Sissach 2025: Welche Gemeinde wird 800 Jahre alt?
30.04.2024 Baselbiet, Zunzgen, Kultur, Gemeinden, Gesellschaft, SissachFür die Dörfer gibt es kein eigentliches Gründungsdatum – Historiker Ruedi Epple zeichnet die Entstehungsgeschichte nach
Die runden Gemeinde-Jubiläen häufen sich: 2023 war Zunzgen 700 Jahre alt. Reinach feiert heuer 850 Jahre, im nächsten Jahr ist ...
Für die Dörfer gibt es kein eigentliches Gründungsdatum – Historiker Ruedi Epple zeichnet die Entstehungsgeschichte nach
Die runden Gemeinde-Jubiläen häufen sich: 2023 war Zunzgen 700 Jahre alt. Reinach feiert heuer 850 Jahre, im nächsten Jahr ist Sissach mit 800 Jahren an der Reihe. Doch welche Gemeinde darf eigentlich feiern? Die Gemeinden entstanden weder als Bürgernoch als Einwohnergemeinden. Dazu entwickelten sie sich erst über Jahrhunderte.
Ruedi Epple
Wenn eine Gemeinde ein rundes Jubiläum begeht, so ist in den meisten Fällen nicht ihre Gründung, sondern ihre Ersterwähnung der Anlass: Der Name der feiernden Gemeinde tauchte vor 700 bis 1000 Jahren erstmals in einem datierbaren schriftlichen Dokument auf. Im Falle Sissachs handelte es sich um eine Urkunde aus dem Jahr 1225 oder 1226, in welcher der Bischof von Basel dem Kloster Schönthal bei Langenbruck Besitzungen in «Sissaho» bestätigte.
Wie Sissach hätten auch einige andere Baselbieter Gemeinden Anlass zur 800-Jahr-Feier. Denn auch die Namen von Hersberg, Itingen, Tenniken und einigen weiteren Gemeinden sind im gleichen Dokument erstmals erwähnt.
Verschriftlichung
Das Auftauchen von Gemeindenamen in solchen Urkunden hatte zunächst mit dem zu tun, was die Geschichtswissenschaft als «Verschriftlichung» bezeichnet. Dieser Prozess kam im Hochmittelalter, den ersten Jahrhunderten nach der Wende vom ersten zum zweiten Jahrtausend, in Gang. Was in den Jahrhunderten zuvor mündlich kursierte, fand mehr und mehr Eingang in schriftliche Dokumente.
Was Recht und Norm war oder im Falle Sissachs, wem was gehörte, wurde zunehmend schriftlich festgehalten. Die Fähigkeit des Lesens und Schreibens, die bis anhin in erster Linie Mönche oder Nonnen erlernt hatten, begann sich auch ausserhalb der Klostermauern zu verbreiten. Mit jedem zusätzlichen Dokument, das im Zuge dieser Verschriftlichung in Schreibstuben entstand, stieg die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Namen von Gemeinden Erwähnung fanden.
Verdorfung
Doch weit weg von der Entstehung einer Gemeinde liegen die Daten der Ersterwähnungen nicht. Die ersten Jahrhunderte nach der Jahrtausendwende, in denen die Verschriftlichung einsetzte, waren auch die Phase, in denen die Gemeinden entstanden. Doch erfolgte deren Gründung nicht an einem bestimmten Tag, den man damals festhielt und den man heute als Geburtstag feiern könnte. Die frühen Gemeinden bildeten sich in einem lange dauernden Prozess heraus.
Die Jahre 1004 für Binningen, 1174 für Reinach, 1225 oder 1226 für Sissach und 1323 für Zunzgen stecken diese Entstehungsphase zeitlich recht gut ab. Es war in diesem Zeitraum, in dem sich nämlich in unserer Gegend abspielte, was die Geschichtswissenschaft als «Verdorfung» oder «Kommunalismus» bezeichnet. Diese Prozesse sind neben der Verschriftlichung der zweite Grund, weshalb Gemeinden häufiger in schriftlichen Dokumenten auftauchten.
Im Hochmittelalter herrschten günstige klimatische Verhältnisse. Diese verbesserten die Ernährungslage und erlaubten das Wachstum der Bevölkerung. Geografisch resultierte daraus eine Verdichtung vormals verstreuter Siedlungen. Auf der organisatorischen Ebene entstanden parallel dazu dörfliche Zelgsysteme. Sie dienten der kollektiven Bewirtschaftung von Äckern, Feldern und Wiesen im Umland verdichteter Siedlungen.
