Regierungsrat will Dekret zum Energiegesetz in Kraft setzen
Das neue Dekret zum Energiegesetz soll ab dem 1. Oktober gelten. Fortan müssen neue Häuser mit einer Solaranlage ausgerüstet werden. Kaputte Öl- und Gasheizungen müssen ab 2026 durch erneuerbare ...
Regierungsrat will Dekret zum Energiegesetz in Kraft setzen
Das neue Dekret zum Energiegesetz soll ab dem 1. Oktober gelten. Fortan müssen neue Häuser mit einer Solaranlage ausgerüstet werden. Kaputte Öl- und Gasheizungen müssen ab 2026 durch erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen ersetzt werden. Die SVP und FDP sind erbost.
Janis Erne
Es sind wesentliche Neuerungen für Personen, die ein Haus besitzen oder bauen wollen: Im vergangenen Oktober hat der Landrat entschieden, für Neubauten eine Solarpflicht und ein Verbot fossiler Heizungen einzuführen. Ab 2026 müssen zudem bestehende Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen ersetzt werden, wenn sie kaputtgehen und älter als 15 Jahre sind.
Lange war dabei nicht klar, ab wann diese Bestimmungen gelten sollen. Bis vor einer Woche, als der Regierungsrat bekannt gab, das entsprechende Dekret per 1. Oktober in Kraft zu setzen. Ebenso hat er sich zur Volksabstimmung über das dazugehörige Energiegesetz geäussert: Diese findet «voraussichtlich» am 9. Juni statt. Abschliessend will der Regierungsrat darüber nach den Fasnachtsferien entscheiden.
Mit diesem Vorgehen sind die Rechtsbürgerlichen alles andere als zufrieden. Die SVP- und FDP-Fraktionen zeigten sich am Donnerstag im Landrat erbost: Peter Riebli (SVP) sprach von einer «Trickserei» und einem «fragwürdigen Vorgehen». FDP-Mann Balz Stückelberger nahm Worte wie «höchst störend» oder «irritierend» in den Mund. Weshalb dieser Ärger?
«Sind in der Pflicht»
Die Bürgerlichen sind überzeugt, dass das Inkrafttreten der neuen Dekretsbestimmungen vom Ausgang der Volksabstimmung über das neue Energiegesetz abhängig gemacht werden muss. Denn aus ihrer Sicht genügt das alte Energiegesetz aus dem Jahr 2016 nicht, um eine Solarpflicht und ein Verbot neuer Öl- und Gasheizungen einzuführen. Ohne Volks-Ja zum neuen Energiegesetz also kein neues Dekret, so die Meinung.
Diese Forderung brachten sie schon in der Parlamentsdebatte im Oktober ein – jedoch erfolglos. Der Landrat lehnte damals eine Koppelung von Gesetz und Dekret ab. Eine später eingereichte Stimmrechtsbeschwerde gegen diesen Entscheid wies das Kantonsgericht ab, da es sich um die falsche Beschwerdeform handelte (die «Volksstimme» berichtete). Sobald das Dekret im Amtsblatt veröffentlicht wird, was laut Regierungsrat am 7. März der Fall sein wird, wollen Vertreter von SVP, FDP und «Mitte» erneut Beschwerde am Kantonsgericht einreichen – dieses Mal richtig: in Form einer Beschwerde gegen Erlasse.
Es droht also ein Gerichtsverfahren, das theoretisch bis vor Bundesgericht ausgefochten werden könnte. Auch deshalb möchte der Regierungsrat mit der Abstimmung über das Energiegesetz nicht zuwarten. Eine Koppelung von Gesetz und Dekret lehne die Regierung ebenfalls ab, wie Energiedirektor Isaac Reber (Grüne) im Landrat sagte.
In seinen Augen gibt es keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem neuen Energiegesetz und dem neuen Dekret. Zumal sich der Landrat gegen eine Verknüpfung ausgesprochen habe, so Reber. Auch wies er darauf hin, dass der Regierungsrat in der Pflicht sei, ein vom Landrat beschlossenes Dekret in Kraft zu setzen. «Wir können nicht einfach warten.» Auch weil den Hauseigentümern eine Vorlaufzeit zugestanden werden müsse, bevor das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen 2026 in Kraft tritt.