«Ordneten 2023 viermal häufiger Haft an als normal»
23.02.2024 Baselbiet, Polizei, Baselbiet, RegionJugendanwalt Lukas Baumgartner über junge Asylsuchende aus Nordafrika, die kriminell werden
Junge Asylsuchende aus Nordafrika, die ohne Eltern nach Europa kommen und hier Einbrüche und Diebstähle begehen, bringen die Strafverfolgungsbehörden an ihre Grenzen. Der ...
Jugendanwalt Lukas Baumgartner über junge Asylsuchende aus Nordafrika, die kriminell werden
Junge Asylsuchende aus Nordafrika, die ohne Eltern nach Europa kommen und hier Einbrüche und Diebstähle begehen, bringen die Strafverfolgungsbehörden an ihre Grenzen. Der stellvertretende Leiter der Baselbieter Jugendanwaltschaft spricht im Interview über die Situation – sowie über Gruppengewalt und Prävention.
Janis Erne
Herr Baumgartner, Ende Januar kam es zu Einbrüchen in Sissach und Rünenberg. Beide Male waren Minderjährige respektive junge Erwachsene algerischer Herkunft die Täter. Zufall?
Lukas Baumgartner: Nein, nicht wirklich. Zwar stellen Maghrebiner nur eine kleine Minderheit unter den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) und provisorischen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (Puma) dar. Doch insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene aus Algerien und Marokko sind für die Strafverfolgungsbehörden zurzeit eine grosse Herausforderung.
Was ist unter «Puma» zu verstehen?
Das sind junge Erwachsene, die nach Europa kommen, sich hier aber als Jugendliche ausgeben. Davon erhoffen sie sich eine bessere Behandlung und mildere Strafen, wenn sie Straftaten begehen. Ihre Bezeichnung wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) festgelegt und besagt, dass es sich um provisorische UMA handelt, da sie vermutlich erwachsen sind. Das tatsächliche Alter wird durch aufwendige Nachforschungen in anderen europäischen Ländern, mittels Anhörungen der Betroffenen und teilweise durch Altersgutachten festgelegt.
UMA und «Puma» aus Nordafrika sind für die Baselbieter Jugendanwaltschaft also ein Problem. Wie häufig fallen sie kriminell auf?
2023 mussten wir viermal häufiger Haft anordnen als im Vorjahr – dazu zählen insbesondere Untersuchungshaft und Gefängnisstrafen. Sind es normalerweise knapp 10 bis höchstens 20 Haftfälle pro Jahr, waren es 2023 mehr als 60. Das ist ein Höchstwert, der seinesgleichen sucht und selbstredend nicht den Sinn des Jugendstrafrechts trifft. Auslöser für angeordnete Untersuchungshaft und Gefängnisstrafen sind grösstenteils schwere Delikte wie Einbruchdiebstähle oder Raubüberfälle, die im vergangenen Jahr zur deutlichen Mehrheit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Maghreb verübt wurden.
Wurde die Jugendanwaltschaft von dieser Entwicklung überrascht?
In den vergangenen Jahren mehrten sich die Delikte von UMA und «Puma» – trotzdem hat uns der sprunghafte Anstieg 2023 überrascht. Eine Erklärung dafür ist, dass seit gut einem Jahr offenbar eine Flüchtlingsroute durch die Nordwestschweiz führt, wobei Basel-Stadt die Hauptlast trifft.
Worauf führen Sie die Einbrüche und Diebstähle sonst noch zurück?
Viele UMA und «Puma», die aus Nordafrika nach Europa kommen, sind medikamentenabhängig. Mit Einbrüchen, Raubüberfällen und Diebstählen finanzieren sie ihre Sucht. Wenn sie Konsumdruck verspüren, machen sie schier «alles», um an Geld zu kommen. Sie sind verzweifelt und sogar bereit, in Häuser einzubrechen und Gewalt gegen die Bewohner anzuwenden. Es ist ein riesiges Elend für alle Betroffenen.
Was für Medikamente konsumieren die jungen Flüchtlinge?
