Gericht verurteilt Radar-Vandalen
23.05.2020 Baselbiet, Justiz, Polizei, RothenfluhRacheaktion kommt 24-jährigen Oberbaselbieter teuer zu stehen
Ein damals 22 Jahre alter Mann hat Ende 2018 den Blitzkasten am Dorfeingang von Rothenfluh gesprengt. Das Baselbieter Strafgericht hat ihn nun wegen qualifizierter Sachbeschädigung verurteilt.
Michèle ...
Racheaktion kommt 24-jährigen Oberbaselbieter teuer zu stehen
Ein damals 22 Jahre alter Mann hat Ende 2018 den Blitzkasten am Dorfeingang von Rothenfluh gesprengt. Das Baselbieter Strafgericht hat ihn nun wegen qualifizierter Sachbeschädigung verurteilt.
Michèle Degen
In der Nacht vom 10. auf den 11. November 2018 knallte es in Rothenfluh: Jemand hatte die Radaranlage am Dorfeingang in die Luft gejagt. Die Baselbieter Polizei bezifferte den Schaden am ausser Gefecht gesetzten «Blechpolizisten» auf 11 200.80 Franken. Wenige Wochen später hatte die Polizei den Täter ermittelt. Ein heute 24-Jähriger aus dem Oberbaselbiet.
Am Dienstag musste sich der Mann nun vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Auf den Beschuldigten gekommen waren die Ermittler einerseits, weil die Radaranlage videoüberwacht war, andererseits, weil der Mann seine Tat gefilmt und das Video über Whatsapp verbreitet hatte.
Radar sei Geldmacherei
Nach einem Abend im Ausgang hatte der 22-Jährige damals beschlossen, dem Radarkasten eingangs Rothenfluh den Garaus zu machen. Dieser hatte zuvor schon für Gesprächsstoff und Leserbriefe gesorgt, weil viele Anwohner sich über ihn geärgert hatten. Bei sich zu Hause holte er deshalb eine «Horror Knall-Rakete», wie es in der Anklageschrift heisst, «ein pyrotechnisches Erzeugnis mit einem brisanten Blitzknallsatz und einem entsprechend grossen Explosionsdruck und Knalleffekt». Diese hatte er 2018 gekauft, heisst es in der Anklageschrift. Er befestigte die Rakete mit Klebeband am «Blechpolizisten» und zündete etwa um 3.49 Uhr die Lunte.
Die Anklage lautete dementsprechend auf qualifizierte Sachbeschädigung – die Grenze dafür liegt bei 10 000 Franken – und Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren.
Das Gericht sprach den Mann schliesslich nur wegen der Sachbeschädigung schuldig. Eine Gefährdung der Allgemeinheit hatte nicht bestanden, befand das Gericht, da keine weiteren Personen anwesend waren, als der Mann den Blitzkasten in die Luft sprengte. Trotzdem war sich das Gericht einig, dass das mehr als ein Bubenstreich war. Der Beschuldigte hatte wohl aus Trotz gehandelt und um seine Freunde zu beeidrucken, sagt die Gerichtsschreiberin auf Anfrage. Der «Blechpolizist» sei unnötig gewesen und habe nichts mit Sicherheit zu tun gehabt, sondern sei nur Mittel zur Geldmacherei, habe er laut Einvernahmeprotokollen ausgesagt. Darüber, welche Folgen seine Aktion haben könnte, habe er nicht gross nachgedacht.
Neue Ermittlungen laufen bereits
Bei der Verhandlung wurde ihm gemäss der Gerichtsschreiberin zugutegehalten, dass er von Anfang an geständig war und bereits 6000 Franken der durch den Sachschaden entstandenen Kosten von 11 200.80 Franken abgestottert hat. Das Gericht liess Milde walten und verhängte eine bedingt vollziehbare Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 100 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 2000 Franken. Auch die Verfahrenskosten von knapp 4700 Franken muss der Mann tragen. Gegen das Urteil könnte noch Berufung eingelegt werden.
Der Mann war bereits früher vom Militärgericht verurteilt worden, weil er Leuchtspurpatronen aus der Rekrutenschule mit nach Hause genommen hatte. Und es wird bereits wieder gegen ihn ermittelt, wie das Nachrichtenportal Online-Reports schreibt: Der Oberbaselbieter soll in Laufen zusammen mit einem Kollegen ein Auto umgekippt haben. Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung, weshalb diese Ermittlungen keinen Einfluss auf das Urteil von Dienstag hatte.