Die neue Verfassung wird schlanker
07.06.2019 Bezirk Liestal, Kirche, Gelterkinden, PolitikDas Parlament der reformierten Kirche hat den Entwurf beraten
Die Frühjahrssynode der evangelisch-reformierten Kirche wählte Christoph Herrmann zum neuen Präsidenten des Kirchenrats. Er tritt das Amt am 1. Januar 2020 an. Die Synodalen berieten zudem in erster Lesung den Entwurf einer ...
Das Parlament der reformierten Kirche hat den Entwurf beraten
Die Frühjahrssynode der evangelisch-reformierten Kirche wählte Christoph Herrmann zum neuen Präsidenten des Kirchenrats. Er tritt das Amt am 1. Januar 2020 an. Die Synodalen berieten zudem in erster Lesung den Entwurf einer neuen Verfassung.
Otto Graf
Die Synode, das Parlament der Evangelisch-Reformierten Kirche Baselland, hat Christoph Herrmann für den Rest der Amtsperiode, das heisst vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2021, zum neuen Präsidenten des Kirchenrats gewählt. Herrmann löst Pfarrer Martin Stingelin ab, der der Kantonalkirche über zehn Jahre vorstand und sein Mandat Ende Jahr niederlegt. Der künftige Präsident erzielte bei der Wahl vorgestern im Gemeindezentrum von Gelterkinden ein Glanzresultat. Auf 65 Wahlzetteln stand «Herrmann». Zwei Synodalen legten leer ein. Ein Wahlzettel enthielt einen anderen Namen und eine Stimme war ungültig. Christoph Herrmann, 55 Jahre alt, ist Bürger von Oberwil und seit 2002 Pfarrer in der Kirchgemeinde Oberwil-Therwil-Ettingen. Bereits von 2007 bis 2013 gehörte er dem Kirchenrat an.
Aus zeitlichen Gründen setzte sich die Synode unter der Leitung von Andrea Heger schon am Vortag im Landratssaal eingehend mit der Totalrevision der Kirchenverfassung auseinander und beriet die komplexe Materie in erster Lesung durch. Die zweite Lesung erfolgt anlässlich der Herbstsynode im November dieses Jahres. Heisst das Parlament die Vorlage gut, werden die reformierten Stimmberechtigten im Mai 2020 an der Urne endgültig entscheiden, ob sie die neue Verfassung annehmen wollen. Die bisherige Version stammt aus dem Jahr 1952.
Fusionen vereinfachen
Wie der Kirchenrat in seinem Bericht und Antrag zuhanden der Synode festhält, soll mit der künftigen Fassung der Weg bereitet werden, damit die Reformierte Kirche Baselland beweglicher wird und auch in Zukunft zeitgerecht auf neue Herausforderungen reagieren kann. So sollen Fusionen zwischen Kirchgemeinden administrativ wesentlich einfacher vollzogen werden können. Mit der Verfassung sollen auch die Kirchenordnung aus dem Jahr 1956 und die Finanzordnung von 1990 revidiert werden.
Das neue kirchliche Grundgesetz kommt deutlich schlanker daher und beschränkt sich auf das Wesentliche. Aber der Geist der Verfassung von 1952 soll auch in die neue Regelung einfliessen. Denn der Auftrag der Kirche bleibt unverändert bestehen: Die Verkündung des Evangeliums in Wort und Tat durch eine den Menschen zugewandte Kirche. Hingegen werden Bestimmungen, die nicht auf Verfassungsebene gehören, in untergeordnete Ebenen verschoben oder gestrichen.
Weiterhin keine Fraktionen
Um den Revisionsprozess transparent und offen abwickeln zu können, wurden rund 30 Organisationen, Institutionen und Verbände zur Vernehmlassung vom 5. November 2018 bis 4. Februar 2019 eingeladen. Zudem wurde der Verfassungsentwurf auf der Website aufgeschaltet. Das Vernehmlassungsverfahren wurde rege benutzt und wohlwollend aufgenommen. Die aus den Stellungnahmen gewonnenen Erkenntnisse sind weitgehend in den kirchenrätlichen Antrag eingeflossen, der im Zuge der ersten Lesung in einigen Paragrafen geändert wurde.
Das Parlament beschloss auf Antrag der synodalen Arbeitsgruppe zudem ein paar Änderungen der Synodestrukturen. So wird es auch in Zukunft innerhalb der Synode keine Fraktionen geben. Um die GPK zu entlasten, soll diese in eine eigentliche Geschäftsprüfungskommission und in eine spezifische Rechnungsprüfungskommission aufgeteilt werden. Die bisherige Aussprachesynode wird durch eine sogenannte Fokussynode ersetzt.
Hingegen lehnten die Stimmberechtigten die Einführung von zusätzlichen Synodesitzungen ab. Schliesslich hiess das Parlament die von Finanzchefin Sandra Bätscher vorgestellte Rechnung 2018 gut und beschloss eine gemeinsame Mitgliederverwaltung für alle Baselbieter Kirchgemeinden und die Kantonalkirche in einer zentralen Datenbank.