Wie vermeidet man «Monstersitzungen»?
19.12.2025 GelterkindenDie letzte «Gmäini» brachte Teilnehmer an ihre Grenzen
Viereinhalb Stunden dauerte die mit elf Traktanden befrachtete Gelterkinder Dezember-Gemeindeversammlung. Ob da am Ende noch seriös entschieden wird, darf angezweifelt werden. Nun steht die Forderung im Raum, ...
Die letzte «Gmäini» brachte Teilnehmer an ihre Grenzen
Viereinhalb Stunden dauerte die mit elf Traktanden befrachtete Gelterkinder Dezember-Gemeindeversammlung. Ob da am Ende noch seriös entschieden wird, darf angezweifelt werden. Nun steht die Forderung im Raum, mehr als nur zwei «Gmäinis» pro Jahr durchzuführen.
Thomas Gubler
Die Gelterkinder Gemeindeversammlung vom 10. Dezember brachte bei der früheren SP-Landrätin Nelly Dambach das Fass zum Überlaufen. «Ist eine Gemeindeversammlung, die um 19 Uhr beginnt und um 23.30 Uhr endet, nur für mich eine Überforderung?», fragte sie rhetorisch in einem darauffolgenden Leserbrief in der «Volksstimme». Wohl kaum. Denn wer sich ein bisschen umhört, stellt schnell fest, dass auch andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ihre Grenzen gelangt sind. Und dies nicht zum ersten Mal.
Für Nelly Dambach ist jedenfalls klar: «‹Monstersitzungen› dieser Art sind nicht nur eine Zumutung, sondern auch demokratiepolitisch fragwürdig», wie sie auf Anfrage sagt. Dies, weil seriöse Entscheidungsfindungen dann – wenn es nur noch darum geht, endlich nach Hause gehen zu können – kaum mehr möglich seien.
Doch möchte Dambach nicht etwa die Gemeindeversammlung durch einen Einwohnerrat ersetzen. Gelterkinden sei immer noch ein Dorf und zu klein für einen Einwohnerrat. Was ihr hingegen vorschwebt, sind weniger überfrachtete Traktandenlisten. Denn überlange Gemeindeversammlungen seien in Gelterkinden keine Seltenheit. «Es müssen ja nicht unbedingt nur zwei Versammlungen pro Jahr stattfinden. Ich könnte mir durchaus drei oder vier vorstellen», schlägt sie vor.
Für den ehemaligen Gelterkinder Gemeindepräsidenten und nach wie vor treuen Besucher der Gemeindeversammlungen, Michael Baader, war diesmal «das Fuder möglicherweise etwas gar gut beladen». Baader übt keine Kritik am Gemeinderat, gibt aber zu bedenken, dass man Traktanden, die nicht so dringlich sind, wie etwa die Aufhebung von Reglementen, auch als Traktandum für eine spätere Versammlung hätte vorsehen können.
«Sind keine Hellseher»
Tatsächlich umfasste die Liste vom 10. Dezember elf Traktanden. Und möglicherweise hätte ja tatsächlich das eine oder andere Geschäft etwas Aufschub vertragen. Ob sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Gelterkinden indessen für Versammlungen mit wenig interessanten Traktanden aber auch mobilisieren lassen, ist eine andere Frage. Für Michael Baader sind «Zusatzgemeindeversammlungen» deshalb nicht a priori ein Patentrezept. «Es ist ein Dafür und Dawider», sagt der frühere Gemeindepräsident.
Nun ist es nicht etwa so, dass der aktuelle Gemeindepräsident Christoph Belser Versammlungen von dieser Dauer anstreben würde. «Ich hätte sie bestimmt auch lieber kürzer und habe diesmal auch ganz einfach nicht damit gerechnet, dass es so lange dauert», sagt Belser gegenüber der «Volksstimme». Aber weder könne der Gemeindepräsident jemandem das Wort verweigern, noch bestehe der Gemeinderat, der die Daten festlegt, aus «Hellsehern».
Versammlung abbrechen?
Für das kommende Jahr hat der Gemeinderat jedenfalls neben den zwei festen Daten für Gemeindeversammlungen auf alle Fälle schon einmal einen Reservetermin vorgesehen für den Fall, dass Traktandenlisten mit zu vielen Geschäften drohen.
Schliesslich könnte sich die frühere Landrätin Nelly Dambach noch eine Lösung für Notfälle vorstellen: Nämlich dass man eine Gemeindeversammlung zu vorgerückter Stundehalt abbricht, wenn sich dies von den Geschäften her vertreten lässt. Genau das geschah am 11. Dezember an der Gemeindeversammlung in Laufen, als angesichts der vorgerückten Stunde der frühere FDP-Landrat Rolf Richterich den Ordnungsantrag stellte, die Übung abzubrechen und die restlichen Traktanden auf die nächste Versammlung zu verschieben. Der Antrag wurde mit grossem Mehr gutgeheissen.
Ein solcher Abbruch würde sich im Übrigen laut Jurist Michael Baader aus rechtlichen Gründen dann aufdrängen, wenn die Versammlung über Mitternacht hinausgeht. Mitternacht dürfe nicht überschritten werden. Dies, weil die Einladung nur für das angeführte Datum gilt.