Hoch im Kurs stehen aktuell Rivotril und Lyrica, beides Mittel gegen epileptische Anfälle. Auch andere Beruhigungsmittel werden konsumiert. Nicht selten werden verschiedene Substanzen kombiniert. Das führt dazu, dass sich die Jugendlichen respektive jungen Erwachsenen im Kontakt mit den Geschädigten oder der Polizei häufig absolut danebenbenehmen: Sie beschimpfen und bespucken sie oder werden anderweitig tätlich. Teilweise sind sie auch suizidal. Süchtig werden sie entweder auf der Flucht oder bereits in ihrem Heimatland.
Wie geht man als Jugendanwalt mit ihnen um?
Der erste Kontakt im Gefängnis, zum Beispiel bei der Hafteröffnung, ist häufig schwierig. Aufgrund des Drogenkonsums sind die Jugendlichen zugleich «verladen» und aggressiv. Unter solchen Umständen ein Gespräch zu führen, ist meist unmöglich. Nach ein paar Tagen – sobald der Entzug eingesetzt hat – sitzen wir jeweils ganz anderen Personen gegenüber: anständigen jungen Menschen mit durchaus guter Erziehung. Dann versuchen wir, ihnen zu helfen und das Elend zu lindern.
Nehmen sie die Hilfe an?
Ehrlich gesagt: in gut 90 Prozent der Fälle nicht. Die meisten jungen Menschen aus Nordafrika, die in die Schweiz kommen, wollen hier nicht bleiben, sondern weiter nach Deutschland, Frankreich, Schweden oder Grossbritannien. Sie wirken rastlos, was teilweise wohl auch kulturell bedingt ist. Folglich wollen sie sich von uns gar nicht helfen lassen. Bei Geflüchteten aus Afghanistan etwa, die den Grossteil der UMA in der Schweiz ausmachen, ist das ganz anders: Sie begeben sich fast ausnahmslos in Hilfsprogramme, machen Ausbildungen und sind gewillt, einen Beruf zu erlernen.
Algerien und Marokko als Herkunftsländer begründen kein Recht auf Asyl. Wieso kommen junge Menschen aus dem Maghreb trotzdem nach Europa?
Abschliessend kann ich das nicht beantworten. Was wir von den Jugendlichen häufig zu hören bekommen, ist die fehlende Perspektive in ihrer Heimat. Ein junger Marokkaner sagte mir einmal: «Bei uns kommt man auf die Welt und stirbt irgendwann, doch dazwischen war nichts, nur Mühsal und Leere.» Einige werden noch deutlicher. Sie teilen uns offen mit, dass sie lieber hier auf der Strasse oder im Gefängnis sterben, als zurückzugehen. Manche werden in der Heimat wohl auch verfolgt. Andere sind im Irrglauben, dass das Geld in Europa ohne Gegenleistung zu haben ist. Nur sehr wenige kehren freiwillig in ihr Herkunftsland zurück; wir nutzen aber die Gespräche mit ihnen, um stets auch die Vorzüge dieses Weges zu besprechen.
Schrecken Gefängnisstrafen junge Einbrecher ab?
Davon bin ich überzeugt – und das sage ich als Jugendanwalt nicht gerne. Es braucht in solchen Fällen eine harte Gangart, da wir die Jugendlichen und jungen Erwachsenen anders nicht erreichen und ihnen die Konsequenzen für ihre Taten anders nicht aufzuzeigen vermögen. Da Arbeitseinsätze als Strafe nicht infrage kommen, weil sich die Betroffenen im Gegensatz zu einheimischen Jugendlichen dem Vollzug entziehen würden, müssen wir Freiheitsentzug anordnen. Will heissen: Auf einen Einbruch – insbesondere in ein Wohnhaus – folgt eine mehrmonatige Gefängnisstrafe.
Was erhoffen sich die Strafverfolgungsbehörden davon?
Den Jugendlichen muss bewusst gemacht werden, dass es sich bei einem Einbruch in ein Wohnhaus um ein schwerwiegendes Delikt handelt. Eine solche Tat kann die Opfer traumatisieren, da in ihre persönlichste Sphäre eingedrungen wird. Von Kuscheljustiz kann in diesen Fällen keine Rede sein – zumindest in den Kantonen Baselland, Basel-Stadt, Solothurn und Aargau. Die Nordwestschweiz greift resolut durch. Ein weiterer Vorteil von Haft ist: Die Jugendlichen werden «clean» und können in diesem Zustand normal denken und Gespräche führen, wie zuvor lange nicht mehr. Gewisse geniessen diesen Zustand, einige sind sogar stolz darauf.
