Gegen den Pflegenotstand
29.10.2021 Baselbiet, Gesundheit, Politik, GesellschaftSituation soll sich ändern – doch wie stark?
Am 28. November wird über die eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege» abgestimmt. Bundesrat und Parlament haben sich gegen die Initiative und für den Gegenvorschlag ausgesprochen.
Janis ...
Situation soll sich ändern – doch wie stark?
Am 28. November wird über die eidgenössische Volksinitiative «Für eine starke Pflege» abgestimmt. Bundesrat und Parlament haben sich gegen die Initiative und für den Gegenvorschlag ausgesprochen.
Janis Erne
Die «Pflegeinitiative», die Ende November zur Abstimmung kommt, fordert den Bund auf, die Pflege zu fördern, sodass der Pflegenotstand bekämpft werden kann. Schweizweit sind gemäss den Befürwortern der Initiative mehr als 10 000 Stellen in der Pflege unbesetzt. Durch die Alterung der Bevölkerung und der damit einhergehenden Zunahme kranker Menschen werde sich das Problem weiter verschärfen. Auf die Ausbildung von diplomierten Pflegefachkräften konzentriert sich der Gegenvorschlag.
Sagt das Stimmvolk «Ja» zur «Pflegeinitiative», müssen Bundesrat und Parlament einen die Initiative umsetzenden Gesetzestext ausarbeiten. Lehnt das Stimmvolk die «Pflegeinitiative» hingegen ab und wird kein Referendum ergriffen, tritt der Gegenvorschlag sogleich in Kraft.
Was wird gefordert?
Im November 2017 wurde die vom Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK lancierte Initiative eingereicht. Die Initianten warnen, dass ein Mangel an Pflegenden bereits heute die Pflegequalität beeinflusse und es Massnahmen brauche, um auch zukünftig den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Pflege für alle Personen gewährleisten zu können. Heute werden aufgrund fehlender Ausbildungsplätze zu wenig Pflegefachpersonen ausgebildet. Zudem verlassen 40 Prozent der Pflegenden ihren Beruf aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen.
Konkret fordert die «Pflegeinitiative», dass der Bund fünf Massnahmen umsetzt. Geplant ist die Lancierung einer Ausbildungsoffensive bei Pflegefachkräften. Zudem sollen die Arbeitsbedingungen der Pflegenden verbindlich geregelt und etwa die Anzahl Pflegende pro Schicht erhöht werden. Ein fairerer Lohn und Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung für Pflegende werden ebenfalls verlangt. Schliesslich sollen Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen dürfen, ohne dass die Leistungen zuvor von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet werden müssen.
Von diesen Massnahmen nimmt der vom Parlament im März beschlossene Gegenvorschlag zwei auf. Zum einen soll mit einer Milliarde Franken in den kommenden acht Jahren eine Ausbildungsoffensive gestartet werden, um genügend Pflegefachkräfte anzulernen. Zum anderen soll die direkte Abrechnung von Leistungen durch Pflegefachkräfte möglich sein. Jedoch sind ein Kontrollmechanismus sowie eine Zulassungsbeschränkung vorgesehen, sodass die Kosten nicht ansteigen.
Wer argumentiert wie?
SP, Grüne, GLP und der Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) befürworten die «Pflegeinitiative». Laut dem SBK wirke sie dem zunehmenden Fachkräftemangel, der geringen Berufsverweildauer und hohen Auslandabhängigkeit der Schweiz beim Pflegepersonal entgegen. Ungenügend sei hingegen der Gegenvorschlag, der die Arbeitsbedingungen nicht verbessern würde. An einer Podiumsdiskussion am vergangenen Mittwoch in Sissach sagte die diplomierte Expertin Intensivpflege Irina Hellmann: «Der Gegenvorschlag ähnelt einem Sieb, durch das Wasser gelassen wird. Es wird zwar kompetentes Personal ausgebildet, aber aufgrund der schlecht bleibenden Arbeitsbedingungen verliert man dieses später an andere Berufe.»
Adil Koller, SP-Landrat und ebenfalls Teilnehmer an der Podiumsdiskussion, stimmte Hellmann zu und sprach eine weitere Ursache des Pflegenotstands an: «Die Alterung der Bevölkerung ist eine der grössten gesellschaftlichen Herausforderungen. Der Pflegenotstand wird sich verschärfen, wenn dagegen nichts unternommen wird. Eigentlich hätte sich bereits gestern oder vorgestern etwas ändern müssen.»
Anders als Koller und Hellmann erachten Bundesrat und Parlament sowie FDP und SVP den Gegenvorschlag als die bessere Lösung. So werde der Gegenvorschlag schneller umgesetzt. «Dieses Argument greift nicht. In den Übergangsbestimmungen der Initiative steht, dass der Bundesrat innerhalb von 18 Monaten Massnahmen treffen muss», so Koller am Podium dazu.
Weiter argumentieren die Gegner der «Pflegeinitiative», dass es zu weit gehe, die Arbeitsbedingungen vom Bund regeln zu lassen. Zuständig sollten die Kantone, Sozialpartner und Betriebe bleiben. Gemäss einer Umfrage des Forschungsinstituts «gfs.bern» hätten im Oktober 78 Prozent der Befragten der «Pflegeinitiative» zugestimmt.