Bodycams im Tram: Bund pfeift BLT zurück
19.02.2026 Baselbiet, Baselbiet, VerkehrDie rechtliche Grundlage ist noch nicht geschaffen
Seit Ende Januar tragen Billettkontrolleure der BLT Bodycams – obwohl die rechtliche Grundlage dafür fehlt. Auf Bundesebene wurde sofort interveniert. Die Gespräche laufen, doch die BLT hält an den Kameras fest.
...Die rechtliche Grundlage ist noch nicht geschaffen
Seit Ende Januar tragen Billettkontrolleure der BLT Bodycams – obwohl die rechtliche Grundlage dafür fehlt. Auf Bundesebene wurde sofort interveniert. Die Gespräche laufen, doch die BLT hält an den Kameras fest.
Melanie Frei
Es war der «Blick», der den Stein ins Rollen brachte. Er berichtete am 15. Februar, dass Billettkontrolleurinnen und -kontrolleure der Baselland Transport AG (BLT) seit Ende Januar Bodycams tragen – kleine Videokameras, die dazu beitragen sollen, Situationen zu deeskalieren und das Personal vor Übergriffen zu schützen. BLT-Sprecherin Doris Fritschi sagte anschliessend gegenüber der «bz Basel»: «Durchschnittlich verzeichnen wir alle zwei Tage einen Vorfall.» Die Kameras seien die Antwort darauf und ein Schutz für die Angestellten.
Seit der Corona-Pandemie hat die Aggressivität gegenüber ÖV-Personal in der Schweiz spürbar zugenommen. So verzeichnen die SBB im Schnitt zehn physische oder verbale Angriffe pro Tag. Und der tödliche Angriff auf einen Schaffner der Deutschen Bahn Anfang Februar in Rheinland-Pfalz hat die Diskussion europaweit neu entfacht, auch wenn er für den Entscheid der BLT nicht ausschlaggebend war: Die Kameras waren bereits vor dem Angriff eingeführt worden.
Was die BLT offenbar nicht bedacht hatte – oder ignorierte: Ihr Vorgehen widersprach einer brancheninternen Absprache. Als der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDöB) vom Bodycam-Einsatz der BLT erfuhr, erfolgte seine direkte Reaktion.
Eine Zusage, die für alle gilt
Um die Tragweite des Vorfalls zu verstehen, braucht es einen Blick auf die rechtliche Ausgangslage. Betriebe wie die BLT, die eine Bundeskonzession besitzen, gelten als Bundesorgane im Sinne des Datenschutzgesetzes. Das bedeutet: Sie benötigen für jede Form der Datenerhebung eine explizite gesetzliche Grundlage.
Die entsprechenden Grundlagen finden sich in der Bundesratsverordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr. Die dort vorhandenen Bestimmungen decken die Videoüberwachung jedoch nur mit Generalklauseln ab: Die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre und Selbstbestimmung der Betroffenen seien damit nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit geregelt, schreibt Sprecherin Katja Zürcher des EDöB auf Anfrage der «Volksstimme».
Weil das bekannt ist, hatten die SBB, stellvertretend für alle konzessionierten ÖV-Betriebe, mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) vereinbart, die Rechtsgrundlagen zu präzisieren. Ende 2025 stellten die SBB dem EDöB-Beauftragten persönlich ihre Ausbaupläne vor, darunter auch noch nicht öffentlich gemachte Absicht. Künftig sollen zusätzlich zu den Angehörigen der Transportpolizei auch Zugbegleitende mit Bodycams ausgerüstet werden. Ob und wann das konkret umgesetzt wird, ist offen: Dafür fehlt bislang die gesetzliche Grundlage.
Der EDöB machte klar: Angesichts der sich häufenden Überwachungsmassnahmen wie stationäre Kameras, Bodycams der Transportpolizei, geplante Bodycams für Zugbegleitende sowie weiterer Vorhaben – sei die Frage der Verhältnismässigkeit nicht mehr technischer, sondern rechtspolitischer Natur auf Bundesebene. Das dürften nicht SBB und EDöB unter sich ausmachen.
Das Bundesamt für Verkehr hat gegenüber dem EDöB kürzlich bestätigt, dass die Anpassungsarbeiten an der Verordnung weit fortgeschritten seien. Diese Revision soll sowohl die bestehenden Rechtslücken schliessen als auch die neu geplanten Massnahmen – darunter Bodycams für Zugbegleitende – rechtlich verankern und erlauben. Wann sie in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
Katja Zürcher: «Der EDöB hat deshalb am 17. Februar die SBB schriftlich aufgefordert, in Absprache mit dem Verband öffentlicher Verkehr und der BLT darauf hinzuwirken, dass es zu keinen neuen Überwachungsmassnahmen kommt, solange die Verordnung nicht angepasst ist.» Die Aufforderung richtete sich an die SBB. Denn sie seien es, welche die Branchenzusage gemacht haben. Damit tragen sie auch die Verantwortung. Sollte der Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen werden, kündigt der EDöB aufsichtsrechtliche Schritte gegen einzelne Transportunternehmen wie die BLT an. Was das konkret bedeuten würde, wird von Sprecherin Katja Zürcher nicht weiter ausgeführt.
SBB Mediensprecher Moritz Weisskopf stellt klar: "Die SBB kann und darf nicht stellvertretend für alle öffentlichen Verkehrsbetriebe in diesem Kontext handeln. Die SBB hat aus den Medien von diesem Vorfall erfahren. Die SBB selbst arbeitet eng mit dem EDÖB in dieser Frage zusammen und wird keine Bodycam bei den Kundenbegleiter:innen einführen, solange die Rechtslage nicht geklärt ist."
BLT rudert nur teilweise zurück
Die BLT hat gestern Nachmittag in einem Communiqué Stellung genommen. Das Unternehmen rechtfertigt den Einsatz der Bodycams mit seiner Arbeitgeberpflicht: Man sei verantwortlich, den Schutz und die Integrität der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Seit Einführung der Bodycams tragen die Kontrolleure keinen Pfefferspray mehr, die Kamera habe ihn als Deeskalationsmittel ersetzt.
Auf die Intervention des EDöB reagiert die BLT mit einem Teilrückzug. Bis zur rechtlichen Klärung werde der Stand-by-Modus der Kameras vorsorglich deaktiviert. Im Stand-by nahmen die Geräte fortlaufend auf einem Zwei-Minuten-Loop auf, der sich automatisch überschrieb und nie gespeichert wurde. An den Bodycams als solchen hält die BLT jedoch fest. Für weitere Auskünfte gegenüber den Medien stehe die BLT erst bereit, wenn die Situation mit den «Partnern und Institutionen» geklärt sei.
CEO Frédéric Monard lässt sich im Schreiben zitieren: «Wir investieren seit Jahren in Ausbildung, Deeskalation und Prävention. Die Bodycams sind ein weiterer Schritt in diesem konsequenten Sicherheitskonzept. Gleichzeitig nehmen wir Datenschutz und rechtliche Fragen sehr ernst – deshalb handeln wir umsichtig und im Dialog mit den zuständigen Stellen.»