Die in den Zelgen zusammengefassten Parzellen der Dorfbewohnerinnen und -bewohner unterlagen dabei dem Flurzwang. Die Nutzung der Parzellen erfolgte nicht individuell, sondern gemeinsam. Die Fruchtfolge, die Nutzung der Allmenden, der Zeitpunkt der Saat, der Ernte oder der Beweidung sowie die gemeinsamen Unterhaltsarbeiten mussten abgesprochen werden.
Die Herausbildung einer Gemeinde begann, wenn sich die Hausväter als Vertreter der Haushalte versammelten und die Bewirtschaftung gemeinsam besprachen und kollektiv regelten. Damit füllten die Gemeinden eine Lücke, welche die Grundherren bei ihrem Rückzug aus der landwirtschaftlichen Produktion gelassen hatten. Waren sie früher noch auf den Ding- oder Fronhöfen präsent gewesen, so hatten sie sich inzwischen auf ihre Burgen zurückgezogen.
Doch blieben Grund und Boden auch in dieser Zeit Eigentum des Adels oder der Kirche. Die Bauern waren Eigenleute der Grundherren und an diese gebunden. Als solche besassen sie bloss das Nutzungsrecht am Boden – zunächst als zeitlich begrenztes Lehen, später als vererbbarer Besitz. Den Grundherren hatten sie Frondienste, Naturalabgaben oder Geldrenten zu leisten. Das Ausmass dieser Dienste und Abgaben war Gegenstand laufender Auseinandersetzungen zwischen den Eigenleuten und ihren Grundherren. Dabei traten die Gemeinden zunehmend auch als Vertretung der Dorfbewohnerinnen und -bewohner in Erscheinung.
Gemeiner Nutzen
So übernahmen sie mit der Zeit weitere Aufgaben. Der bis 2004 in Bern lehrende deutsche Historiker Peter Blickle hat den Prozess der Kommunalisierung in weiten Teilen Europas wissenschaftlich untersucht. Nach ihm lassen sich die Aufgaben der Gemeinden in zwei grobe Bereiche unterteilen: Erstens in die Organisation des Alltäglichen, wie sich bei der oben beschriebenen kollektiven Bewirtschaftung der Zelgen zeigt. Dazu kam zweitens die Sicherung des lokalen Friedens in einem vom Fehderecht geprägten feudalen Umfeld.
Beide Aufgaben liefen auf das gleiche Ziel hinaus: Sie dienten nach Blickle dem sogenannten Gemeinen Nutzen. Dieser sicherte jedem Haushalt die «Hausnotdurft», also das, was ein Haushalt zum Leben brauchte. Dazu band man unter anderem die «Allmendrechte an die Grösse des Hofes, ohne die Besitzlosen davon gänzlich auszuschliessen», wie Blickle schreibt. Der «Gemeine Nutzen» setzte den Frieden innerhalb der Gemeinde und denjenigen mit den Grundherren voraus, was nach Blickle nach einer lokalen Friedenspolitik der Gemeinden verlangte.
Hatten sie sich einmal herausgebildet, änderte sich für die Gemeinden für Jahrhunderte wenig, obwohl sie in unserer Gegend den Übergang zur Rentengrundherrschaft mitmachten, in dessen Rahmen Frondienste und Naturalabgaben an Bedeutung verloren und die Geldrente stärker in den Vordergrund trat. Auch die Ausscheidung neuer Herrschaftsgebiete, in deren Folge Sissach in den Besitz der sich arrondierenden Stadt Basel überging, oder der Beitritt zur Eidgenossenschaft und der Wechsel der Konfession, die Sissach mit der Stadt Basel vollzog, hatten kaum Rückwirkungen auf die Aufgaben und die Organisation der Gemeinden.
Herkunftsorte zuständig
Erst um 1500 setzte eine Entwicklung ein, die aus den Gemeinden, wie sie im Hochmittelalter entstanden waren, langfristig Bürgergemeinden werden liess. Städte wie Bern, Zürich oder Basel erlebten eine starke Zuwanderung.
Während langer Zeit hatten die Grundherren die Mobilität ihrer Eigenleute einschränken können. Wer zu einer Gemeinde gehörte, bestimmte der Grundherr. Wer eine Gemeinde oder sogar sein Herrschaftsgebiet verlassen wollte, brauchte seine Einwilligung. Doch im Spätmittelalter liessen sich diese Beschränkungen immer weniger durchsetzen und es entstand eine wachsende mobile Bevölkerungsschicht, die vom Land in die Städte zog. «Stadtluft» machte bekanntlich «frei».
