Siebenjährige Freiheitsstrafe
25.06.2024 Bezirk Liestal, Polizei, BubendorfAsylbewerber nach Messerangriff verurteilt
vs. Im Juni 2023 griff ein 27-jähriger Mann auf dem Spazierweg zwischen Bubendorf und Liestal einen Passanten mit einem Messer an (die «Volksstimme» berichtete). Nun wurde der Fall am vergangenen Freitag am ...
Asylbewerber nach Messerangriff verurteilt
vs. Im Juni 2023 griff ein 27-jähriger Mann auf dem Spazierweg zwischen Bubendorf und Liestal einen Passanten mit einem Messer an (die «Volksstimme» berichtete). Nun wurde der Fall am vergangenen Freitag am Baselbieter Strafgericht behandelt, das den Fall als vorsätzliche Tötung wertete. Der Täter – ein Afghane – erhielt von den fünf Richtern eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und eine Landesverweisung von zwölf Jahren, wie die Online-«bz» am Freitag berichtete. Die Sperre gilt für den gesamten Schengen-Raum. Bislang lebte der Schuldiggesprochene als vorläufig Aufgenommener in Bubendorf. Der Täter hatte den Messerangriff stets bestritten. Die fünf Richter hatten jedoch vor allem aufgrund der gefundenen DNA-Spuren keine Zweifel, dass er das Messer am Griff und an der Klinge berührt haben muss.
Am Messer wurde auch die DNA des Opfers nachgewiesen, zudem fanden Polizisten das Messer in der Nähe des Tatorts im Bach. Weiter identifizierte das Opfer den 27-Jährigen nach der Tat bei einer Fotokonfrontation. Schliesslich bestätigten eine weitere Passantin Videoaufnahmen in einem Bus sowie die Antennendaten des Handys des Täters, dass er vor und nach der Tatzeit in der Nähe war.
«Das Opfer hatte viel Glück, dass es keine tödlichen Verletzungen erlitten hat», sagte die Gerichtspräsidentin Silvia Schweizer gemäss «bz»- Artikel. Hätte das Opfer während der Tat das Bewusstsein verloren, wäre an jenem Spazierweg auch keine rasche Hilfe möglich gewesen. Zudem sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtes klar: «Wer mit einem Messer in den Oberkörper sticht, nimmt den Tod in Kauf», so Schweizer.
Die Wunden beim Opfer verheilten zwar gut, doch leidet der Angegriffene laut einem aktuellen Bericht der Psychiatrie Baselland noch immer an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das Gericht sprach ihm eine Genugtuung von 10 000 Franken zu.
Die gesamten Verfahrens-, Expertise-, Gerichts- und Verteidigerkosten von 64 000 Franken bezahlt die Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte dürfte den Fall an die nächste Instanz, das Kantonsgericht, weiterziehen.