Handeln hinsichtlich Haftanordnung alle Behörden gleich entschlossen?
Leider nein. Gewisse Kantone und das grenznahe Ausland, sprich Deutschland und Frankreich, haben eine deutlich mildere Gangart als die Nordwestschweiz. Schlichtweg weil sie aufgrund der vielen Straftaten überlastet sind. Doch nichts zu tun, ist verheerend. Wenn kriminelle UMA und «Puma» nichts zu befürchten haben, nimmt die Schwere ihrer Straftaten zu. Die gleichen Personen, die vor ein paar Jahren Sachen aus offenen Autos klauten, steigen heute in bewohnte Häuser ein. Dieses Verhalten steht in einem engen Kontext zur Sucht und lässt sich auch bei einheimischen Jugendlichen mit einem Konsumproblem beobachten.
2023 ordnete die Baselbieter Jugendanwaltschaft viermal häufiger Haft an als im Vorjahr, wie Sie sagten. Könnte das nicht einfach ein Ausreisser nach oben sein?
Wir hoffen es, doch die Zahlen des laufenden Jahres sprechen dagegen. Sie lassen eher darauf schliessen, dass sich die Fallzahlen 2024 auf sehr hohem Niveau stabilisieren werden.
Kann die Jugendanwaltschaft die Situation bewältigen?
Im vergangenen Jahr bewegte sich unser Pikettdienst an der absoluten Belastungsgrenze. Die Pikett-Fälle haben gegenüber 2022 um circa 70 Prozent zugenommen. Die betroffenen Mitarbeitenden konnten ihre Überstunden nicht abbauen. Ich bin stolz auf unser Team, dass es den Betrieb ohne ausserordentliche Ausfälle aufrechterhalten konnte. Doch auf Dauer ist die Situation nicht zu bewältigen, ohne dass sich die Dossiers in unzumutbarer Weise stauen und es infolge Überlastung zu Krankheitsausfällen kommt. Diese Belastungssituation betrifft auch den Jugenddienst der Baselbieter Polizei.
Brauchen Sie zusätzliches Personal?
Wir sind bei der Direktionsvorsteherin (SP-Regierungsrätin Kathrin Schweizer, Anm. d. Red.) vorstellig geworden. Die Jugendanwaltschaft war stets zurückhaltend bei Stellenbegehren, doch weil die Fallzahlen seit 2015 grundsätzlich steigen und sie sich schon lange auf hohem Niveau bewegen, braucht es zwingend mehr Personal.
Sind Sie auf Gehör gestossen?
Unsere Anliegen treffen auf viel Verständnis. Die Stellenaufstockung ist in Prüfung.
Sie haben es erwähnt: Kriminelle UMA und «Puma» überfordern die Behörden einiger Kantone. Am Dienstag kündigte Justizminister Beat Jans (SP) an, härter gegen solche Personen vorzugehen. Wie könnte der Bund die Jugendanwaltschaften am besten unterstützen?
Hilfreich wäre, wenn das SEM die Altersabklärungen schneller durchführen würde. Denn die Jugendstrafverfahren dürfen nicht von über 17-Jährigen «überschwemmt» werden. Ansonsten können die Jugendanwaltschaften ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen. Die älteste Person, die uns zunächst zugewiesen wurde, war gemäss dem von uns in Auftrag gegebenen Altersgutachten über 30 Jahre alt.
Müsste zusätzlich nicht noch stärker bei der Prävention angesetzt werden? So, dass UMA und «Puma» aus Nordafrika gar nicht erst kriminell werden.
Wie schon gesagt: Viele von ihnen wollen sich gar nicht helfen lassen, da sie auf der Durchreise sind. Sie wollen in kein Hilfsprogramm, sondern weiter in andere Länder. Den schätzungsweise 10 Prozent, die sich uns gegenüber öffnen, versuchen wir natürlich zu helfen, indem wir sie beraten und ihnen weiterreichende Unterstützung anbieten. Zuweilen sind es hochtalentierte junge Menschen, die mehrere Sprachen beherrschen.