Doch nicht alle Leute, die in die Städte zogen, waren dort wohlgelitten und fanden ein Auskommen. Viele mussten sich bettelnd oder mit Gelegenheitsarbeiten durchschlagen. Als sogenannte starke Bettler, die arbeitsfähig gewesen wären, waren sie der Verfolgung und Ausweisung ausgesetzt. Die wachsende mobile Bevölkerungsschicht beschäftigte auch die Tagsatzung. In diesem Gremium besprachen und regelten die eidgenössischen Orte gemeinsame Anliegen.
In Bezug auf die mobile Unterschicht einigte sich die Tagsatzung 1491 erstmals auf das Herkunftsprinzip: Wer irgendwo in der Eidgenossenschaft als Bettlerin oder Bettler, als Wanderarbeiterin oder -arbeiter oder als Fahrende oder Fahrender Anstoss erregte und aufgegriffen wurde, sollte in seinen Herkunftsort zurückkehren. 1551 bekräftigte die Tagsatzung, dass sich jede Gemeinde oder Pfarrei um ihre eigenen Armen kümmern sollte.
Die Entscheidungen der Tagsatzung knüpften an die von Peter Blickle identifizierte kommunalistische Logik an: Es war an den Gemeinden, die Hausnotdurft der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner zu sichern. Die Tagsatzung ergänzte bloss, dass dies auch dann gelten sollte, wenn sich diese auf Wanderschaft begaben und auswärts verarmten. Die Folge ihrer Entscheide waren Betteljagden, Ausweisungen und Rücktransporte verarmter Menschen an ihre Herkunftsorte.
Erfindung des Heimatscheins
Doch welches war der Herkunftsort? Vielleicht konnte sich die betreffende Person gar nicht mehr daran erinnern, dass sie einmal in Sissach zur Welt gekommen war. Vielleicht aber wollte auch Sissach nichts davon wissen. Denn jede verarmte Person, die zurückkam oder zurückgebracht wurde, konnte die Gemeinde belasten: Sei es, dass sie in ein Armenhaus gesteckt und dort ausgehalten werden musste. Sei es, dass ihr auf gemeindeeigener Allmend ein Stück Land zugeteilt werden musste, von dem sie sich ernähren konnte.
Wie das «Bürger-Familienbuch Sissach» zeigt, gaben zunächst die Taufund Eheregister über die Herkunft Auskunft. Doch erst in der Reformationszeit schrieb die Stadt Basel den Pfarrern vor, Taufbücher zu führen. Bis sich diese Praxis eingespielt hatte und die Register zuverlässig Auskunft gaben, dauerte es Jahrzehnte. Letztlich schufen erst die Regelung der Heimatberechtigung und die Erfindung des Heimatscheins Klarheit.
Es waren die Städte, die den Heimatschein als Erste einführten. Die ländlichen Gemeinden folgten später. Damit erwuchs diesen eine neue Aufgabe und sie entwickelten sich zu den bis heute bestehenden Bürgergemeinden: Fortan mussten sie definieren, wer Bürger war und wer nicht. Fortan waren sie es, die über das Bürgerrecht entschieden. Die Familie Gisin war die erste Familie, die im Sissacher Bürgerbuch ausdrücklich als «eingebürgert» bezeichnet wird. Jakob Gisin aus Wittinsburg hatte eine aus Sissach stammende Elisabeth Denger geheiratet und 1710 das Bürgerrecht erworben.
Mit der Regelung der Heimatberechtigung erhielten die Gemeinden auch ein Instrument an die Hand, mit dem sie den Zugang zu den kommunalen Ressourcen wie Allmend und Wald steuern konnten. Weil sie verhindern wollten, dass sie verarmte Bürger und Bürgerinnen unterstützen mussten, achteten sie darauf, wen sie einbürgerten. Bessere Chancen zur Einbürgerung hatten wohlhabende Leute mit gutem Leumund. Beim erwähnten Jakob Gisin dürfte es etwa eine Rolle gespielt haben, dass er mit einer Sissacherin verheiratet war und man ihn kannte.
