Revidierte Anti-Schwarzarbeits-Gesetze angenommen, Lehrplan-Initiative abgelehnt

  07.03.2021 Abstimmungen, Baselbiet

Die Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde mit einem Anteil von 85,4 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. 70\'064 Ja standen 12\'011 Nein gegenüber. Mit 84 Prozent Ja-Stimmen wurde die Revision des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes angenommen. Dies mit 67\'031 Ja zu 12\'745 Nein. Die Stimmbeteiligung betrug 41 Prozent. Mit den revidierten Gesetzgebungen erhält die Regierung mehr Handlungsspielraum und Steuerungsmöglichkeiten gegenüber von ihr beauftragten Drittorganisationen in der Arbeitsmarktaufsicht.

So wird unter anderem die bisher fixe Pauschalfinanzierung von Baustellenkontrollen, die durch die Sozialpartner durchgeführt werden, aufgehoben. Neu zahlt der Kanton einen Fixbetrag pro Schwarzarbeitskontrolle und fehlbare Unternehmen werden auf einer öffentlich zugänglichen Sanktionsliste aufgeführt. Zudem kann die Regierung einem Sozialpartner bei Verfehlungen einen Auftrag entziehen.

Zur Volksabstimmung kam es, weil die nötige Vierfünftel-Mehrheit bei der Schlussabstimmung im Baselbieter Landrat letzten November um lediglich eine Stimme verpasst worden war.

Lehrplan-Initiative abgelehnt

Im Weiteren lehnte der Baselbieter Souverän die formulierte Gesetzesinitiative «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplan auf ein vernünftiges Mass reduzieren» mit 65,6 Prozent Nein ab. 28\'016 Baselbieterinnen und Baselbieter stimmten für die Initiative, 53\'349 dagegen. Auch die Regierung und der Landrat hatten sich das Volksbegehren der Organisation «Starke Schule beider Basel» ausgesprochen. Dieses hatte maximal 1000 Kompetenzbeschreibungen verlangt. sda.

Resultate Bekämpfung Schwarzarbeit (GSA)

Resultate Arbeitsmarktaufsicht (Amag) 

Resultate Lehrplan-Initiative


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