Das Kantonsgericht wird entscheiden
vs. Alles andere wäre eine Überraschung gewesen: Der Eigentümer der «Tschudy Villa» in Sissach, Laurent de Coulon, wehrt sich gegen die vom Regierungsrat im März dieses Jahres verfügte ...
Das Kantonsgericht wird entscheiden
vs. Alles andere wäre eine Überraschung gewesen: Der Eigentümer der «Tschudy Villa» in Sissach, Laurent de Coulon, wehrt sich gegen die vom Regierungsrat im März dieses Jahres verfügte Unterschutzstellung seiner teilweise abgebrochenen Liegenschaft. Somit wird in diesem Fall das Kantonsgericht entscheiden und bei einem allfälligen Weiterzug das Bundesgericht, wie die «bz Basel» schreibt.
Wann es zur Verhandlung kommt, ist laut der Medienstelle der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) zurzeit offen. Ist es soweit, würden sich die Richter gleich drei Beschwerden des Eigentümers gegen Beschlüsse des Regierungsrats widmen: Die erste betrifft verfahrensrechtliche Fragen, die zweite die provisorische und die dritte die definitive Unterschutzstellung. Separat behandelt werde das Strafverfahren wegen des Teilabbruchs des Hauses. Anzeige erstattete die Bau- und Umweltschutzdirektion.
Der Eigentümer wollte sich gegenüber der «Volksstimme» nicht zu seiner Beschwerde äussern.