Brandstifter muss ins Gefängnis
18.09.2025 ZiefenSchuldspruch für den Mann, der 2021 und 2022 mehrere Feuer gelegt hat
Es komme kein anderer Täter infrage, befand das Kantonsgericht: In der Berufungsverhandlung wurde der 45-jährige Brandstifter von Ziefen zu 45 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt.
...Schuldspruch für den Mann, der 2021 und 2022 mehrere Feuer gelegt hat
Es komme kein anderer Täter infrage, befand das Kantonsgericht: In der Berufungsverhandlung wurde der 45-jährige Brandstifter von Ziefen zu 45 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt.
Thomas Immoos
Ein erster Verhandlungstag gegen den mutmasslichen Brandstifter von Ziefen vor dem Kantonsgericht hatte schon im Juni stattgefunden. Seither sind vorhandene Beweise noch genauer untersucht worden. Deshalb fand nun eine ergänzende Befragung des 45-jährigen Mannes statt. Wie bereits vor dem Strafgericht und am ersten Verhandlungstag vor dem Kantonsgericht blieb der Mann mit der leisen Stimme weitgehend stumm, bestritt jedoch, die Brandstiftungen, die 2021 und 2022 die Bevölkerung von Ziefen in Angst und Schrecken versetzt hatten, begangen zu haben.
Das Strafgericht hatte den Mann vor gut zwei Jahren mangels Beweisen freigesprochen und ihm eine Entschädigung von knapp 60 000 Franken für die 355 Tage zugesprochen, die er in Untersuchungshaft verbracht hatte. Gegen das Urteil appellierte die Staatsanwältin, die eine Verurteilung zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren beantragte. Während eineinhalb Jahren war es 2021 und 2022 zu insgesamt sieben Bränden gekommen. In Brand gesetzt wurden unter anderem ein Wohnhaus, ein Gartenhaus, eine Scheune und ein Auto.
Vor dem Kantonsgericht unter der Leitung von Enrico Rosa ging man insbesondere auf einen Film aus der Video-Überwachung und auf die Auswertung des Smartphones des Täters ein. Der Film zeige, wie der Mann, ungerührt durch den Rauch in den Garten geht, dort ein Gitterrost behändigt und damit zurück in seine Wohnung geht.
Handy-Daten als Beweis
Auch die Auswertung des Handys belegte, dass er zuvor jene Treppenstufen in den Keller gegangen ist, wo das Feuer genau in jenen Minuten gelegt worden war. Auch die genaue Schrittzahl vor den Taten seien schlüssig. «Mit den neuen Beweisen ist kein Zweifel möglich, dass Sie der Täter sind», sagte der Gerichtspräsident. Dies treffe vor allem auf zwei der sieben Brände zu, für die er ihn schuldig sprach. In den andern fünf Fällen kam es zu einem Freispruch, «nicht wegen Nicht-Täterschaft», sondern weil die Beweise hier nicht ausreichten, also gemäss dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten».
Die Indizien wiesen in allen Fällen auf ihn als Verursacher der Brände hin. «Er stand bei jeder Tat in irgendeiner Art und Weise in ungewöhnlicher Nähe zu den Fällen», betonte der Richter. Ein anderer Täter käme kaum infrage. Ausserdem sei es seit seiner Verhaftung zu keinen Bränden mehr in Ziefen gekommen. Die Aussage «Mir ist kein Rauch aufgefallen» sei unglaubhaft, zumal auf dem Film unzweifelhaft zu sehen sei, wie er durch Rauch geht. Die Erklärung, er habe während der Brände ferngesehen, sei, wie andere Aussagen auch, «reine Schutzbehauptung». Rosa hielt weiter fest, dass es nur Glück war, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind. Dank ihrer Fitness hätten sich Menschen nach einem Brandausbruch auf dem Dach und auf dem Balkon in Sicherheit bringen können. Es sei eine lebensgefährliche Situation gewesen.
Die raren Aussagen des Täters seien widersprüchlich gewesen, wirr, ausweichend und unplausibel. Auch beschreibe er sich selbst als von den Bränden schockierte Person, während er ungerührt durch Rauch gehe. Unklar sei einzig das Motiv. Der Gerichtspräsident appellierte eindringlich an den Angeklagten, seine Motive für die Taten zu nennen. Andernfalls sei seine Entlassung nach der Haft gefährdet, da man ihn wohl als weiterhin gefährlich zu betrachten habe. Allerdings habe die psychiatrische Gutachterin keine «behandlungsbedürftige psychische Störung» festgestellt.
Die Brände, so der Gerichtspräsident weiter, seien auf die Persönlichkeitsstruktur des Täters, eines ausgebildeten Brandschutzmonteurs, zurückzuführen. Er habe die Gründe für seine Taten jedoch nie offengelegt: «Diese Gründe müssen Sie spätestens nennen, wenn die bedingte Entlassung bevorsteht», schloss Rosa die Verhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.
Das Urteil lautet deshalb auf drei Jahre und neun Monate Gefängnis. Davon werden ihm die 355 Tage Untersuchungshaft abgezogen (siehe Meldung in der Volksstimme vom vergangenen Dienstag, Seite 1). Ausserdem hat er 30 Prozent der Untersuchungs-, Verfahrens- und Anwaltskosten sowie der Gebühren zu übernehmen – zusammengenommen eine hohe fünfstellige Summe. Widerrufen wird auch die ihm vom Strafgericht zugesprochene Haftentschädigung. Einem Zivilkläger wird zudem eine Genugtuung von 4000 Franken zugesprochen, einem zweiten 2000 Franken. Weitergehende Entschädigungsforderungen von zwei Privatklägern wurden auf den Zivilweg verwiesen.