Wo werden sie untergebracht?
Bei Wohngruppen für UMA ist das Baselbiet mit dem Zentrum Erlenhof zum Glück sehr gut aufgestellt. Dort werden sie rund um die Uhr von Fachpersonen betreut, auch betreffend Drogenkonsum. Aber eben: Jugendliche oder junge Erwachsene aus Nordafrika haben in der Schweiz in der Regel kein Recht auf Asyl und müssen wohl früher oder später das Land verlassen. Die Perspektive fehlt ihnen meistens also auch hier.
Wechseln wir das Thema: Wenn in Europa über Jugendkriminalität berichtet wird, dann häufig wegen Gangs, die einander oder die Polizei bekämpfen. In Deutschland, Frankreich oder Schweden ist der Staat zuweilen machtlos dagegen. Zum Beispiel in Stuttgart, das nur wenige Hundert Kilometer von uns entfernt liegt. Wie sieht die Situation in der Region aus?
Von Gangs kann bei uns zum Glück nicht die Rede sein, entsprechende Entwicklungen versuchen wir im Keim zu ersticken. Das sind keine leeren Worte und hat für die Jugendanwaltschaft und den Jugenddienst der Polizei oberste Priorität. Denn wird eine bestimmte Schwelle überschritten, sind Subkulturen fast nicht mehr erfassbar, wie sich in Deutschland, Frankreich oder Schweden zeigt.
Im November wurde bei einer Massenschlägerei an der Basler Herbstmesse ein 17-Jähriger lebensgefährlich verletzt. Dem Vorfall ging ein Streit zwischen Dutzenden Jugendlichen voraus. Überhaupt kein Problem kann die Gruppenbildung also nicht sein.
Den Vorfall an der Messe konnten wir zusammen mit Basel-Stadt aufklären. Die Täter sind ermittelt und in verschiedenen Settings untergebracht worden. Zwischen den beteiligten Gruppen gab es im Vorfeld der Schlägerei bereits Konflikte, die über Chats ausgetragen wurden. Das ist alltäglich; dass sich die Spannungen in einer Massenschlägerei entladen aber natürlich nicht. Wir gehen davon aus, dass die Begegnung an der Messe ein Stück weit auch Zufall war. Bei den beteiligten Gruppierungen, die sich teilweise sogar spontan gebildet haben, handelt es sich nicht um Gangs.
Was unternimmt der Kanton gegen Gruppengewalt?
Gruppierungen im Jugendbereich mit gewissen Strukturen, wovon es im Baselbiet aktuell vielleicht eine oder zwei gibt, haben wir auf dem Schirm. Wir beobachten sie genau. Daneben gibt es einige flüchtige Konstellationen in Sissach, Liestal, Pratteln und in der Agglomeration, bei denen ein harter Kern von drei bis vier Anführern den Ton angibt. Solche Jugendliche holen wir regelmässig zu uns und sprechen auch präventiv mit ihnen.
Sind sie empfänglicher als UMA aus Nordafrika?
Mehrheitlich ja. Sie lassen sich in den meisten Fällen gern auf einen Dialog ein. Was auffällt: Viele Jugendliche haben ein Defizit an Gesprächen mit Erwachsenen. Das betrifft sowohl Jugendliche mit Schweizer Eltern als auch solche, deren Eltern einen Migrationshintergrund haben.
Werden die Jugendlichen schlechter erzogen als früher?
Mein persönlicher Eindruck ist, dass wir in einer Zeit der extremen Delegation von Verantwortung leben. Nicht selten schieben Eltern die «Schuld» schnell einmal auf die Schule oder Behörden, wenn ihr Kind kriminell auffällt. Hinzu kommen die Sozialen Medien, welche die Jugendlichen beeinflussen. Klar ist – ein wenig plakativ formuliert: Wenn der Gangsterrapper die Erziehung übernimmt, läuft etwas falsch. Wir Erwachsenen müssen mit den Jugendlichen reden und uns eingehend mit ihnen befassen, manchmal den Konflikt und die Auseinandersetzung mit ihnen ertragen. Das ist unter uns Erwachsenen ja auch nicht anders.
