Die weit gehende Lockerung
28.05.2020 Baselbiet, Bezirk Liestal, SchweizAb 6. Juni ist mit Schutzkonzepten fast alles wieder möglich
tho. Ab dem 6. Juni werden die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend gelockert. Dies gab der Bundesrat gestern an einer Medienkonferenz bekannt. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen ...
Ab 6. Juni ist mit Schutzkonzepten fast alles wieder möglich
tho. Ab dem 6. Juni werden die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend gelockert. Dies gab der Bundesrat gestern an einer Medienkonferenz bekannt. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können ab dann wieder durchgeführt werden. Neu werden auch spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen.
Die beiden ersten Lockerungsschritte hätten keinen Anstieg der Covid-19-Fälle zur Folge gehabt: «Wir haben die Lage im Griff», sagte Gesundheitsminister Alain Berset gestern. Gelockert werden die verbliebenen Beschränkungen nur unter der Bedingung, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiterhin befolgt werden. Könnten die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss laut Berset die Nachverfolgung enger Personenkontakte («Contact Tracing») sichergestellt sein – etwa mit Präsenzlisten.
Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum – zum Beispiel in Parks – wird sogar rascher gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai, also ab Samstag, von 5 auf 30 Personen erhöht. Unterschriftensammlungen sind ab dem 1. Juni wieder zulässig. Auch sollen Grosseltern schon bald wieder ihre Enkelkinder hüten dürfen.
Ab dem 6. Juni sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienfeste, Messen, Konzerte oder Filmvorführungen, aber auch Kundgebungen. Der Bundesrat wird am 24. Juni über Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Leuten bleiben bis zum 31. August untersagt.
Ab ins Schwimmbad
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Ferienlager sind ab dem 6. Juni möglich, dazu können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks oder Zoos können wieder öffnen, ebenso Wellnessanlagen und Schwimmbäder.
In Restaurants wird zudem ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, Aktivitäten wie Live-Musik sind wieder möglich. Bei Gruppen von mehr als vier Personen sind die Wirte aber verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Zudem ist der Präsenzunterricht an den weiterführenden Schulen ab dem 6. Juni wieder möglich.
Die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz will der Bundesrat per 19. Juni beenden. Im Baselbiet wird die «Notlage» bereits per 31. Mai aufgehoben.