Ab 200 Personen redet der Kanton mit

  28.02.2020 Baselbiet, Gesellschaft, Bezirk Sissach, Gesundheit, Fasnacht

Der Baselbieter Regierungsrat setzt die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus wie folgt um: Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind vorerst bis am 15. März verboten. Dies gelte im Baselbiet insbesondere für die anstehenden Fasnachtsveranstaltungen sowie Kultur- und Sportanlässe, heisst es in einer Mitteilung der Regierung. Sämtliche Veranstalter, die Fasnachtsgesellschaften und -komitees werden aufgefordert, die nötigen Schritte einzuleiten. 

Bei Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen entscheiden gemäss Regierungsrat die Veranstalter über die Durchführung. Es gelten die Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit. Bei grösseren Veranstaltungen mit 200 bis 1000 teilnehmenden Personen werde in Absprache des Veranstalters mit den kantonalen Behörden auf Grund einer Risikoabwägung entschieden, ob die Veranstaltung durchführt werden kann oder nicht.

Zuständig ist der Kantonale Krisenstab (KKS), der für Veranstalter heute Freitag ab 16 Uhr bis 20 Uhr über die Hotline 0800 800 112 erreichbar ist. Über das Wochenende ist die Hotline von 09 bis 16 Uhr offen.

 


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