Eigentümerfamilie de Coulon will auf dem Tschudy-Areal eine Überbauung mit 70 Wohnungen realisieren
Kaum liegt der Entwurf für den Zonenplan Siedlung vor, kündigt die Familie de Coulon eine grosse Wohnüberbauung auf dem Tschudy-Areal an. Eine vollständiger ...
Eigentümerfamilie de Coulon will auf dem Tschudy-Areal eine Überbauung mit 70 Wohnungen realisieren
Kaum liegt der Entwurf für den Zonenplan Siedlung vor, kündigt die Familie de Coulon eine grosse Wohnüberbauung auf dem Tschudy-Areal an. Eine vollständiger Wiederaufbau der «Tschudy-Villa» ist nicht vorgesehen.
Christian Horisberger
Auf dem Areal der ehemaligen Tschudy-Weinkellerei mit der teilweise abgerissenen «Tschudy-Villa» soll eine Überbauung mit rund 70 Wohnungen entstehen. Dies hat die Familie de Coulon als Eigentümerin des Areals gestern mitgeteilt. Entstehen solle ein nachhaltiges Wohnprojekt für Familien, Paare, Senioren und Einzelpersonen, wobei die soziale Durchmischung und Integration in die Dorfgemeinschaft im Mittelpunkt stünden. Das Vorhaben dürfte auf den Vorschriften des am Mittwoch von der Gemeinde Sissach vorgestellten Entwurfs für den Zonenplan Siedlung basieren (siehe oben). Das Areal befindet sich in der Wohn- und Geschäftszone, in der bis zu viergeschossig gebaut werden darf.
Im Schreiben betont die Familie de Coulon ihre «Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behörden und der Gemeinde Sissach». Es sei das Ziel, eine Lösung zu finden, welche die Bedürfnisse der heutigen Gesellschaft berücksichtigt. Überdies wird festgehalten, dass es sich nicht um ein Renditeobjekt handle, sondern «um ein Vorhaben, das von der Familie getragen und begleitet wird».
Bedeutet «Bereitschaft zur Zusammenharbeit mit den Behörden», dass der vom Kanton geforderte Wiederaufbau der «Tschudy-Villa» vollzogen wird? Soll das Gebäude Teil der Überbauung werden? Die «Volksstimme hat bei Laurent de Coulon nachgefragt.
Ist vorgesehen, die «Tschudy-Villa» wiederaufzubauen und in die Wohnüberbauung zu integrieren?
Laurent de Coulon: Wir sind grundsätzlich offen für konstruktive Lösungen im Dialog mit den Behörden und der Gemeinde. Momentan ist jedoch nicht vorgesehen, die teilweise abgebrochene Tschudy-Weinkellerei exakt in ihrer ursprünglichen Form wiederaufzubauen. Aufgrund der erheblichen baulichen Herausforderungen und der notwendigen Einhaltung heutiger baurechtlicher Standards halten wir eine originalgetreue Wiederherstellung für nicht praktikabel.
Gibt es Überlegungen, wie die Bestandesbauten in den Neubau einbezogen werden könnten?
Die ursprüngliche Absicht war seit 2017, eine städtebaulich sinnvolle und moderne Wohnüberbauung zu schaffen, die Mehrwert für die ganze Gemeinde Sissach bringt. Aufgrund der aktuellen Situation und des juristischen Verfahrens wurde aber auch überlegt, wie historische Elemente oder Erinnerungen an die Tschudy-Weinkellerei in einem Neubauprojekt integriert werden könnten. Konkrete funktionale Nutzungen der alten Weinkellerei selbst wurden bislang jedoch nicht entwickelt, da dies vom Ausgang des Gerichtsverfahrens und den denkmalrechtlichen Vorgaben abhängt.
Welchen Einfluss hat das nun umrissene Vorhaben auf das bevorstehende Gerichtsverfahren? Lassen Sie Ihre Beschwerde gegen die Unterschutzstellung der
«Villa» fallen?
Das vorgestellte Projekt bekräftigt unseren Wunsch nach einer zukunftsfähigen Lösung, die der Gemeinde Sissach langfristigen Nutzen bringt. Die bevorstehende Gerichtsverhandlung bleibt jedoch zunächst davon unberührt. Die Beschwerde wird vorerst nicht zurückgezogen, da wir eine rechtliche Klärung benötigen, um anschliessend eine verlässliche und zukunftsgerichtete Planung sicherzustellen. Wir sind offen und interessiert daran, das weitere Vorgehen im konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten nach dem Gerichtsurteil anzupassen.
Das Interview wurde schriftlich geführt.