Pflegeinitiative: Die Resultate im Überblick

  28.11.2021 Abstimmungen, Baselbiet

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Die Volksinitiative verlangt, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Sie sollen sicherstellen, dass genügend diplomiertes Pflegepersonal für den zunehmenden Bedarf der alternden Gesellschaft zur Verfügung steht.

Die in der Pflege tätigen Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. So soll der Bund die Arbeitsbedingungen in den Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen verbindlich regeln. Dazu zählt die Höhe der Löhne.

Zudem sollen Pflegefachpersonen gewisse Pflegeleistungen selbständig direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Heute können sie grundsätzlich nur die Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind.

Dem Bundesrat und einer Mehrheit des Parlaments geht dieser Vorschlag zu weit. Das Parlament hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag vor Volksinitiative verabschiedet. Dieser Vorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und der Gegenvorschlag nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass Bund und Kantone für die nächsten acht Jahre rund eine Milliarde Franken in die Ausbildung von Pflegepersonal investieren. Mit dem Geld sollen sowohl Studierende als auch Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen unterstützt werden, die Pflegepersonal ausbilden. Zudem sollen Fachhochschulen und höhere Fachschulen Geld erhalten, wenn sie die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen.

Schliesslich soll Pflegepersonal gewisse Leistungen direkt bei den Krankenkassen abrechnen können. Ein Kontrollmechanismus soll jedoch verhindern, dass mehr Leistungen abgerechnet werden als heute und damit die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen.

Zu den Arbeitsbedingungen und den Löhnen sieht der Gegenvorschlag keine neuen Regelungen vor.


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