Zwischen Ergolz und Schnittholz
15.01.2021 Baselbiet, SissachDie kantonale Wasserbaugruppe bei der Ufergehölzpflege
Vier Wochen lang sind die Mitarbeiter der kantonalen Wasserbaugruppe entlang der Ergolz unterwegs. Mit der regelmässigen Durchforstung der Vegetationsflächen an den Ufern nimmt der Kanton eine wesentliche Sicherheitsaufgabe ...
Die kantonale Wasserbaugruppe bei der Ufergehölzpflege
Vier Wochen lang sind die Mitarbeiter der kantonalen Wasserbaugruppe entlang der Ergolz unterwegs. Mit der regelmässigen Durchforstung der Vegetationsflächen an den Ufern nimmt der Kanton eine wesentliche Sicherheitsaufgabe wahr.
Elmar Gächter
Sicher und gekonnt führt David Straumann seinen Schreitbagger bei der Sissacher Rheinfelderbrücke durch das Wasser der Ergolz. Mit dem Greifarm befreit er das Bachbett von sperrigem Schnittholz, das während der Durchforstungsarbeiten der vergangenen Tage liegen geblieben ist.
Zum Abtransport bereit sind die bis zu einem Meter dicken Stämme der Eschen, die aus Sicherheitsgründen gefällt werden mussten. Seit Anfang Januar sind die Mitarbeiter der kantonalen Wasserbaugruppe für vier Wochen entlang der Ergolz unterwegs und durchforsten die Vegetationsflächen. Bei einer kranken Esche kam die Gruppe bereits zu spät, sie hatte sich selbstständig gemacht und ein privates Gartenhaus beschädigt – die Eschenwelke lässt grüssen. Die Esche, neben Ahorn und Weiden die am häufigsten an den Ufern unserer Fliessgewässer anzutreffende Baumart, bereitet den Verantwortlichen seit vielen Jahre Sorge und bindet deren Arbeit längst über das normale Mass hinaus.
Die Ufergehölzpflege zählt zu den festen jährlichen Aufgaben der kantonalen Wasserbauer. «Wir durchforsten die Vegetationsflächen an unseren rund 840 Kilometern Fliessgewässer regelmässig aufgrund von Pflegeplänen», sagt Michael Schaffner, Leiter des Gewässerunterhalts beim kantonalen Tiefbauamt. Heuer stehen die kantonseigenen Flächen im Oberbaselbiet im Fokus, mit den ersten Arbeiten an der Ergolz in Sissach.
Rücksicht auf Fische und Vögel
«Wasser soll fliessen, sicher und nachhaltig», so heisst einer der Grundsätze im Leitbild des Tiefbauamts. Getreu dieser Maxime geht es bei der Gehölzpflege primär darum, Hochwasserschäden zu vermeiden. Eine zu dichte Vegetation lässt ein Gewässer sukzessive zuwachsen und engt damit die Durchflussmenge ein. Fallen bei Hochwasser zusätzlich Bäume um, kann es speziell bei Brü- ckenpfeilern zu einer Verklausung führen, das heisst, es können sich schnell Asthaufen bilden, die den Abfluss behindern.
Eine der arbeitsmässig grössten Herausforderungen ist die Zugänglichkeit für Baumaschinen, ganz speziell hier am an beiden Ufern weitgehend überbauten Gebiet zwischen Rheinfelder- und Bützenenbrücke. «Dies zwingt uns, mit dem Bagger in der Gewässersohle zu arbeiten. Das ist zwar nicht optimal für die Fische, aber wir nehmen so weit als möglich Rücksicht, um die Laichgruben der Fische zu schonen», so Schaffner. Solche Arbeiten liessen sich nur während der vegetationslosen Zeit ausführen, vor allem auch vor der Brutzeit der Vögel. Zudem würden vermehrt kürzere Pflegestrecken gewählt, um längere Befahrungen der Gewässer zu vermeiden.
Ganz wesentlich ist für die Verantwortlichen der ökologische Aspekt der Eingriffe. «Wir messen dem Naturschutz auch beim Gewässerunterhalt einen hohen Stellenwert bei», hält Schaffner fest. Dazu zähle, die Artenvielfalt an den Ufern zu fördern. Angesichts der Tatsache, dass teilweise bis zu 90 Prozent der Eschen vom Pilz befallen seien und entfernt werden müssten, gehe man dazu über, als Ersatz Schwarzerlen anzupflanzen. Diese fehlten an den Gewässern im ganzen Kanton noch weitgehend. «Eine möglichst natürliche Ufervegetation mit den angestrebten Niederhecken ist zudem eine gute Hürde, damit sich die Neophyten weniger gut etablieren können», ergänzt Schaffner.
NACHGEFRAGT / MICHAEL SCHAFFNER, LEITER GEWÄSSERUNTERHALT
Herr Schaffner, laut Wasserbaugesetz ist der Uferunterhalt Sache der Anstösser. Was heisst das für die vielen privaten Anstösser hinsichtlich Ufergehölzpflege?
Michael Schaffner: Jeder private Ufereigentümer ist beispielsweise verpflichtet, kranke, umsturzgefährdete Bäume auf seinem Ufer auf seine Kosten entfernen zu lassen.
Können sich die Anstösser für diese Arbeiten an den Kanton wenden?
Auch wenn wir direkt vor Ort sind, beschränken wir uns auf die Arbeiten auf den staatseigenen Parzellen. Es kann und darf nicht unsere Aufgabe sein, private Unternehmen zu konkurrenzieren. Wir sind hingegen gerne bereit, die privaten Anstösser zu beraten.
Welche Erfahrungen haben Sie bei der Ufergehölzpflege mit den privaten Anstössern gemacht?
Ich muss ihnen ein Kränzchen winden, denn der weitaus grösste Teil von ihnen nimmt die Pflicht des Unterhalts sehr ernst. Es gibt nur wenige, die wir speziell darauf aufmerksam machen müssen.
Zur Person
emg. Michael Schaffner ist 41-jährig und wohnt in Anwil. Er ist gelernter Tiefbauzeichner und hat die Technikerschule sowie ein Nachdiplomstudium in Baumanagement absolviert. Nach mehreren Jahren als Stellvertreter leitet er seit einem Jahr den Fachbereich Gewässerunterhalt beim Tiefbauamt Baselland mit insgesamt 12 Mitarbeitenden.