Der Rünenberger Thomas de Courten findet es stossend, dass Zugewanderte nach einem Beitragsjahr eine lebenslange AHV-Rente beziehen können. Mit einer parlamentarischen Initiative will er die minimale Beitragszeit für die Berechtigung einer Rente erhöhen.
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Der Rünenberger Thomas de Courten findet es stossend, dass Zugewanderte nach einem Beitragsjahr eine lebenslange AHV-Rente beziehen können. Mit einer parlamentarischen Initiative will er die minimale Beitragszeit für die Berechtigung einer Rente erhöhen.
Nikolaos Schär
Herr de Courten, Sie fordern, dass die minimale Beitragszeit, um eine Rente zu erhalten, von heute einem auf drei Jahre bei der AHV und von drei auf fünf Jahren bei der IV erhöht wird. Diese Massnahme zielt auf Ausländerinnen und Ausländer und Geringverdienende ab. Also wollen Sie auf dem Buckel der Schwächsten sparen?
Thomas de Courten: Nein, die Massnahme zielt auf jene ab, die vom System einseitig profitieren, ohne selbst angemessen zur Sicherung der Rente für alle beigetragen zu haben. Dass Zugewanderte, die sich erst seit Kurzem in der Schweiz aufhalten, den gleichen Anspruch auf lebenslange Rentenleistung geltend machen können, wie jene, die ab Beginn der Versicherungspflicht, also vom Berufseinstieg, bis zur Erreichung des Rentenalters ihre Beiträge leisten, ist stossend. Die moderate Erhöhung der minimalen Beitragsdauer ist eine Korrekturmassnahme, die auch die Finanzierungslast und den Verwaltungsaufwand reduziert.
Der Bund sprach von sehr kleinen Einsparungen, trotz der hohen Zahl von Betroffenen (160 000 Versicherte). Geht es Ihnen mehr ums Prinzip als um mögliche Einsparungen bei den Sozialversicherungswerken?
Es geht um Gerechtigkeit im System. Die Finanzierung unserer Altersvorsorge ist, Stand heute, keineswegs gesichert. Die Perspektive für die heutige Generation ist eher so, dass sie noch höhere Beiträge leisten muss, um die Rente zu sichern. Vor diesem Hintergrund ist jede finanzielle Einsparung und jeder Abbau von Verwaltungsaufwand umzusetzen – erst recht, wenn das niemandem wirklich weh tut.
Wer einzahlt, hat Leistungen zu Gute. Warum soll dieser Umstand ungerecht sein?
Die AHV basiert auf dem Grundgedanken, dass die wirtschaftlich aktive Generation die Renten der Vorgängergeneration finanziert. Solidarisch und generationengerecht. Die AHV allein reicht heute auch für diejenigen kaum zum Leben, die ein Arbeitsleben lang Monat für Monat Lohnabzüge gewärtigen mussten und so Beiträge einbezahlt haben. Wenn andere, die nur minimal dazu beitrugen, aber gleichermassen anspruchsberechtigt sind, und zudem davon profitieren, dass die AHV- oder IV-Rente im alten Heimatland und jetzigen Wohnland kaufkraftbedingt noch viel höher ausfällt, dann ist das in einem hohen Mass unsolidarisch.