Gleicher Wasserpreis für alle
23.09.2025 Bezirk Sissach, Gemeinden, Gesellschaft, Finanzen, BaselbietGemeinde will das alleinige Sagen über ihre Wasserinfrastruktur haben
Für etwas mehr als 3 Millionen Franken soll die Gemeinde Sissach der Genossenschaft Wasserversorgung Sissach und Umgebung Reservoir, Pumpwerk und Leitungen auf eigenem Boden abkaufen. Damit wird man autonom ...
Gemeinde will das alleinige Sagen über ihre Wasserinfrastruktur haben
Für etwas mehr als 3 Millionen Franken soll die Gemeinde Sissach der Genossenschaft Wasserversorgung Sissach und Umgebung Reservoir, Pumpwerk und Leitungen auf eigenem Boden abkaufen. Damit wird man autonom und das Wasser kostet für alle gleich viel.
Christian Horisberger
Nicht alle Sissacherinnen und Sissacher zahlen für ihr Trinkwasser gleich viel. Wer auf einem Bauernhof auf der Nordseite des Dorfs lebt und das Wasser vom Hochzonenreservoir bezieht, hat Pech: Pro Kubikmeter oder 1000 Liter Wasser stellt die Wasserversorgung Sissach und Umgebung (WSU) 3.40 Franken in Rechnung. Demgegenüber verrechnet die Gemeinde Sissach für die Haushalte im Siedlungsgebiet einen Preis von 80 Rappen. Und würde die Gemeinde nicht ausgleichend einwirken, würden auch die Haushalte im Dorf nördlich der Ergolz – die Sonnenseite Sissachs – ebenfalls den hohen Tarif bezahlen. Denn auch diese hängen am Hochzonenreservoir.
Ursache für die Diskrepanz in der Wasserversorgung Sissachs sind zwei unterschiedliche Organisationen, die das Trinkwasser gewinnen und verteilen: die WSU (Sissach, Nusshof, Hersberg und Teile von Wintersingen) und die Regionale Wasserversorgung Wühre (Sissach, Zunzgen, Böckten und Thürnen).
Die genossenschaftliche WSU verfügt über ein sehr grosses Netz, was zum deutlich höheren Wasserpreis führt, den sie der Gemeinde Sissach in Rechnung stellt. Und nur, weil die Gemeinde den Wasserpreis für den Norden Sissachs ausgleicht, bleiben die dortigen Haushalte vor hohen Wasserkosten verschont. Die Gemeinde subventioniere die WSU auf diese Weise jährlich mit rund 140 000 Franken, hält der Gemeinderat in den Erläuterungen zur Gemeindeversammlung am 16. Oktober fest. Dort wird er den Stimmberechtigten eine Ausgabenbewilligung zur Übername der Anlagen der WSU für 3,18 Millionen Franken beantragen. Mit diesem Geld soll die Infrastruktur der WSU auf Sissacher Boden (Pumpwerk, Reservoir, Leitungen, Hydranten usw.) erworben werden.
Damit sollen einerseits die Wassertarife für alle Sissacher Haushalte vereinheitlicht werden, anderseits gewänne die Gemeinde die vollständige Hoheit über die wassertechnischen Anlagen auf ihrem Gemeindegebiet, heisst es in den Erläuterungen. So könnten Investitionsentscheide auf dem Gemeindegebiet eigenständig gefällt sowie mögliche Synergien bei Leitungsprojekten genutzt werden. Der Zustand der wassertechnischen Anlagen wird als «insgesamt gut» beurteilt, es seien kurzfristig keine grösseren Ersatzinvestitionen zu erwarten.
Bezahlung in Raten
Die Gemeinde und die WSU haben sich darauf geeinigt, dass – vorausgesetzt die Gemeindeversammlung sagt Ja – der Kaufpreis nicht auf einen Schlag, sondern in 15 Jahrestranchen zu entrichten ist. Für den noch ausstehenden Betrag – ein Darlehen der WSU – ist ein Zins zu einem Satz zu entrichten, der um 1 Prozent höher liegt als der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank. Stand heute wäre das somit exakt das eine Prozent Zuschlag (Leitzins: 0 Prozent).
Nun verfügt die Sissacher Wasserkasse über ein Vermögen von mehreren Millionen Franken. Warum nicht gleich der volle Betrag an die WSU überwiesen wird, begründet Gemeinderat Stephan Marti damit, dass dieses Vermögen nicht flüssig vorliege, sondern von der Einwohnerkasse verwendet werde und der Wasserkasse geschuldet sei. Bräuchte die Wasserkasse das Geld cash, müsste die Gemeinde dafür einen Kredit aufnehmen. Mit dem Darlehen von der WSU werde somit die Liquidität der Gemeinde geschont.
Stimmt die Gemeindeversammlung der Übernahme zu, wird die Gemeinde Sissach aus der Genossenschaft WSU austreten und diese wird umbenannt. Wie Stephan Marti auf Anfrage versichert, wird es aufgrund dieser Transaktion zu keiner Erhöhung des Wasserpreises kommen.
Verschlimmbesserung wird korrigiert
ch. Bei den Gemeindewahlen von 2024 sorgte in Sissach die sich abzeichnende stille Wahl von gleich drei neuen Gemeinderatsmitgliedern für einiges Stirnrunzeln. Möglich wurde dies durch die kurz zuvor teilrevidierte Gemeindeordnung. Im Abschnitt «Stille Wahl» wurde der gemäss Kanton rechtlich nicht haltbare Passus «bei Bestätigungswahlen» gestrichen und durch «periodische Neuwahlen» ersetzt. Dies aber war nicht im Sinn der Bevölkerung. Der – illegale – Passus war formuliert worden, weil man wissen wollte, wer Neues in die Exekutive einzieht. Als die Auswirkungen der Änderung der Gemeindeordnung offensichtlich wurden, wehrte sich eine Gruppe ehemaliger Gemeindepolitiker und forderte für die bevorstehende Gesamterneuerungswahl eine Urnenwahl. Dem Anliegen entsprach der Gemeinderat denn auch.
An der Gemeindeversammlung vom 15. Oktober wird es darum gehen, die Verschlimmbesserung in der Gemeindeordnung zu korrigieren: «Die stille Wahl ist möglich bei Ersatzwahlen sowie bei periodischen Neuwahlen» soll geändert werden auf «Die stille Wahl ist möglich bei Ersatzwahlen.»