Förderung durch Kanton habe Wirkung entfaltet, findet Landrat Rolf Blatter
ch. Rolf Blatter macht sich Sorgen um die Finanzierung der Kantonsstrassen. Der Aescher FDP-Landrat befürchtet einen zunehmenden Verkehrssteuerabfluss, da der Kanton Fahrzeuge mit einem tiefen ...
Förderung durch Kanton habe Wirkung entfaltet, findet Landrat Rolf Blatter
ch. Rolf Blatter macht sich Sorgen um die Finanzierung der Kantonsstrassen. Der Aescher FDP-Landrat befürchtet einen zunehmenden Verkehrssteuerabfluss, da der Kanton Fahrzeuge mit einem tiefen CO2-Ausstoss – insbesondere Elektroautos – mit Rabatten im Umfang von rund 50 Prozent fördert und die Verkäufe von Elektrofahrzeugen stetig zunehmen. Mit dem Postulat «Gerechte Steuern im Strassenverkehr» wollte Blatter erfahren, wie weit seine Bedenken begründet sind. Das Fördersystem hält Blatter überdies für fragwürdig, denn es ritze das Verursacherprinzip. Für schwerere E-Auto bezahlte man nur einen Bruchteil der durch sie induzierten Kosten an der Strasseninfrastruktur, schreibt er in seinem Vorstoss. Ausserdem hätten tiefe Betriebskosten und grosszügige Verkehrssteuerrabatte bereits zu einer starken Zunahme der Verkäufe von Elektrofahrzeugen geführt. Die Lenkungswirkung sei wie gewünscht eingetreten und der Rabatt könnte daher aufgehoben werden.
Die Regierung aber plant das Gegenteil. Sie hat eine Vorlage am Start, wonach der Steuerrabatt für Autos mit sehr tiefem CO2-Ausstoss auf bis zu 450 Franken (heute: 300) während der ersten vier Jahre nach Inverkehrsetzung reduziert wird. Zusätzlich werden bei E-Autos für die Berechnung der gewichtsabhängigen Verkehrssteuer 10 Prozent Gewicht abgezogen. Der Rabatt erhöht sich damit auf bis zu 80 Prozent.
«Langfristig kann das nicht aufgehen», glaubt Blatter. Die Strassenrechnung werde über kurz oder lang aus dem Ruder laufen. Mit der noch weitergehenden E-Auto-Förderung erst recht. Die Regierung dagegen macht sich keine Sorgen. Wie sie in ihrer Stellungnahme zu Blatters Vorstoss festhält, garantiere das Gesamtgewicht als Kriterium für die Grundbesteuerung stabile Steuereinnahmen. Das Bonos-Malus-System sei so konzipiert, dass «über einen mittelfristigen Zeitpunkt» keine Mindereinnahmen resultierten. Es sei gewährleistet, dass alle Verkehrsteilnehmer die Kosten für die Strasseninfrastruktur selber tragen – auch mit den Steuerermässigungen: Auch die neue Gesetzgebung werde sich «saldoneutral» auswirken. Es bestehe keine Notwendigkeit, ein Konzept zu erstellen, das aufzeigt, wie die Strassenrechnung langfristig ausgeglichen werden kann, wie es Blatter fordert, so die Regierung. Hochrechnungen zeigten, dass diese Zielsetzung erfüllt werden könne. Der Regierungsrat beantragte, das Postulat abzuschreiben. Damit war Blatter nicht einverstanden. Das Postulat sei stehen zu lassen, bis die Regierung detaillierte Zahlen vorlegt, verlangte er an der gestrigen Landratssitzung. Ohne Erfolg. Mit 41 zu 37 Stimmen wurde das Postulat abgeschrieben.