Events mit mehr als 1000 Personen wieder erlaubt
vs. Ab dem 1. Oktober sind Grossanlässe mit mehr als 1000 Personen sowie teilnehmer- und publikumsträchtige Wettkämpfe wieder erlaubt. Der Kanton Baselland übernimmt dabei die Bestimmungen des Bundesrats, wie die ...
Events mit mehr als 1000 Personen wieder erlaubt
vs. Ab dem 1. Oktober sind Grossanlässe mit mehr als 1000 Personen sowie teilnehmer- und publikumsträchtige Wettkämpfe wieder erlaubt. Der Kanton Baselland übernimmt dabei die Bestimmungen des Bundesrats, wie die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) gestern mitteilte: In der Regel gilt eine Sitzplatzpflicht und die Personenströme müssen klar geregelt sein. Bei Sportevents in Hallen und Freiluftstadien dürfen höchstens zwei Drittel der Sitzplätze belegt werden.
Für jede Grossveranstaltung ist eine Bewilligung des Kantons erforderlich. Diese ist bis spätestens vier Wochen im Voraus zusammen mit einem umfassendem Schutzkonzept zu beantragen.
Die Gesuche nimmt die Standortförderung Baselland entgegen und reicht sie an die zuständige Direktion weiter. Absagen erteilt die Regierung. Ebenso ist es in ihrer Kompetenz, erteilte Bewilligungen zu widerrufen.
Für Bars, Klubs oder Diskotheken gelten neu dieselben Regeln wie für Veranstaltungen. Wenn Schutzvorkehrungen wie Maskenpflicht oder Abstandhalten getroffen werden können, ist eine Beschränkung auf 100 Personen pro Sektor nicht mehr erforderlich. Ist dies nicht der Fall, gilt: Gleichzeitig dürfen sich nicht mehr als 100 Gäste im Lokal aufhalten.
Die epidemiologische Lage im Baselbiet sei aktuell ruhig, jedoch nach wie vor labil, heisst es weiter. Der Kanton orientiere sich bei seinen Entscheiden zu den Corona-Auflagen an der Zahl der positiven Testergebnisse pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner während 14 Tagen. Der Wert liege gegenwärtig bei 20. Bei 40, Tendenz steigend, würden weitere Massnahmen geprüft.