Weniger bemittelte Leute oder solche, die in schlechtem Ruf standen, hatten hingegen geringere Chancen zur Einbürgerung. Waren sie bereits heimatberechtigt, versuchte man sie durch Heiratsverbote und andere Massnahmen daran zu hindern, dass ihre Familien wuchsen. Oder man half ihnen dabei, nach Übersee auszuwandern und ihr Glück dort zu suchen.
Bürger- und Einwohnergemeinde
Um 1800 führte die Helvetik unter dem Einfluss des revolutionären Nachbarn Frankreich neben den Bürger- die Einwohnergemeinden ein. In diesen konnten auch Niedergelassene mitreden und mitbestimmen. Niedergelassen waren Personen, die vor Ort wohnten, ohne zugleich auch das Bürgerrecht zu besitzen. Doch auch diese Neuerung brauchte lange, bis sie sich durchsetzte. Erst die Bundesverfassung von 1874 schrieb vor, dass alle Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigt waren. Erst daraus entstand das im Kanton Basel-Landschaft bis heute bekannte Nebeneinander von Bürgerund Einwohnergemeinden.
Die Einwohnergemeinden bauten und unterhielten Strassen und Kanalisationen, kümmerten sich um Schulhäuser und Lehrpersonal, erhoben Steuern und Gebühren und stellten Ortspolizisten und Gemeindeverwalter ein. Doch die Fürsorge für die Armen blieb in Fortschreibung der kommunalistischen Logik in vielen Kantonen und so auch im Kanton Basel-Landschaft Sache der Bürgergemeinden. Um diese Unterstützung zu leisten, konnten sie weiterhin über das Bürgergut, etwa über Wälder und Allmenden, verfügen. Und auch das damit verbundene Recht, über Einbürgerungen zu entscheiden, blieb in ihrer Kompetenz.
Die Bedeutung der Heimatgemeinde grub sich tief ins Alltagsbewusstsein ein und schweizerische Ausweise verzeichnen noch heute den Bürger- und nicht wie in anderen Ländern den Geburts- oder Wohnort. Als Jürg Degen, der ehemalige Landrat und Landratspräsident, in den 1950er-Jahren als kleiner Dreikäsehoch seinen Vater fragte, was geschehen würde, wenn Familie Degen verarmte, erhielt er sinngemäss zur Antwort: «Dann kehren wir nach Läufelfingen zurück. Unsere Heimatgemeinde muss für uns sorgen.»
Sozialhilfezuständigkeit bis 1977
Dass auswärts verarmte Bürgerinnen und Bürger in ihre Herkunftsgemeinde zurückspediert wurden, kam im 20. Jahrhundert jedoch nur noch in seltenen Fällen vor. Die Verantwortung der Bürgergemeinden beschränkte sich immer mehr darauf, dass sie finanziell zur Unterstützung auswärts wohnender Bürgerinnen und Bürger beitrugen. Doch auch damit war 1977 schliesslich Schluss. Das Zuständigkeitsgesetz sorgte dafür, dass die Heimatberechtigung bei der Unterstützung verarmter Personen und Familien nur noch in wenigen Ausnahmefällen eine Rolle spielte. Damit ging auch die Aufgabe der Sozialhilfe an die Einwohnergemeinden über.
Obwohl die Bürgergemeinden damit nicht länger für die Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger zuständig waren, änderte sich bezüglich Bürgergut und Bürgerrecht in vielen Gemeinden – und so auch in Sissach – bis heute nichts: Über das Bürgergut verfügt nach wie vor die Bürgergemeinde. Und die Vergabe des schweizerischen Staatsbürgerrechts, das die Einbürgerung in einer Gemeinde voraussetzt, ist in Sissach immer noch Sache der Bürgergemeinde. Andernorts haben Bürger- und Einwohnergemeinden fusioniert oder ist das Einbürgerungsrecht inzwischen ebenfalls an die Einwohnergemeinden übergegangen.
Anlass zum Feiern haben somit Bürger- und Einwohnergemeinde. Beide haben sich über einen langen Zeitraum hinweg aus den im Hochmittelalter entstandenen frühen Gemeinden entwickelt. Wenn in Sissach die reformierte Kirchgemeinde im kommenden Jahr ebenfalls ein Jubiläum begeht, so deshalb, weil die bestehende Kirche vor 500 Jahren erbaut wurde. Die Geschichte der Kirchgemeinde hingegen würde weit darüber hinausreichen und wäre noch zu beschreiben.
Ruedi Epple ist Historiker. Er lebt in Sissach.