Die grosse Lockerung ab heute
17.02.2022 Baselbiet, Gesundheit, Schweizsda. Der Bundesrat hebt die Corona-Schutzmassnahmen weitgehend auf. Ab heute gibt es keine Zertifikatsund keine Maskenpflicht mehr in Läden, Restaurants und Kulturbetrieben. Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und die fünftägige Isolation für Infizierte ...
sda. Der Bundesrat hebt die Corona-Schutzmassnahmen weitgehend auf. Ab heute gibt es keine Zertifikatsund keine Maskenpflicht mehr in Läden, Restaurants und Kulturbetrieben. Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und die fünftägige Isolation für Infizierte bleiben.
Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen sind ab sofort wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Aufgehoben werden auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Homeoffice-Empfehlung, die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen und die Einschränkungen für private Treffen. Beibehalten werden einzig die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Und positiv Getestete müssen sich bis Ende März weiterhin für fünf Tage isolieren. Damit hebt der Bundesrat praktisch alle bisher geltenden Corona-Massnahmen in einem Schritt auf.
Die epidemiologische Lage entwickle sich weiter positiv, begründete Gesundheitsminister Alain Berset gestern den Entscheid. Dank der hohen Immunität in der Bevölkerung sei eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich. Der Entscheid hatte sich auch aufgrund der Antworten der Kantone auf die vom Bundesrat in Konsultation geschickten Vorschläge abgezeichnet. Die Mehrheit der Kantone wollte grundsätzlich eine Aufhebung der Corona-Massnahmen in einem Schritt.
Die Viruszirkulation sei noch immer sehr hoch und das Virus könne nach wie vor schwere Verläufe verursachen, hält der Bundesrat fest. Er hat deshalb die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen aufrechterhalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Zudem steht es den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. So könnten Kantone etwa die Zertifikatspflicht beibehalten. Möglich ist auch, dass einzelne Betriebe wie eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon Masken vorschreiben. Die eingeschränkte Maskenpflicht gilt voraussichtlich bis Ende März. Der Bundesrat behält sich vor, die Massnahme «je nach Viruszirkulation» früher aufzuheben.
Weiterhin ausgestellt werden Covid-Zertifikate, die von der EU anerkannt sind. Nicht mehr erhältlich ist das Covid-Zertifikat, das nur in der Schweiz gültig war.