Bauen trotz Autobahnlärm?
22.03.2024 Bezirk Liestal, Arisdorf, Verkehr, Bezirk Liestal, BaselbietGemeinde beschliesst für Baugebiet an der A2 Planungszone
Der Arisdörfer Gemeinderat will Voraussetzungen schaffen, damit ein Streifen Bauland an der Autobahn mit Wohnhäusern bebaut werden kann. Damit ihm dabei niemand mit eigenen Bauvorhaben dazwischenfunkt, hat er eine ...
Gemeinde beschliesst für Baugebiet an der A2 Planungszone
Der Arisdörfer Gemeinderat will Voraussetzungen schaffen, damit ein Streifen Bauland an der Autobahn mit Wohnhäusern bebaut werden kann. Damit ihm dabei niemand mit eigenen Bauvorhaben dazwischenfunkt, hat er eine Planungszone erlassen.
Willi Wenger
Eine Mehrheit des Bundesparlaments will, dass für den Bau von Wohnhäusern in Gebieten mit zu hohen Lärmimmissionen – zum Beispiel an viel befahrenen Strassen oder bei Flughäfen – die gesetzlichen Hürden gesenkt werden (siehe Kasten). Kommt es zur entsprechenden Änderung des Umweltschutzgesetzes, dürften unter anderem in Arisdorf im Gebiet Känelmatt zwischen Autobahn und Sportplatz früher oder später die Bagger auffahren.
Bei der «Känelmatt» handelt sich gemäss Zonenplan um ein Areal in der Wohnzone W2, was bedeutet, dass dort grundsätzlich zwei Vollgeschosse (Erdgeschoss und 1. Stock) gebaut werden dürfen. Das Interesse an der Bebauung der elf Grundstücke ist vorhanden. Doch die bisherigen Bemühungen der Eigentümer scheiterten unter anderem an der Lärmschutzverordnung des Bundes beziehungsweise an der Lärm verursachenden Nationalstrasse, die im Westen direkt an der «Känelmatt» vorbeiführt. Die Lärmgrenzwerte im Gebiet werden sowohl tagsüber als auch während der Nacht deutlich überschritten.
Dass sich in Bern in Sachen Lärmgrenzwerte etwas tut, ist in Arisdorf nicht unbemerkt geblieben. Nun sollen die Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden. Konkret muss dafür eine Baulandumlegung vorgenommen werden, wie Gemeindepräsident Markus Miescher sagt. Zudem ist der Bau einer Strasse vorgesehen, um die Baugrundstücke zu erschliessen.
Planungszone beschlossen
Anfang März hat der Arisdörfer Gemeinderat für das Gebiet Känelmatt mit elf Parzellen und einer Gesamtfläche von rund 13 000 Quadratmetern nun eine Planungszone beschlossen. Das bedeutet, dass in dem Gebiet für längstens fünf Jahre keine Planung vorgenommen und keine Bauten errichtet werden dürfen, die dem Planungszweck der Gemeinde widersprechen. Als Beispiel nennt der Gemeindepräsident Baugesuche für Häuser auf zum Teil bereits erschlossenen Baulandparzellen. Solche könnten mit dem Instrument Planungszone vorübergehend blockiert werden.
Da seitens der Grundeigentümer keine Einsprachen gegen die Verfügung der Planungszone durch den Gemeinderat eingegangen sind, steht deren Rechtskraft nichts im Wege. Laut Gemeinderat soll die Planungszone nur so lange wie nötig gelten. Sind die Pläne für die Strasse bewilligt und die Baulandumlegung vollzogen, habe die Verfügung ihre Ziele erreicht und es bestehe kein Anlass mehr, sie weiterhin aufrechtzuerhalten.
Grundvoraussetzung für eine zügige Planung für die «Känelmatt» jedoch ist, dass «Bern» beim Lärmschutz nun vorwärtsmacht. In Arisdorf scheint man hier zuversichtlich zu sein. Die Gemeindeverwaltung rechnet noch im laufenden Jahr mit einem positiven Entscheid des Parlaments.
Wohnungsbau auch an lärmigen Strassen
sda. Der Nationalrat will den Wohnungsbau in Gebieten mit überschrittenen Lärm-Immissionsgrenzwerten erleichtern. Dies hat er während der Frühlingssession in der Beratung von Änderungen des Umweltschutzgesetzes entschieden. Konkret stimmte die Grosse Kammer der sogenannten erweiterten Lüftungsfensterpraxis zu: Demnach sollen künftig Baubewilligungen für Wohnungen in Gebieten mit überschrittenem Lärm-Immissionsgrenzwert unter folgenden Bedingungen zulässig sein: Bei jeder Wohneinheit verfügt mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster, bei dem die Grenzwerte eingehalten sind, wenn es offen steht. Zudem muss bei den übrigen Räumen eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert werden oder ein privater Aussenraum zur Verfügung stehen, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Der Ständerat hatte sich im Dezember für eine baufreundlichere Regelung ausgesprochen: Der Wohnungsbau solle auch dann möglich sein, wenn die lärmempfindlichen Räume einer Wohnung eine kontrollierte Wohnraumlüftung erhalten. Mit 119 zu 67 Stimmen hiess der Nationalrat den Gesetzesentwurf gut. Da nun zwischen National- und Ständerat Differenzen bestehen, geht die Vorlage zurück in den Ständerat.