Sie sehen die Eltern in der Pflicht?
Nicht nur. Auch Verwandte, Vereine, Lehrlingsbetriebe und Schulen – die Gesellschaft eben – können und sollen ihren Beitrag leisten. Verhält sich ein Jugendlicher im öffentlichen Raum ungebührend, darf man auch als Passant eingreifen oder mit dem Betroffenen in einen Dialog treten. Aus Angst oder Bequemlichkeit nichts zu tun, führt letztlich dazu, dass unserer Jugend wichtige Orientierungspunkte in der Gesellschaft abhandenkommen. Jugendliche brauchen Leitplanken, gleichzeitig aber auch Bestätigung, wenn sie etwas gut machen. Und sie brauchen den Diskurs mit uns.
Wie sieht Gewaltprävention sonst noch aus?
Prävention ist ein Dauerauftrag. Federführend in diesem Bereich ist der Jugenddienst der Polizei. Aber auch die Jugendanwaltschaft wird immer aktiver. Überspitzt gesagt: In jeder freien Minuten gehen wir in Schulklassen, an Elternabende und in andere Bildungseinrichtungen und suchen das Gespräch mit den Jugendlichen, Erziehungsberechtigten und sonstigen Partnern. Das betrifft unsere Sozialarbeitenden gleichermassen wie die Jugendanwältinnen und -anwälte, zuweilen sogar Mitarbeitende aus der juristischen Untersuchung. Zudem vermitteln wir in Konfliktfällen. Gerade nach schweren Gewaltvorfällen wie an der Herbstmesse sind wir besonders aufmerksam, um Racheaktionen zu verhindern.
Prävention ist in Ihren Augen also zentral, um Straftaten zu verhindern.
Genau. Leider hat das Engagement im vergangenen Jahr sehr gelitten, da die Präventionsarbeit zu häufig hinter das Tagesgeschäft treten musste. Trotzdem ist es uns im Baselbiet bisher gelungen, grosse Gruppenbildungen einzudämmen oder auf gute Weise zu begleiten. Das soll auch so bleiben.
Erfahrener Jugendanwalt
je. Zusammen mit seiner Vorgesetzten Corina Matzinger Rohrbach leitet Lukas Baumgartner (47) die Jugendanwaltschaft des Kantons Baselland. Die Justizbehörde hat rund 20 Mitarbeitende. Baumgartner ist Jurist, war fünf Jahre Staatsanwalt im Baselbiet und arbeitet nun seit mehr als 13 Jahren bei der Jugendanwaltschaft, wobei er 2015 deren stellvertretender Leiter wurde. Seine ersten 13 Lebensjahre verbrachte Baumgartner in Gelterkinden, heute wohnt er in Riehen.
UMA: Grosse Mehrheit verhält sich anständig
je. Lukas Baumgartner, stellvertretender Leiter der Baselbieter Jugendanwaltschaft, betont im Interview gleich zu Beginn: Maghrebiner, die häufig kriminell werden und die Strafverfolgungsbehörden auf Trab halten, machen nur einen kleinen Teil der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) aus, die in die Schweiz kommen. Zahlen des Bundesamts für Statistik bestätigen dies: Im Jahr 2022 wurden 2450 Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen gestellt. Davon 2001 von Afghanen, was fast 82 Prozent entspricht. Algerier machten 2,5 und Marokkaner 1,2 Prozent aus. Dass sich UMA aus Afghanistan – hauptsächlich sind es Männer zwischen 12 und 17 Jahren – in den allermeisten Fällen anständig verhalten, bestätigt Pascal Brenner von der Stiftung Erlenhof, die mehrere Wohngruppen im Baselbiet betreibt. «Afghanische Jugendliche haben einen hohen Integrationswillen und benehmen sich vorbildlich», sagt der «Erlenhof»-Geschäftsführer. Seiner Ansicht nach ist die Schweiz gut beraten, Personen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt zu integrieren: «Nur so kann der sich zuspitzende Arbeitskräftemangel bewältigt werden.»