Damit das Trinkwasser rein bleibt
29.08.2023 Bezirk Sissach, RothenfluhGrundwasserschutz überwindet Gemeindegrenze
Die Erweiterung der Ormalinger Grundwasserschutzzonen in der Talsohle der Ergolz bedingt, dass die angrenzenden Parzellen von Rothenfluh in die erweiterte Schutzzone zu integrieren sind. In beiden Gemeinden müssen die Zonenpläne Landschaft ...
Grundwasserschutz überwindet Gemeindegrenze
Die Erweiterung der Ormalinger Grundwasserschutzzonen in der Talsohle der Ergolz bedingt, dass die angrenzenden Parzellen von Rothenfluh in die erweiterte Schutzzone zu integrieren sind. In beiden Gemeinden müssen die Zonenpläne Landschaft entsprechend angepasst werden.
Otto Graf
Die Schutzzonen der Grundwasserfassungen der Gemeinde Ormalingen im Gebiet Pfarrmatt, Sägematt und Brühl stammen aus dem Jahr 1978, sind veraltet und genügen den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr. Die bereits durchgeführten hydrogeologischen Untersuchungen mit Probebohrungen und Färbversuchen haben ergeben, dass der Perimeter der Schutzzonen deutlich vergrössert werden muss. Künftig dürften auch Grundstücke im Gebiet Brüelmatt/Riedmatten sowie die Kantonsstrasse Richtung Säge im Gemeindebann von Rothenfluh zur erweiterten Schutzzone gehören. Bisher erstreckte sich die Schutzzone nur bis an die Gemeindegrenze, ungeachtet der Wasserströme im Untergrund.
Das Ausweiten der Schutzzonen erfolgt mittels Mutationen des Zonenplans Landschaft – separat in beiden Gemeinden, aber mit gleicher Zielrichtung. Der Kanton hat den Planungsentwurf und das entsprechende Reglement bereits vorgeprüft. Derzeit läuft das öffentliche Mitwirkungsverfahren. Betroffene können bis zum 15. September ihre Anliegen und Wünsche zur Planungsrevision schriftlich an den jeweiligen Gemeinderat richten. Die Eingaben werden geprüft und fliessen dann, falls sie relevant sind, ins weitere Verfahren ein.
Beide Gemeinden führten vergangene Woche je einen Infoanlass für die Bevölkerung durch. Die «Volksstimme» war in Rothenfluh mit von der Partie. Dabei stellten Fachleute der Firma Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG, des Kantons und der Gemeinden die Angelegenheit sowie die weiteren Schritte vor.
Vorschriften für Landwirtschaft
Wie zu vernehmen war und auf den Websiten der Gemeinden publiziert ist, wurde in Ormalingen in der «Pfarrmatt» 1927 der erste Grundwasserbrunnen abgeteuft. 1945 und 1971 wurden östlich davon die Fassungen Brühl gebaut. Nun sind die entsprechenden Konzessionen zu erneuern, verbunden mit den erwähnten Zonenplanmutationen.
Ziel ist es, die Fassungen und deren Umgebung so auszugestalten, dass das Grundwasser – vor seiner Nutzung als Trinkwasser – vor Beeinträchtigungen geschützt ist. Deshalb ist die landwirtschaftliche Nutzung beschränkt. Ein umfangreicher Massnahmenkatalog listet für jede Parzelle auf, was zulässig und was verboten ist. So sind das Düngen und das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln genau geregelt.
Die Kantonsstrasse und der Abwasserkanal zwischen Rothenfluh und Ormalingen stellen aus naheliegenden Gründen eine besondere Herausforderung dar: Eine Havarie könnte im schlimmsten Fall zum Abschalten der Fassungen führen. Keine Auswirkungen auf den Massnahmenplan hat die im Zonenplan verankerte archäologische Schutzzone im Gebiet Entschgen/ Riedmatten. Der einstige Friedhof wurde wohl schon vor 1534, als die dortige Georgskirche abgerissen wurde, aufgegeben. Da die Bodenbewertung der im Meliorationsperimeter Rothenfluh liegenden Grundstücke vor dem Bekanntwerden des Grundwasserschutzprojekts erfolgte, müssen diese Parzellen neu eingeschätzt werden.
Für allfällige Entschädigungen infolge von Eigentumsbeschränkungen durch die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen, die einer Enteignung gleichkommen, haben laut Gesetz die Inhaber von Grund- und Quellwasserfassungen aufzukommen. Das ist die Einwohnergemeinde Ormalingen.
Nach dem Bereinigen der Unterlagen haben die Gemeindeversammlungen über die Zonenplanrevisionen zu befinden. Bei einem Ja folgt anschliessend eine 30-tägige öffentliche Planauflage. Alsdann geht das Geschäft, allenfalls mit unerledigten Einsprachen, zur Genehmigung an den Regierungsrat. Läuft alles rund, dürften die überarbeiteten Zonenvorschriften bereits im Frühjahr kommenden Jahres rechtskräftig sein.