Untersuchung gegen BLT wegen Bodycams
03.03.2026 Baselbiet, Verkehr, BaselbietÖV-Unternehmen hält an Kameras fest
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat ein formelles Untersuchungsverfahren gegen die BLT eröffnet. Seit Ende Januar tragen BLT-Billetkontrolleure Bodycams, für deren Einsatz laut Edöb ein Verstoss gegen ...
ÖV-Unternehmen hält an Kameras fest
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat ein formelles Untersuchungsverfahren gegen die BLT eröffnet. Seit Ende Januar tragen BLT-Billetkontrolleure Bodycams, für deren Einsatz laut Edöb ein Verstoss gegen Datenschutzvorschriften vorliegen könnte.
Melanie Frei
Seit Ende Januar tragen Billettkontrolleurinnen und -kontrolleure der Baselland Transport AG Bodycams – weil laut BLT die Zahl kritischer Vorfälle in den vergangenen Jahren zugenommen habe (die «Volksstimme» berichtete). Das Vorgehen hat nun Konsequenzen: Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) hat gegen das Unternehmen ein Untersuchungsverfahren eröffnet. Er sieht genügend Anzeichen für einen Verstoss gegen Datenschutzvorschriften: «Da die BLT die Bearbeitung von Personendaten mittels Bodycams im Rahmen einer Konzession nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung durchführt, untersteht sie der Aufsicht des Edöb», schreiben die Datenschützer auf ihrer Website. Während des laufenden Verfahrens würden keine näheren Auskünfte erteilt.
Die BLT nimmt das Verfahren zur Kenntnis und kündigt an, ihre Rechtsauffassung darzulegen. Sie hält am gezielten Einsatz von Bodycams zum Schutz ihrer Mitarbeitenden fest, wie sie in einem Communiqué von vergangenem Freitag schreibt. Die Einführung sei im Austausch mit anderen Transportunternehmen erfolgt. Gleichzeitig habe man den Pfefferspray vollständig abgeschafft und setze stattdessen auf Prävention und Deeskalation.
Beim Stand-by-Modus rudert die BLT allerdings zurück. Statt wie bisher zwei Minuten zeichnen die Geräte im Hintergrund ohne direkte Aktivierung neu nur noch maximal 30 Sekunden auf. Diese Sequenzen würden fortlaufend überschrieben und nicht gespeichert. Gespeichert werde ausschliesslich bei aktiver Aktivierung der Kamera durch den Kontrolleur oder die Kontrolleurin in einer Konfliktsituation.
Streit um die Rechtsgrundlage
Die BLT stützt sich auf die Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr. Diese überträgt den Transportunternehmen den Entscheid über den Einsatz von Videogeräten und nennt den Schutz von Personal und Reisenden ausdrücklich als Zweck. «Eine Bodycam ist technisch ein Videogerät. Die BLT ist überzeugt, dass eine bundesrechtliche Grundlage besteht», heisst es im Schreiben. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, will die BLT über die Ergebnisse informieren.
Nach Einschätzung der Edöb reichen die Generalklauseln der Verordnung nicht aus, um die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre mit der nötigen Bestimmtheit zu regeln, wie Edöb-Sprecherin Katja Zürcher in einer früheren Anfrage gegenüber der «Volksstimme» sagte.
