An der Landratssitzung von vergangener Woche hat die SVP zwei Vorstösse eingereicht, welche die Amtszeit von Baselbieter Regierungsrats- und Ständeratsmitgliedern zeitlich beschränken sollen. Für Mitglieder des Regierungsrats wird eine maximale Amtszeit von 12 Jahren und ...
An der Landratssitzung von vergangener Woche hat die SVP zwei Vorstösse eingereicht, welche die Amtszeit von Baselbieter Regierungsrats- und Ständeratsmitgliedern zeitlich beschränken sollen. Für Mitglieder des Regierungsrats wird eine maximale Amtszeit von 12 Jahren und für das Baselbieter Mitglied des Ständerats eine maximale Amtszeit von 16 Jahren gefordert. Die SVP will mit diesen Vorschriften eine «Amtsmüdigkeit» langjähriger Regierungsoder Ständeratsmitglieder vorbeugen. Wenn der Landrat zustimmt, hätte das Stimmvolk das letzte Wort, da es sich um Verfassungsänderungen handeln würde. Für den Landrat gilt bereits eine Amtszeitbeschränkung: Sie ist auf vier Legislaturperioden fixiert und beträgt somit höchstens 16 Jahre. vs.