«Radicant»-PUK soll 7 Mitglieder haben
18.11.2025 Baselbiet, Gemeinden, Baselbiet, PolitikAlle Fraktionen erhalten einen Sitz
vs. Die Vorlage für die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung des «Radicant»-Debakels der BLKB, das zu Abschreibungen von rund 200 Millionen Franken und der vollständigen Abwicklung der ...
Alle Fraktionen erhalten einen Sitz
vs. Die Vorlage für die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung des «Radicant»-Debakels der BLKB, das zu Abschreibungen von rund 200 Millionen Franken und der vollständigen Abwicklung der Digital-Tochterbank führte, kommt bald in den Landrat. Vorgesehen ist, dass alle Fraktionen einen Sitz in der siebenköpfigen PUK erhalten. Welche Fraktion das Präsidium übernimmt, wird Gegenstand von Verhandlungen der Geschäftsleitung des Landrats sein, sobald die PUK in der vorgesehenen Form vom Parlament beschlossen wird.
Um auch bei einer Siebnerkommission alle Fraktionen berücksichtigen zu können, sei eine proportionale Vertretung gemäss Fraktionsgrösse nicht möglich; allerdings stehe bei einer PUK auch nicht die Parteipolitik im Vordergrund, schreibt die Geschäftsleitung des Landrats. Bei der Entscheidung wurde auf die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission verwiesen, die es für sinnvoll erachte, auf eine «angemessene Vertretung der Fraktionen zu achten, die Mitgliederanzahl dabei aber so gering wie möglich zu halten».
Die geringe Mitgliederanzahl begründet die Geschäftsleitung unter anderem mit dem hohen Vertraulichkeitsgrad und der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit für PUK-Mitglieder; deshalb soll auch auf die Einsetzung von Ersatzmitgliedern verzichtet werden. Die Frist für die PUK-Untersuchung wird auf Ende 2026 angesetzt. Weil noch nicht klar sei, wie hoch der Aufwand der PUK zum Zeitpunkt der Einsetzung sein wird, beantragt die Geschäftsleitung die finanziellen Mittel unter der Bedingung, dass die PUK der Geschäftsleitung innert zwei Monaten nach Aufnahme der Arbeit ein detailliertes Budget zur Genehmigung vorlegt. Die Landeskanzlei stellt für das Kommissionssekretariat ein 30-Prozent-Pensum zur Verfügung. Der Auftrag der PUK ist es, zu prüfen, ob die Aufsichtsorgane der BLKB ihren Verpflichtungen nachkamen, die Bewertung der Fusion mit «Numarics» richtig vorgenommen wurde, Verantwortlichkeitsklagen gegenüber der Führung der Bank im Raum stehen und Vorbehalte sowie Vorgaben von der Finanzmarktaufsicht bestanden, die unzureichend beachtet und kommuniziert wurden. Der PUK-Bericht soll zukunftsgerichtete Empfehlungen abgeben.
Um dies zu bewerkstelligen, wird über eine vollständige Kooperation der BLKB verfügt und zur Herausgabe aller nötigen Dokumente verpflichtet. Des Weiteren wird die Kantonalbank beauftragt, alle von der PUK als Zeugen vorgeladenen ehemaligen Mitarbeitenden, Bankratsmitglieder und für relevante Handlungen angestellte externe Berater von allfälligen Schweigeverpflichtungen zu entbinden – sodass diese umfassend aussagen können.
