Keine Überzeugungsarbeit notwendig
05.10.2023 Bezirk Waldenburg, Langenbruck, WaldenburgFusion der beiden Kirchgemeinden ist beschlossene Sache
Die beiden Kirchgemeinden von Waldenburg und Langenbruck haben einstimmig beschlossen zu fusionieren. Die Fusion soll auf den 1. Januar 2025 vollzogen werden. Ein Schritt in die Zukunft – und die Rettung des kirchlichen Lebens in ...
Fusion der beiden Kirchgemeinden ist beschlossene Sache
Die beiden Kirchgemeinden von Waldenburg und Langenbruck haben einstimmig beschlossen zu fusionieren. Die Fusion soll auf den 1. Januar 2025 vollzogen werden. Ein Schritt in die Zukunft – und die Rettung des kirchlichen Lebens in Langenbruck.
André Frauchiger
Der entsprechende Vertrag über die Fusion der beiden Kirchgemeinden von Waldenburg und Langenbruck tritt – nach dem einstimmigen Beschluss der beiden Kirchgemeinden von Ende September – nach Ablauf einer 60-tägigen Referendumsfrist am 1. Dezember in Kraft. Allerdings muss die Fusionsvereinbarung Anfang kommenden Jahres noch formell durch den Kirchenrat überprüft werden. In der Folge wird sie dann auch noch der Frühjahrssynode der Kantonalkirche vorgelegt. Das dürfte aber eine reine Formsache sein. Die Gründungsversammlung für die neue Kirchgemeinde ist dann für Herbst 2024 vorgesehen.
Die neue Kirchgemeinde wird den Namen «Langenbruck Waldenburg St. Peter» tragen. Pfarrer Torsten Amling, der seit Jahren in Langenbruck und in Waldenburg zu je 50 Prozent angestellt ist, bezeichnet die Fusion als logischen, weiteren Schritt der bisherigen engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchgemeinden. Im Rahmen der Vernehmlassung über die Fusions-Vereinbarung sei im vergangenen halben Jahr keine Opposition gegen das Vorhaben entstanden. Im Gegenteil hätten sich die Mitglieder beider Kirchgemeinden über den gemeinsamen Weg erfreut gezeigt, erklärt der Pfarrer.
Leistungen gesichert
Ziel der nun beschlossenen Fusion ist, die wichtigsten Leistungen der Kirchen aufrechterhalten zu können. Insbesondere geht es darum, dass sich Waldenburg und Langenbruck weiterhin eine 100-Prozent-Pfarrstelle teilen und Waldenburg wenn möglich bis auf Weiteres eine weitere 100-Prozent-Stelle behalten kann. Die drei Kirchen Langenbruck, Waldenburg und St. Peter sollen ähnlich viele Gottesdienste anbieten. Gottesdienste sollen auch an kirchlichen Feiertagen «ungefähr gleichmässig auf die drei Kirchen verteilt werden», wie in der neuen, ab 1. Januar 2025 gültigen Kirchgemeindeordnung festgehalten wird. Dies ist wichtig, umfasst doch die fusionierte Kirchgemeinde nicht nur Langenbruck und Waldenburg, sondern auch die politischen Gemeinden Liedertswil, Niederdorf und Oberdorf.
Wie die «Volksstimme» bereits im April dieses Jahres berichtete, profitiert von der von den beiden Kirchgemeinden beschlossenen Fusion in erster Linie der kleinere Partner, also Langenbruck. Denn ab 1. Januar 2025 ist auf kantonalkirchlicher Ebene die Regel, wonach Gemeinden mit 600 oder weniger Mitgliedern Anrecht auf eine 60-Prozent-Pfarrstelle haben, die zu 46 Prozent von der Kantonalkirche bezahlt wird, aufgehoben.
Neu gilt dann nur die Regel, dass es pro Kirchenmitglied einen bestimmten Betrag von der Kantonalkirche gibt. Damit haben zahlenmässig kleine Kirchgemeinden wie Langenbruck schlechte Karten. Konkret: Ab 1. Januar 2025 bekommt eine Kirchgemeinde folgende Beiträge von der Kantonalkirche: 4550 Franken als Sockelbeitrag, 19 000 Franken als Beitrag aus der Quellensteuer und 45 Franken pro Kirchenmitglied. Langenbruck verzeichnet nur rund 390 Kirchenmitglieder – finanziell würde das deshalb ohne Fusion mit der Kirchgemeinde Waldenburg mit ihren rund 2300 Kirchenmitgliedern sehr schwierig werden. Das Kirchenleben in Langenbruck liesse sich mit nur rund 41 000 Franken im Jahr kaum finanzieren.
Die Gründungsversammlung, die im 3. Quartal 2024 erfolgen soll, wird die neun Mitglieder der Kirchenpflege und die Revisorinnen und Revisoren für die Amtsperiode 2025 bis 2028 wählen, das Budget 2025 beschliessen und die Finanzplanung zur Kenntnis nehmen. Jede der politischen Gemeinden soll gemäss neuer Kirchenordnung durch mindestens ein Mitglied in der Kirchenpflege vertreten sein.
Verschiedene Fonds werden auf Anfang 2025 zusammengeführt. Neu entsteht insbesondere ein «Bau- und Orgelfonds» für die gesamte neue Kirchgemeinde – aus der Zusammenführung des «Baufonds» der bisherigen Kirchgemeinde Waldenburg-St. Peter und aus «Rückstellungen Unterhalt, Gebäude, Orgel» der Kirchgemeinde Langenbruck. Erwähnenswert sind auch der neue Personalfonds, der Fonds Fürsorgekommission und der Fonds Gemeindeentwicklung.
Die beiden bisherigen Kirchgemeinden bereiten nun gemeinsam die Gründungsversammlung vor. Die beiden Pfarrsitze in Langenbruck und Waldenburg werden beibehalten und nicht fremdvermietet. Sie sollen zusammen mit den drei Kirchen Zentren des kirchlichen Gemeindelebens bleiben.
Pfarrer Torsten Amling unterstreicht, dass die beiden Kirchgemeinden seit zehn Jahren eng zusammenarbeiten, mit einer Aufteilung einer Pfarrstelle. Es sei nun darum gegangen, die Fusion pragmatisch anzugehen. Gemeinde- und Seniorenreisen, der Konfirmandenunterricht – dies alles erfolge schon lange gemeinsam, betont Amling. Die Fusion sei deshalb «nur der formale Schritt, das Ganze zu vollenden». Und: «Waldenburg hat nicht zur Fusion überredet werden müssen.» Es handle sich um einen normalen Prozess.
«Nicht alles neu»
Wichtig ist laut Pfarrer Torsten Amling aber auch zu wissen: «Wir werden jetzt in der neuen Kirchgemeinde nicht alles neu machen.» Er erinnert schliesslich daran, dass Fusionen von Kirchgemeinden in der Vergangenheit verfassungsrechtlich nicht möglich gewesen seien. Sonst wäre die Idee einer Fusion möglicherweise schon früher in die Tat umgesetzt worden.