«Keine Machtdemonstration»
31.03.2023 Baselbiet, Bezirk Sissach, SissachGemeinderat erlässt Planungszone fürs Gebiet Bahnhofstrasse Ost
Vor einem Jahr wollte der Eigentümer die «Tschudy-Villa» im Hinblick auf eine spätere Überbauung abreissen. Nun hat die Gemeinde eine Planungszone erlassen. Bis die Zonenplanrevision für dieses Entwicklungsgebiet über ...
Gemeinderat erlässt Planungszone fürs Gebiet Bahnhofstrasse Ost
Vor einem Jahr wollte der Eigentümer die «Tschudy-Villa» im Hinblick auf eine spätere Überbauung abreissen. Nun hat die Gemeinde eine Planungszone erlassen. Bis die Zonenplanrevision für dieses Entwicklungsgebiet über die Bühne ist, wird damit jede Bebauung verhindert, die dem Planungsziel widerspricht.
Christian Horisberger
Im Gebiet zwischen der Sissacher Hauptstrasse und der Güterstrasse östlich des Bahnhofs darf vorderhand nichts Neues gebaut werden. Der Gemeinderat hat für die Parzellen 524 bis 528 sowie 530 und 2515 am 23. März eine Planungszone erlassen. Diese gilt bis zum Abschluss der laufenden Revision der Zonenvorschriften Siedlung, längstens jedoch fünf Jahre. In dem Gebiet, das ostseitig an die Migros anschliesst, befinden sich unter anderem die Tschudy-Villa, ein grosses Gebäude im Besitz der Mineralquelle Eptingen und ein Occasionen-Automarkt.
Der Erlass dieser Planungszone steht im Zusammenhang mit der laufenden Revision der Zonenvorschriften Siedlung. Er soll verhindern, dass «ein Präjudiz entsteht, welches den planerischen Absichten der Revision der Zonenvorschriften Siedlung entgegensteht». Mit anderen Worten: Die Gemeinde will die neuen Zonenvorschriften nicht um neue Bauten herum planen müssen. Im Gegensatz zu den Entwicklungsgebieten an der Bahnhofstrasse wolle der Gemeinderat jenes an der Güterstrasse, das an die Bahnhofstrasse anschliesst, nicht mit einer Quartierplanpflicht belegen, sagt Gemeindepräsident Peter Buser zur «Volksstimme».
Verdichtete Bebauung
Speziell an diesem Areal ist, dass ein Teil davon zonenrechtlich für Strassen reserviert ist – bedingt durch die Verlegung der Güterstrasse im Jahr 2016. In der neuen Nutzungsplanung soll unter anderem dies korrigiert werden. Die Grundlage für die Revision liefert das Räumliche Entwicklungskonzept 2040 (REK) der Gemeinde Sissach. Dieses sieht für das Gebiet, das sich nach geltendem Nutzungsplan in der Wohn- und Geschäftszone sowie in der Gewerbezone befindet, eine gemischte Nutzung vor: stilles Gewerbe in den Erdgeschossen, Wohnen in den Obergeschossen.
Dabei sei eine verdichtete Bebauung anzustreben. Gemäs REK sollen vier Geschosse und zur Akzentuierung spezieller Lagen bis zu fünf Geschosse möglich sein. Hier biete sich «die Chance für eine Umstrukturierung und Verdichtung mit hochwertiger Überbauung und Aufwertung des Ortsbildes», heisst es im Konzept.
Nach dem geltenden Zonenplan könnten – theoretisch – weniger als die Hälfte des Gebiets Bahnhofstrasse Ost für neue Wohnbauten genutzt werden, der «Strassen»-Bereich dürfte gar nicht bebaut werden. Da stellt sich die Frage nach dem Sinn der Planungszone. Handelt es sich etwa um eine Machtdemonstration der Gemeinde gegenüber dem Eigentümer der «Tschudy-Villa», der das Grundstück zügig überbauen möchte, was er mit dem Teilabriss des Hauses dokumentierte?
Buser winkt ab. Er macht keinen Hehl daraus, dass er das Vorgehen von Eigentümer Laurent de Coulon nicht goutiert: «Er denkt, er könne tun, was ihm gefällt und die Gemeinde würde sich dann danach richten. Er scheint nicht verstanden zu haben, dass er ohne die Gemeinde, die bei Zonenplanänderungen das letzte Wort hat, nichts tun kann. Denn bei Zonenplanänderungen hat die Einwohnergemeindeversammlung das letzte Wort.» Doch stehe die Planungszone in keinem direkten Zusammenhang mit den Vorkommnissen um die Villa, versichert der Präsident. «Mit diesem Instrument können wir einen Abriss nicht verhindern.» Im Bericht zur Planungszone, der auf der Website der Gemeinde einsehbar ist, werde die Liegenschaft auch mit keiner Silbe erwähnt. Der Gemeinderat hätte die Planungszone auch ohne den Abriss erlassen, sagt Buser.
Zonenplanrevision nicht bremsen
Der Gemeinderat wolle mit den fünf Grundeigentümern im Entwicklungsgebiet ins Gespräch kommen. Einerseits, um ihnen aufzuzeigen, was hier entstehen kann und andererseits, um herauszufinden, was sie möchten, um letztlich das Beste für beide Seiten herauszuholen. So gesehen könne die Planungszone von Grundeigentümern durchaus als Druckmittel aufgefasst werden, in den Dialog zu treten und die Karten auf den Tisch zu legen, so Buser. Dies sei aber nicht der Grund des Erlasses gewesen, sondern weil dieser Prozess seine Zeit brauche. Um die laufende Teilrevision des Zonenplans Siedlung nicht zu verzögern, habe der Gemeinderat dieses Gebiet bei der Revision vorerst auch ausgeklammert.
Die Einsprachefrist zur Planungszone dauert noch bis zum kommenden Dienstag, 4. April. Nach dem Wissen des Gemeindepräsidenten sind bis gestern keine Einsprachen gegen den Erlass eingegangen. Laurent de Coulon wollte sich gegenüber der «Volksstimme» weder inhaltlich zur Planungszone äussern, noch darüber, ob er Einsprache erheben wird.