Kantonsgericht heisst Beschwerde von Anwohnern teilweise gut
Die einzige Bushaltestelle in Tenniken soll behindertengerecht umgebaut werden. Anwohner wehren sich aber gegen eine Verschiebung der Haltestelle, weshalb das Kantonsgericht die Bauund Umweltdirektion zu weiteren Abklärungen ...
Kantonsgericht heisst Beschwerde von Anwohnern teilweise gut
Die einzige Bushaltestelle in Tenniken soll behindertengerecht umgebaut werden. Anwohner wehren sich aber gegen eine Verschiebung der Haltestelle, weshalb das Kantonsgericht die Bauund Umweltdirektion zu weiteren Abklärungen verpflichtet.
Pascal Kamber
Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz hätte der öffentliche Verkehr bis Ende 2023 barrierefrei sein sollen. Die Zahlen zeigen jedoch: Davon ist die Schweiz noch weit entfernt. Landesweit erfüllen erst rund zwei Drittel der Bahnhöfe sowie der Bus- und Tramhaltestellen die gesetzlichen Vorgaben. Auch in Tenniken entspricht die einzige Bushaltestelle des Dorfes nicht den Anforderungen. Die Baselbieter Bau- und Umweltdirektion (BUD) beschloss deshalb im Mai 2023, die Haltestelle zusammen mit dem Fussgängerstreifen und der Radroute anzupassen.
Da die neuen Bordsteine über die gesamte Länge der Haltestelle 22 Zentimeter hoch sein müssen, damit Menschen mit Behinderungen selbstständig ein- und aussteigen können, plant die BUD eine Verschiebung des Standorts. Zur Diskussion stehen zwei Varianten: eine Verlegung um wenige Meter nach Süden oder etwas weiter nach Norden. Gegen die nördliche Variante haben die betroffenen Anwohner Beschwerde eingereicht, da diese die Zufahrt zu ihrer Parzelle verunmöglichen würde. Um sich ein genaues Bild der Situation vor Ort zu machen, reisten die Kantonsrichter, Projektverantwortliche und Vertreter des Regierungsrats gestern nach Tenniken. Gemeinsam mit den Beschwerdeführern und Gemeinderätin Franziska Buonfrate besichtigten sie das Gelände. Die Beschwerdeführer äusserten dabei Sicherheitsbedenken: Würde die Haltestelle vor ihre Parzelle verlegt, würden Kinder auf dem Schulweg vermehrt entlang der Alten Landstrasse gehen. Zudem handle es sich um einen enteignungsrechtlichen Eingriff, da der Unterstand der neuen Haltestelle unmittelbar an ihr Grundstück grenzen würde.
Eine Verschiebung nach Süden wiederum würde die Pläne des Tenniker Gemeinderats erschweren.
Dieser möchte das noch unbebaute Grundstück zwischen Kindergarten und heutiger Bushaltestelle in den kommenden Jahren entwickeln. Die Idee eines Mehrfamilienhauses befindet sich zwar noch in einem frühen Stadium, einen entsprechenden Planungskredit hat die Gemeindeversammlung jedoch bereits bewilligt.
Busbucht bevorzugt
Die zuständigen Projektplaner erklärten beim Augenschein, dass es grundsätzlich möglich wäre, den Bus direkt auf der Fahrbahn halten zu lassen. Die bestehende Busbucht verhindere jedoch Rückstaus und erleichtere die Einhaltung des Fahrplans, insbesondere wenn ein Bus zu früh ankomme und länger warten müsse. Zudem hätten Verkehrsteilnehmer nach der Verschiebung eine bessere Sicht auf den Fussgängerstreifen, was die Sicherheit erhöhe.
Die Richter hiessen die Beschwerde teilweise gut. Ausschlaggebend war letztlich die komplexe Frage, ob der Kanton in diesem Fall nach dem Enteignungsgesetz oder nach dem Raumplanungsgesetz hätte vorgehen müssen. «Das Verhältnis dieser beiden Verfahren ist für uns unklar», erklärte das Gericht. Konkret geht es darum, wie weit der Kanton in die Eigentumsrechte der Anwohner eingreifen darf. Diese Frage muss die BUD nun klären. In einem Planungsbericht soll sie sämtliche betroffenen Interessen erfassen und gegeneinander abwägen.