Fusion erfolgte einstimmig
19.11.2024 Bezirk Waldenburg, Fusion, Langenbruck, Waldenburg, Bezirk Sissach, BaselbietDie neue Reformierte Kirchgemeinde Langenbruck-Waldenburg-St. Peter ist Tatsache: Am Samstag erfolgte auf dem Hofgut Spittel zwischen Waldenburg und Langenbruck die Gründungsversammlung. Dies nach zweijähriger umfassender Vorbereitungsarbeit.
André ...
Die neue Reformierte Kirchgemeinde Langenbruck-Waldenburg-St. Peter ist Tatsache: Am Samstag erfolgte auf dem Hofgut Spittel zwischen Waldenburg und Langenbruck die Gründungsversammlung. Dies nach zweijähriger umfassender Vorbereitungsarbeit.
André Frauchiger
Die Vorbereitungsarbeit in den beiden Kirchgemeinden Langenbruck und Waldenburg/St. Peter hat sich gelohnt: An der Gründungsversammlung vom Samstag erfolgte die Zustimmung zur Fusion der beiden Kirchgemeinden einstimmig. Der vorberatende Gründungsausschuss hat offenbar ganze Arbeit geleistet. Insbesondere eine Klausur der Vertretenden der beiden Kirchgemeinden scheint den Durchbruch zugunsten einer Fusion gebracht zu haben. Dies aus finanziellen Gründen. Insbesondere die Kirchgemeinde Langenbruck hätte im Alleingang in naher Zukunft als Folge der Änderung des Finanzierungsschlüssels der Kantonalkirche – kein Sockelbetrag mehr, sondern nur noch eine Finanzierung gemäss Zahl der Kirchenmitglieder in der jeweiligen Gemeinde – und der Kirchenaustritte unter dem Sparhammer gelitten.
Die Fusion soll auf Anfang 2025 erfolgen. Die beiden bisherigen Kirchgemeinden haben dieser bereits vor einiger Zeit in getrennten Kirchgemeindeversammlungen zugestimmt. Die Referendumsfrist gegen den am letzten Samstag gefällten Gründungsbeschluss währt 60 Tage. Läuft diese ungenutzt ab, und davon ist auszugehen, braucht es noch die Zustimmung des Kirchenrats der Kantonalkirche, um die Gründung der neuen Reformierten Kirchgemeinde Langenbruck-Waldenburg-St. Peter als definitiv zu erklären.
Neu drei Kirchen
Am 19. Januar 2025 wird es um 10 Uhr in der Waldenburger Kirche zur Feier der neuen Kirchgemeinde einen Festgottesdienst geben.
Die neue Kirchgemeindeordnung wurde an der Gründungsversammlung auf dem Hofgut Spittel zwischen Waldenburg und Langenbruck mit grossem Mehr bei lediglich zwei Enthaltungen gutgeheissen. Gewählt wurden auch die Kirchenpflege, die Revisoren und die Synodalen. Zur neuen Kirchgemeinde gehört das Gebiet der politischen Gemeinden Waldenburg, Oberdorf, Niederdorf, Liedertswil und Langenbruck.
Die neue Kirchgemeinde verfügt über drei Kirchen: Kirche Langenbruck, Kirche Waldenburg und Kirche St. Peter Oberdorf. In der neuen Kirchgemeindeordnung wird festgehalten: «In allen drei Kirchen sollen über das Jahr gesehen je ungefähr gleich viele Gottesdienste stattfinden. Ebenso sollen die Gottesdienste an kirchlichen Feiertagen ungefähr gleichmässig auf die drei Kirchen verteilt gefeiert werden.» Die beiden Pfarrhäuser in Waldenburg und Langenbruck bleiben erhalten und dienen neben den Kirchen weiterhin als Zentren kirchlichen Lebens und als Wohnsitze der beiden Pfarrer Torsten Amling und Hanspeter Schürch.
2027 wieder ein Defizit
In die neunköpfige Kirchenpflege der neuen Kirchgemeinde Langenbruck-Waldenburg-St. Peter wurden gewählt: Lukas Alber (Langenbruck), Franz M. Degen (Niederdorf), Michel Degen (Liedertswil), Franco Ehmann (Waldenburg), Christine Kamber (Oberdorf), Stefanie Lienhard (Langenbruck), Lydia Rufer (Oberdorf), Margrit Schäublin (Niederdorf) und Patricia Zindel (Langenbruck). Die beiden Pfarrer gehören mit beratender Stimme der Kirchenpflege an. Die neugewählte Kirchenpflege wird ihre konstituierende Sitzung im Januar 2025 abhalten und dabei die Ressortzuteilung vornehmen. Zu neuen Revisoren gewählt wurden Marianne Hartmann (Niederdorf), Silvia Kamber (Langenbruck) und Eduard Moser (Langenbruck).
Für Abdankungen von Menschen, die nicht Mitglied der Kirchgemeinde sind, muss gemäss neuer Ordnung im Rahmen einer von der Kirchgemeindeversammlung beschlossenen Gebührenordnung eine nach dem Kostendeckungsprinzip festgelegte Gebühr entrichtet werden. Wenn die engsten Familienmitglieder aber Mitglied der Kirche sind oder im Falle von Bedürftigkeit kann die Gebühr reduziert oder sogar auf diese verzichtet werden.
Die Finanzkompetenzen der Kirchenpflege belaufen sich auf jährlich 15 000 Franken. Einmalige Ausgaben von über 20 000 Franken und wiederkehrende Ausgaben von mehr als 10 000 Franken jährlich müssen von der Kirchgemeindeversammlung genehmigt werden. Für sämtliche Fonds werden Reglemente ausgearbeitet; die Kirchgemeindeversammlung hat aber darüber zu befinden.
Die Gründungsversammlung stimmte dem Vorschlag zu, wonach der Steuersatz wie bereits bisher in Waldenburg-St. Peter je 0,66 Prozent des Einkommens und des Vermögens betragen soll. In Langenbruck lag dieser bisher höher, nämlich bei 0,75 Prozent.
Das Budget 2025 sei noch mit verschiedenen Unsicherheiten behaftet, erklärte Lukas Alber, Mitglied des Gründungsausschusses. Ausgegangen wird aber optimistisch von einem Ertrag von rund 1,42 Millionen Franken und einem leichten Überschuss von rund 42 000 Franken. Dem neuen Finanzplan ist aber zu entnehmen, dass bereits im Jahr 2027 wieder mit Defiziten zu rechnen ist, basierend auf einer jährlichen einprozentigen Teuerung und einem beachtlichen Steuerrückgang von jährlich 4 Prozent als Folge des weiteren Rückgangs der zahlenden Kirchenmitglieder.