«Smartphone-frei» ist vielerorts schon Realität
06.06.2025 Baselbiet, Gesellschaft, Gemeinden, Baselbiet, BildungMehrheit der Schulen regelt den Gebrauch bereits streng
Im Kanton Baselland gelten an den meisten Primar- und Sekundarschulen bereits strenge Regeln zur Nutzung von Smartphones. Das Amt für Volksschulen sieht keinen Bedarf für ein neues Pilotprojekt, das der SVP-Landrat ...
Mehrheit der Schulen regelt den Gebrauch bereits streng
Im Kanton Baselland gelten an den meisten Primar- und Sekundarschulen bereits strenge Regeln zur Nutzung von Smartphones. Das Amt für Volksschulen sieht keinen Bedarf für ein neues Pilotprojekt, das der SVP-Landrat Florian Spiegel in einem Postulat gefordert hat.
Nikolaos Schär
Das Smartphone bleibt im Schulrucksack – oder besser gleich zu Hause: An den meisten Schulen im Baselbiet ist dies bereits Alltag. Wie eine Umfrage des Amts für Volksschulen (AVS) zeigt, haben 76 von 85 befragten Schulen der Primar- und Sekundarstufe klare und verbindliche Regeln zum Umgang mit privaten Mobiltelefonen erlassen. Der vom Landrat 2024 überwiesene Auftrag für ein Pilotprojekt, in dem eine Schule zur «Smartphonefreien Zone» erklärt werden sollte, sei damit faktisch bereits erfüllt, so der Regierungsrat.
Der Vorstoss, eingereicht von Landrat Florian Spiegel (SVP, Allschwil), zielte darauf ab, mit einem Pilotversuch die Ablenkung durch Handys im Schulalltag weiter zu minimieren. Das AVS hat daraufhin bei allen Primarund Sekundarschulen im Kanton nachgefragt – mit klaren Ergebnissen.
Strikte Regeln weit verbreitet
An 63 der 88 befragten Schulen ist die Nutzung von Smartphones während der gesamten Unterrichtszeit – von der ersten bis zur letzten Lektion – auf dem gesamten Schulareal untersagt. An weiteren zehn Schulen ist die Nutzung nur in definierten Pausenzeiten erlaubt. Nur drei Schulen erlaubten zum Zeitpunkt der Umfrage den Gebrauch auch während der Pausen ohne Einschränkungen.
Im Klassenzimmer gilt mehrheitlich: kein Blick auf das Handy. 41 Schulen schreiben vor, dass das Smartphone während des Unterrichts an einem festen Ort versorgt sein muss – etwa in der Tasche oder in einer Sammelbox. 19 Schulen gehen noch weiter: Dort werden die Geräte zu Unterrichtsbeginn eingesammelt oder es darf gar kein Smartphone mitgebracht werden.
Schulen sehen sich gut aufgestellt
Die Rückmeldungen der Schulleitungen zeigen deutlich: Der bestehende Rahmen reicht für die meisten Schulen aus. 42 von ihnen schätzen ihren Umgang mit der Thematik als «gut», weitere 39 als «eher gut» ein. Nur fünf Schulen sehen grösseren Handlungsbedarf.
«Die Schulen haben in den vergangenen Jahren intensiv an der Ausarbeitung passender Regelungen gearbeitet», hält das AVS im Bericht an den Landrat fest. Diese seien meist individuell auf die Verhältnisse der jeweiligen Schule abgestimmt – und funktionierten. Der Ruf nach einem neuen kantonalen Pilotprojekt sei daher nicht mehr zeitgemäss, so das Amt für Volksschulen.
Für die wenigen Schulen, die bislang keine einheitlichen Regelungen zur Smartphone-Nutzung hatten – insgesamt 9 von 85 –, hat das AVS inzwischen reagiert. Sie wurden angewiesen, verbindliche Regeln zu erarbeiten und umzusetzen. «Ein störungsfreier Unterricht und ein bewusster sozialer Austausch ohne digitale Ablenkung sind ein öffentliches Interesse, das Einschränkungen des Smartphone-Gebrauchs in der Schule rechtfertigt», betont das Amt. Die rechtliche Grundlage für Einschränkungen bilde die Hausordnung, die gemäss Bildungsgesetz jede Schule erlassen muss.
Umgang will gelernt sein
Trotz der klaren Haltung zum Smartphone-Verzicht während der Unterrichtszeit betont das AVS den digitalen Bildungsauftrag: «Das Erlernen eines selbstbestimmten, sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen Medien bleibt zentral.»
Der Lehrplan «Volksschulen BL» lege grossen Wert auf Medienbildung, so das Amt für Volksschulen. Dazu kommen Präventionsangebote, Weiterbildungen für Lehrpersonen sowie Programme zur Förderung von Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern. Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat dem Landrat, das Postulat abzuschreiben. Das Ziel eines Pilotprojekts sei erfüllt, ohne dass es einen eigentlichen Versuch gebraucht habe. Der Umgang mit Smartphones im Schulalltag entwickle sich dynamisch – und vor allem lokal angepasst. Das flächendeckende Verbot sei vielerorts Realität – ganz ohne kantonalen Zwang.