, um an Geld zu kommen. Der Bundesrat lockert diese Bedingungen nun. Ganz geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle. Unter anderem gelten Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November vergangenen Jahres insgesamt während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen werden, generell als Härtefälle. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.
Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Des Weiteren wird die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge für Unternehmen erhöht. Die Verordnungsänderung erlaube es, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen, so der Bundesrat. Und: Die Firmen sollen nun auch wirklich bald zu Geld kommen. Für die Härtefallprogramme stehen insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung.
Zu den obligatorischen Schulen fällte der Bund keine Beschlüsse. Hier seien vorerst die Kantone in der Verantwortung, so Berset.