«Deliktsumme» schrumpfte immer weiter
04.08.2026 SissachBeiständin soll Geld ihrer Klientin veruntreut haben – Prozess wirft schlechtes Licht auf die Kesb
Am Ende beantragt sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch: Acht Jahre nach Beendigung einer Beistandschaft sieht sich eine Frau dem Vorwurf der Veruntreuung ausgesetzt.
...Beiständin soll Geld ihrer Klientin veruntreut haben – Prozess wirft schlechtes Licht auf die Kesb
Am Ende beantragt sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch: Acht Jahre nach Beendigung einer Beistandschaft sieht sich eine Frau dem Vorwurf der Veruntreuung ausgesetzt.
Peter Sennhauser
Über acht Jahre nach Abschluss einer Beistandschaft für die Kesb Sissach-Gelterkinden kämpft eine ehemalige Beiständin vor dem Baselbieter Strafgericht gegen den Vorwurf, Geld ihrer Klientin veruntreut und ihre Spuren mit einer gefälschten Urkunde verwischt zu haben. Nach der Parteiverhandlung in Muttenz gestern bleibt aber offen, worauf sich der Vorwurf letztlich stützt. Die vermutete Deliktsumme ist während der vierjährigen Strafuntersuchung von einem sechsstelligen Betrag «auf einen Bruchteil geschrumpft», wie der Gerichtspräsident festhielt.
Gleichzeitig entstand das Bild einer Beistandschaft, die in den turbulenten Jahren der Kesb Gelterkinden-Sissach ohne Begleitung oder irgendeine Einführung in die Aufgabe durchgeführt wurde. Hierzu fand die Staatsanwältin, die Beklagte hätte ihre Buchhaltungs- und Belegpflicht besser wahrnehmen und sich das Rüstzeug dazu individuell beschaffen müssen.
Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren seit Längerem einstellen wollte, die Privatklägerschaft (die Vertretung des mutmasslichen Opfers, die Schadenersatz auf dem Zivilweg erstreiten will) dies aber mit Eingaben verhinderte, wurde vom Verteidiger Dr. Matthias Aeberli heftig kritisiert: Deren Honoraransprüche seien doppelt so hoch wie seine als Verteidiger. Die Privatkläger hätten das Untersuchungsergebnis nur noch im Hinblick auf eine Entschädigung und nicht mehr objektiv beurteilt.
Keinerlei Instruktion der Kesb
Die heute 63-jährige Angeklagte wies sämtliche Vorwürfe zurück. Sie habe während Jahrzehnten im Justizbereich gearbeitet, unter anderem als Dolmetscherin. Aus dieser Tätigkeit heraus sei sie von der Kesb angefragt worden, die Beistandschaft für die ihr flüchtig bekannte, schwer kranke italienischstämmige Frau zu übernehmen. Eine Einführung in die Aufgabe habe sie nie erhalten. Niemand habe ihr erklärt, wie eine Beistandschaft zu führen oder eine Buchhaltung zu dokumentieren sei. Bemerkenswert ist, dass ihr Nachfolger, als Zeuge im Prozess angehört, praktisch dieselbe Geschichte erzählte. Auch er war als Dolmetscher tätig und von der Kesb als Beistand angeworben worden. Auch er habe keinerlei Einführung oder Instruktion erhalten. Die Ereignisse fallen genau in jene Jahre zwischen 2015 und 2018, in denen die Kesb Gelterkinden-Sissach wegen organisatorischer und fachlicher Mängel in der Kritik stand, bis ihr Leiter schliesslich den Hut nahm.
Allerdings war es der neue Beistand, der die Untersuchung gegen die Beschuldigte lostrat. Nach der Übernahme des Mandats habe er zunächst die finanzielle Situation seiner Klientin überprüft. Dabei seien ihm zahlreiche Barausgaben aufgefallen, die sich nicht belegen liessen. Er habe dies der Kesb gemeldet, sei von deren Leiter aber abgewimmelt worden. Erst nach dem späteren Wechsel an der Spitze der Kesb sei seine Meldung untersucht worden. Eine auf Betrugsuntersuchungen spezialisierte Firma überprüfte die Unterlagen, anschliessend übernahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen.
Im Zentrum des Prozesses vor Gerichtspräsident Andreas Spindler stand die Existenz und die Höhe einer Deliktsumme. Nachdem das Basler Unternehmen zuerst noch einen sechsstelligen Betrag in den Raum stellte, war gestern laut Anklageschrift noch von rund 33 000 Franken die Rede, für die es keine Belege gibt. Die «kreuzfalsche» Schätzung des Privatunternehmens, so der Gerichtspräsident, sei mit Lebenshaltungskosten der betreuten Frau massiv unterschätzt worden.
Sicher ist, dass sich der Vorwurf nicht auf einen identifizierten Geldbetrag stützt, sondern auf Differenzberechnungen zwischen den zahlreichen Barabhebungen und jenen Ausgaben, die sich nach Auffassung der Anklage belegen lassen. Hinzu kommt, dass der zweite Anklagepunkt den verbliebenen Schaden nur teilweise betrifft: Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, einen Darlehensvertrag von über 10 000 Franken zwischen den Eltern der Klientin und dieser fingiert zu haben, um einen Teil der fehlenden Gelder zu verschleiern. Dafür beantragte Staatsanwältin Rahel Buschauer einen Schuldspruch, eine bedingte Strafe und eine Beteiligung an den Untersuchungskosten.
Verteidiger Aeberli stützte seinen Antrag auf Freispruch auf die verbleibende «Deliktsumme», die sich noch auf rund 76 Franken pro Tag belaufe: Angesichts eines Zigarettenkonsums von drei Schachteln des mutmasslichen Opfers und fast täglichem Essen ausser Haus könne von «verschwundenem Geld keine Rede mehr sein», so Aeberli.
Die Einvernahmen der Privatklägerin und ihres Vaters machten gleichzeitig deutlich, wie schwierig die Rekonstruktion der damaligen Ereignisse geworden ist. Die gesundheitlich schwer angeschlagene Frau lebt heute bei ihrem Vater in Italien und griff während der gesamten Befragung auf eine Dolmetscherin zurück. Auch ihr Vater, der eigens aus Italien angereist war, erklärte vor Gericht, weder lesen noch rechnen zu können.
Mehrfach konnten beide zentrale Fragen nicht beantworten. So wusste der Vater nicht mehr, wer den Verdacht überhaupt erstmals geäussert hatte, dass Geld fehle. Bei Redaktionsschluss liefen die Parteivorträge vor Strafgericht noch. Das Urteil soll heute Dienstag eröffnet werden.
