Leistungsvereinbarung zur Stärkung der Berufsbildung
vs. Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung mit der Wirtschaftskammer Baselland für eine Finanzhilfe zur Stärkung der Berufsbildung erneuert. Für die Periode von 2024 bis 2027 hat der ...
Leistungsvereinbarung zur Stärkung der Berufsbildung
vs. Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung mit der Wirtschaftskammer Baselland für eine Finanzhilfe zur Stärkung der Berufsbildung erneuert. Für die Periode von 2024 bis 2027 hat der Regierungsrat einen Beitrag von 560 000 Franken gesprochen, wie er kürzlich mitteilte.
Die Leistungsvereinbarung beinhaltet laut Angaben der Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) verschiedene Module zur Stärkung der Berufsbildung: Imagekampagnen sowie Informations- und Netzwerkveranstaltungen an Sekundarschulen oder im Haus der Wirtschaft zur Stärkung der dualen Berufsbildung, der Laufbahnförderung sowie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. So würden unter den Titeln «Wirtschaft trifft Schule» und «Karriere mit Berufsmatura» Informationsveranstaltungen an Sekundarschulen durchgeführt, wie es auf Anfrage weiter heisst.
Im Weiteren nehme ein jährlich stattfindender Grossanlass sich Themen wie der Berufsmaturität in Verbindung mit anspruchsvollen Berufslehren, der Berufsbildung im Zusammenhang mit dem Fachkräftebedarf und dem Image der Berufsbildung an. Die Wirtschaftskammer führe mit der «Tischmesse» zudem einen Anlass für die Lehrstellenvermittlung durch und die Branchenverbände organisieren im Haus der Wirtschaft Informationsveranstaltungen für Jugendliche und deren Eltern.
Die rechtliche Grundlage für den Leistungsauftrag an die Wirtschaftskammer liefert Paragraf 98 des Bildungsgesetzes, wonach Beiträge an privatrechtliche Organisationen für Massnahmen zur Lehrstellenförderung und zur Steigerung der Attraktivität der Berufsbildung ausgerichtet werden können. Eine Ausschreibung ist gemäss BKSD nicht erfolgt, da «Finanzhilfen», worum es sich in diesem Falle handle, grundsätzlich nicht Gegenstand des Beschaffungsrechts seien und direkt vergeben werden könnten.
Diese Finanzhilfe wird unabhängig vom jeweiligen Kantonsbeitrag zur Durchführung der Berufsschau an die Wirtschaftskammer ausbezahlt.