Kanton hat nur fünf Produkte beanstandet
vs. Bei einer Kontrollkampagne hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) 24 Proben von Tatar sowie ähnlichen genussfertigen rohen Fleischzubereitungen wie Carpaccio und Zwiebelmett ...
Kanton hat nur fünf Produkte beanstandet
vs. Bei einer Kontrollkampagne hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) 24 Proben von Tatar sowie ähnlichen genussfertigen rohen Fleischzubereitungen wie Carpaccio und Zwiebelmett untersucht. Fünf Proben wurden beanstandet – einmal wegen des Nachweises des Krankheitserregers Listeria monocytogenes, viermal wegen Mängeln bei der Kennzeichnung.
Die Proben stammten aus 13 Betrieben, darunter Lebensmittelgeschäfte und Metzgereien. Untersucht wurden die Produkte auf Salmonellen, Listerien, Escherichia coli sowie weitere mikrobiologische Parameter. Salmonellen und E. coli wurden in keiner Probe nachgewiesen, auch die übrigen mikrobiologischen Richtwerte wurden eingehalten. In einer Tatarprobe wurde jedoch Listeria monocytogenes in einer Menge nachgewiesen, die den gesetzlichen Anforderungen widerspricht.
Da genussfertige rohe Fleischprodukte vor dem Verzehr nicht mehr erhitzt werden, können Listerien insbesondere für ältere Menschen, immungeschwächte Personen und Schwangere ein Gesundheitsrisiko darstellen. Nach dem Fund ordnete das ALV beim betroffenen Betrieb Abklärungen zur Ursache der Kontamination sowie Untersuchungen im Herstellungsbereich an.
Die vier Beanstandungen bei der Kennzeichnung betrafen unter anderem eine fehlende Nährwertdeklaration trotz gesundheitsbezogener Angaben, unvollständige Zutatenangaben sowie Mängel bei der Allergenkennzeichnung. Nach Angaben des Amts könnten solche Fehler insbesondere für Allergiker gesundheitliche Risiken bergen. Die betroffenen Betriebe wurden aufgefordert, die Mängel fristgerecht zu beheben.
Insgesamt zieht das ALV eine überwiegend positive Bilanz. Eine Wiederholung der Kontrollkampagne wird dennoch als sinnvoll erachtet.