Berufkraut ist auf dem Vormarsch
16.07.2021 Baselbiet, NaturBrigitt Buser
In den vergangenen Tagen sind vermehrt Anfragen und Meldungen betreffend der Ausbreitung von Einjährigem Berufkraut (Erigeron annuus) bei der kantonalen Neobiota-Koordinationsstelle eingegangen. Schon seit einigen Jahren bekannt, breitet sich das ...
Brigitt Buser
In den vergangenen Tagen sind vermehrt Anfragen und Meldungen betreffend der Ausbreitung von Einjährigem Berufkraut (Erigeron annuus) bei der kantonalen Neobiota-Koordinationsstelle eingegangen. Schon seit einigen Jahren bekannt, breitet sich das Berufkraut momentan in vielen Teilen des Kantons stark aus.
Bei der Pflanze handelt es sich um eine weiss blühende einjährige Krautpflanze. Da sehr genügsam und anpassungsfähig, zählt sie in ganz Europa und der Schweiz zu den invasiven gebietsfremden Arten und befindet sich daher auch auf der offiziellen Schwarzen Liste von Info Flora. Da das Berufkraut eher unscheinbar ist – man hält es für eine wilde Asternart – ist man sich oft nicht bewusst, dass es sich dabei um eine eingeschleppte Art aus Nordamerika handelt, die bereits im 17. Jahrhundert in Mitteleuropa als Zierpflanze eingeführt wurde. Obwohl das Einjährige Berufkraut im Handel nicht mehr erhältlich ist, wächst es nicht nur an von ihm bevorzugten Standorten, wie entlang von Wasserläufen, feuchten Wiesen und Ruderalfluren, sondern erobert mittlerweile auch trockene Böschungen, Wegränder, Kiesgruben, Rebberge, Waldränder und lichte Waldwege. Denn das Berufkraut ist sehr anpassungsfähig. Sogar in Magerwiesen macht es sich breit und bedroht so eine umfangreiche einheimische Flora.
Bei optimalen Bedingungen kann es vorkommen, dass sich durch die rasche Ausbreitung Reinbestände bilden. Das heisst, dass sich wie beim Drüsigen Springkraut oder Japanische Knöterich geschlossene Flächen bilden, wodurch einheimische Arten ganz verdrängt werden. Dazu produziert das bis zu einem Meter hoch werdende Einjährige Berufkraut nach der Blüte kleine kugelförmige Samenstände, vergleichbar mit dem Löwenzahn. Bei optimalen Bedingungen bringt es so bis zu 50 000 Flugsamen hervor, die sich durch den Wind rasch verbreiten. Daher kann sich bei bereits etablierten Pflanzbeständen ein riesiges Samendepot bilden, wodurch sich die Bekämpfung aufwendig und auch kostspielig gestaltet.
Rasche Massnahmen erforderlich
Bezüglich der Beeinträchtigung der einheimischen Biodiversität sind vor allem ökologisch wertvolle Standorte wie Magerwiesen,Trocken- und Feuchtwiesen, Buntbrachen und Waldränder gefährdet. Hier kann durch eine rasche Ausbreitung des Einjährigen Berufkrauts die angestammte einheimische Vegetation in relativ kurzer Zeit grösstenteils verdrängt werden. Breitet es sich zunehmend auf landwirtschaftlichen Nutzflächen aus, so reduziert sich der Futterwert von Gras und Heu.
Momentan ist das Einjährige Berufkraut in voller Blüte oder kurz vor dem Versamen. Daher sollte es, egal ob im Garten, Firmengelände, in Ruderal- und Landwirtschaftsflächen und so weiter wachsend, sofort ausgerissen werden. Noch blühende Pflanzen kann man gut auf dem Boden liegend vertrocknen lassen. Haben sich bereits Ansätze von Samenständen gebildet, sollten die Pflanzen mit dem Hauskehricht entsorgt werden. Wichtig: Keine Garten- oder Feldrandkompostierung anwenden. Auch sollten in Gärten entfernte Pflanzen keinesfalls in der freien Natur entsorgt werden. Grössere Mengen vernichtet man am besten durch thermophile Vergärung in einer Biogasanlage oder professionelle Boxenkompostierung.
Auch von einem einfachen Abmähen der Pflanzen ist abzuraten. Danach treiben aus dem Wurzelwerk innert drei bis vier Wochen neue blühende Pflanzen, was die Situation nur verschlimmert.
Geltende Bestimmungen beachten
bbu. Bei der Entfernung invasiver Neophyten sind Herbizidanwendungen möglichst zu vermeiden. Verbotsbestimmungen gelten auf und an Strassen, Wegen und Plätzen sowie Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisen. Auch im Uferbereich von Gewässern; im Wald sowie am Waldrand; in Hecken und Feldgehölzen, wo es jeweils einen Schutzstreifen zu beachten gilt. Weitere Informationen gibt es auf der kantonalen Neobiota-Website.
Quelle Neobiota Baselland