Unterhalt ist zu teuer
04.08.2026 BubendorfAltes Pfarrhaus soll der Stiftung Kirchengut übergeben werden
Die Reformierte Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg will das alte Pfarrhaus im Dorfzentrum aus Kostengründen der Stiftung Kirchengut zurückgeben. Am 27. August entscheidet eine ausserordentliche ...
Altes Pfarrhaus soll der Stiftung Kirchengut übergeben werden
Die Reformierte Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg will das alte Pfarrhaus im Dorfzentrum aus Kostengründen der Stiftung Kirchengut zurückgeben. Am 27. August entscheidet eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung über diesen Schritt.
André Frauchiger
In der jüngsten Ausgabe des Bubendörfer Amtsanzeigers kündigt die Reformierte Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg in aller Kürze an, dass am 27. August um 19.30 Uhr in der Kirche Bubendorf zum Thema «Rückgabe Nutzniessung Pfarrhaus» eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung stattfindet. Dies tut sie symbolisch mit einer Schienenweiche als Fotosujet.
Konkret geht es darum, die Kirchgemeinde von der hälftigen Übernahme der Renovationskosten des Pfarrhauses zu befreien. Die zweite Hälfte der Kosten übernimmt bis anhin die Stiftung Kirchengut. Diese soll neu für die gesamten Renovationskosten aufkommen. Die Kirchgemeinde ist aber willens, die Büroräumlichkeiten im Pfarrhaus von der Stiftung Kirchengut zu mieten. Denn sie werden nach wie vor von der Kirchgemeinde benötigt. Die im Pfarrhaus befindliche Wohnung soll in Zukunft ebenfalls von der Stiftung vermietet werden.
Die öffentlich-rechtliche Stiftung Kirchengut mit Sitz in Liestal hat gemäss Kirchengesetz die Aufgabe, Gebäude und Areale der reformierten Kirchgemeinden im Baselbiet «dauernd und in gutem Zustand zu erhalten und sie den Kirchgemeinden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen». Darauf basiert der Antrag der Kirchenpflege der Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg.
Die Co-Präsidentin der Kirchenpflege, Veronika Schweizer, und Kirchenpfleger Martin Hirschi, der für das Ressort Bau und Unterhalt in der Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg zuständig ist, weisen darauf hin, dass die Kirchgemeinde das Ganze von langer Hand geplant habe. Bei einer eigens einberufenen Informationsveranstaltung der Kirchgemeinde im Mai dieses Jahres hätten sich die Anwesenden offen für die Rückgabe des Nutzungsrechts an die Stiftung gezeigt. Dies allerdings ohne Abstimmung. Und an der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni sei das Thema mit einer Information über den aktuellen Stand der Dinge ebenfalls traktandiert gewesen.
Emotional schwierig
Die Entscheidung über die Rückgabe des Nutzungsrechts wird am 27. August gefällt. Dabei wird es auch darum gehen, ob die Kirchgemeinde als Voraussetzung für die Rückgabe noch knapp eine halbe Million Franken für Sanierungsarbeiten beim alten Pfarrhaus aufzubringen bereit ist – um nachher von dieser alljährlichen finanziellen Last befreit zu sein, wie Co-Präsidentin Veronika Schweizer erklärt.
Die Mitglieder der Kirchenpflege hatten an den beiden erwähnten Versammlungen den Eindruck, dass die Kirchenmitglieder die Notwendigkeit der Rückgabe des Nutzungsrechts an die Stiftung aus finanziellen Gründen verstanden haben. Dies mit dem Argument, dass in den nächsten Jahren beim alten Pfarrhaus Renovationskosten in einer Höhe zu erwarten sind, die sich die Kirchgemeinde einfach nicht leisten könne. Natürlich sei die Abgabe des alten Pfarrhauses für die Kirchgemeinde emotional schwierig, betonen beide Mitglieder der Kirchenpflege.
Martin Hirschi ist aber optimistisch, dass der Antrag für eine Rückgabe der Nutzniessung des alten Pfarrhauses an die Stiftung Kirchengut an der Kirchgemeindeversammlung im August eine Mehrheit finden wird. Und die Stiftung Kirchengut habe grosses Verständnis für diesen Schritt der Kirchgemeinde signalisiert.
Gebäude ist denkmalgeschützt
Das alte, sehr grosse Pfarrhaus am Hang an der Hauptstrasse 62 in Bubendorf wird – je nach historischen Unterlagen – im Jahr 2030 oder 2033 exakt 500 Jahre alt sein. Dies soll zu gegebener Zeit in geeigneter Form gewürdigt werden, wie Martin Hirschi betont. Das Pfarrhaus besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die neben- und ineinander gebaut sind. Der mit einem hohen Giebeldach versehene Hauptbau wird ergänzt durch einen kleineren Südtrakt mit einem oben am Hang befindlichen zweiten Ausgang. Dieser Südtrakt wurde im Jahr 1695 erstellt.
Die noch heute bestehenden Fensterformen im Barockstil stammen aus dem 18. Jahrhundert; sie weisen aber Unregelmässigkeiten auf, die auf mittelalterliche Bauweisen zurückzuführen sind, wie die Denkmalpflege in einem Schreiben erklärt. Wegen des steilen Geländes sind die Räumlichkeiten im alten Pfarrhaus neben- und übereinander angeordnet. Das imposante Gebäude wurde im Jahr 1969 vom Kanton unter Denkmalschutz gestellt.

