Öffentliches Mitwirkungsverfahren gestartet
Die Gemeinde Zunzgen will ihren Gewässerraum neu planen. Eine entsprechende Vorlage ist vom Regierungsrat und dem Kantonsgericht jedoch abgewiesen worden. Inzwischen hat die Gemeinde nachgebessert – die neuen Pläne liegen noch bis Ende Monat ...
Öffentliches Mitwirkungsverfahren gestartet
Die Gemeinde Zunzgen will ihren Gewässerraum neu planen. Eine entsprechende Vorlage ist vom Regierungsrat und dem Kantonsgericht jedoch abgewiesen worden. Inzwischen hat die Gemeinde nachgebessert – die neuen Pläne liegen noch bis Ende Monat zur Einsichtnahme auf.
Sander van Riemsdijk
Die Gemeinde Zunzgen ist seit geraumer Zeit daran, ihre Gewässerraumplanung zu überarbeiten. Hierfür wurden dem Regierungsrat im Jahr 2020 neue Zonenvorschriften zur Genehmigung unterbreitet. Bei der Prüfung stellten kantonale Fachstellen allerdings fest, dass Teile der neuen Gewässerraumplanung nicht genehmigungsfähig sind. Dabei handelt es sich um Abschnitte des Diegterbachs und des «Nästelbächlis», das unter drei privaten Parzellen im oberen Dorfteil bei der Hardstrasse durchfliesst. Beide Gewässer gehören dem Kanton.
Die von der Gemeinde beschlossene Gewässerraumbreite von 19,5 Metern beim Diegterbach ist vom Regierungsrat als zu schmal taxiert worden. «Beim ‹Nästelbächli› wollte der Gemeinderat gänzlich auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichten, da es eingedolt ist», ergänzt Gemeinderat Pascal Eberle. Auch dieses Argument stiess beim Kanton jedoch auf Ablehnung.
Gemeinde zog vor Gericht
Den ablehnenden Entscheid des Regierungsrats wollte die Gemeinde Zunzgen nicht akzeptieren. Sie liess von Fachpersonen ein Gutachten erstellen, das ihre Argumentation stützen sollte, und reichte Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Vor ziemlich genau einem Jahr wurde die Beschwerde jedoch abgewiesen. Die Gemeinde Zunzgen sah sich gezwungen, ihre Gewässerraumplanung erneut zu überarbeiten.
Jetzt liegen die neuen Pläne vor. Das entsprechende Mitwirkungsverfahren, das öffentlich ist, dauert noch bis zum 29. September. Einwohnende können dabei Eingaben machen, zu denen der Gemeinderat später Stellung nehmen wird.
Laut den Plänen beträgt die Gewässerraumbreite des Diegterbachs neu 25,75 Meter; diejenige des «Nästelbächlis» 11 Meter. Das sei ein Kompromiss zwischen Gemeinde und Kanton, heisst es vom Zunzger Gemeinderat. Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens werden die überarbeiteten Zonenvorschriften vermutlich im März der Gemeindeversammlung vorgelegt. Stimmt diese zu, hat erneut der Regierungsrat das letzte Wort.