Es ist – und bleibt – kompliziert
04.07.2024 Baselbiet, Politik, BaselbietNeue Runde im Streit um Stellvertretungen im Landrat
Wie sollen Landrätinnen und Landräte ersetzt werden, die für längere Zeit ausfallen? Am besten gar nicht, findet nun schon zum zweiten Mal die zuständige landrätliche Kommission. Das Parlament war im ...
Neue Runde im Streit um Stellvertretungen im Landrat
Wie sollen Landrätinnen und Landräte ersetzt werden, die für längere Zeit ausfallen? Am besten gar nicht, findet nun schon zum zweiten Mal die zuständige landrätliche Kommission. Das Parlament war im März anderer Meinung.
David Thommen
Wenn sich das Baselbieter Parlament mit sich selbst beschäftigt, kann es kompliziert werden. So bei der ursprünglich von der GLP geforderten Stellvertretungslösung für Landrätinnen und Landräte, die für längere Zeit ausfallen. Der Landrat hatte die GLP-Motion 2021 an die Regierung überwiesen, seither wird kontrovers darüber diskutiert. Bald kommt das Geschäft zum wiederholten Mal auf die Traktandenliste – und bleibt vertrackt: Die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission wurde sich nicht einig und beantragt dem Parlament daher bereits zum zweiten Mal, das Geschäft ohne neue Regelung zu versenken.
Der Regierungsrat hatte dem Landrat zwei Varianten für eine Stellvertretungsregelung bei Abwesenheiten – etwa bei Mutterschaftsurlaub oder längerer Krankheit – vorgelegt. Variante 1 sieht vor, dass eine nicht gewählte Kandidatin oder ein nicht gewählter Kandidat der betreffenden Landratsliste die Stellvertretung vorübergehend übernehmen kann. Als Variante 2 schlug die Regierung vor, dass längerfristig abwesende Landratsmitglieder ihre Stimme einem anderen Landratsmitglied der gleichen Partei übertragen dürfen, was zu einer doppelten Stimmabgabe einzelner Landratsmitglieder führen würde.
Beide Varianten stiessen in der vorberatenden Kommission auf Widerstand. Die Lösung mit dem temporären Nachrücken wurde als zu aufwendig und bürokratisch erachtet. Und «Super-Landräte» mit doppeltem Stimmrecht wurden nicht gewünscht. Es gebe ein Instruktionsverbot für Parlamentsmitglieder.
Demnach sei es nicht möglich, dass Stellvertreter für einen abwesenden Kollegen abstimmen, da automatisch eine direkte oder indirekte Beeinflussung stattfinde.
Parlament will Regelung
Da keine der beiden Varianten überzeugte, beantragte die Justizkommission dem Plenum im März, auf die Vorlage nicht einzutreten. Was auch nicht schlimm sei, wie die Kommission mit knapper Mehrheit befand: Denn seit Kurzem ist ein Bundesgesetz in Kraft, das es Politikerinnen auf allen Ebenen ermöglicht, trotz Mutterschaftsurlaub weiter am Parlamentsbetrieb teilzunehmen. Zuvor hatten Mütter, die während des Mutterschaftsurlaubs ihr Mandat wahrnahmen, ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verloren, was seit Jahren heftig kritisiert worden war. Da dies nun nicht mehr der Fall sei, sei der Druck für eine Vertretungslösung nicht mehr ganz so hoch, so die Kommission.
Der Landrat sah dies im vergangenen März jedoch anders und beschloss mit 45 zu 40 Stimmen, dass entgegen dem Antrag der Kommission doch eine Stellvertretungslösung her müsse. Die Kommission erhielt vom Parlament den Auftrag, die Varianten nochmals zu prüfen und dem Parlament eine solche vorzuschlagen.
In der Zwischenzeit hat die Kommission die Frage «nochmals intensiv diskutiert», wie es im kürzlich vorgelegten Bericht heisst. Am Ergebnis änderten alle Diskussionen nichts: Keine der beiden Varianten fand in der Vorberatung eine Mehrheit, und die Kommission beantragt dem Landrat mit 10 zu 3 Stimmen nun auch in der zweiten Runde, die ursprüngliche GLP-Forderung – unerfüllt – abzuschreiben.
Nach der Sommerpause ist das Parlament wieder am Zug. Ob es plötzlich zu einem anderen Schluss kommt als noch im März und die Forderung fallen lässt, bleibt abzuwarten. Wie erwähnt: Wenn sich der Landrat mit sich selbst beschäftigt, kann es kompliziert werden …