Kein Schweizer Pass für Halili
24.12.2019 Baselbiet, BubendorfBürger sagen zum zweiten Mal Nein
An der Bürgergemeindeversammlung in Bubendorf hat sich eine knappe Mehrheit der Stimmberechtigten gegen die Bewilligung des Einbürgerungsgesuchs von Hamdi Halili ausgesprochen. Eine zulängliche Begründung fehlt auch dieses Mal.
Sebastian ...
Bürger sagen zum zweiten Mal Nein
An der Bürgergemeindeversammlung in Bubendorf hat sich eine knappe Mehrheit der Stimmberechtigten gegen die Bewilligung des Einbürgerungsgesuchs von Hamdi Halili ausgesprochen. Eine zulängliche Begründung fehlt auch dieses Mal.
Sebastian Schanzer
Auch beim zweiten Versuch ist Hamdi Halili mit seinem Einbürgerungbegehren an den Bubendörfer Bürgern gescheitert. Am vergangenen Samstag stimmte eine knappe Mehrheit gegen die Einbürgerung des kosovarischen Familienvaters, wie Roger Frey, Präsident der Bürgergemeinde, gestern auf Anfrage bestätigte: 23 Stimmberechtigte sagten Nein, 21 Ja und 22 enthielten sich.
Über die Argumente, die zum negativen Entscheid führten, gibt es vom Bürgerrat noch keine offiziellen Angaben. «Eine detaillierte Begründung werden wir erst nachliefern, wenn der Kanton dies verlangt», sagt Frey. Vorerst erachte man das Stimmverhältnis als ausreichende Begründung für die Ablehnung. Das Abstimmungsergebnis werde jetzt den zuständigen Stellen beim Kanton übermittelt.
Familie bereits eingebürgert
Dass es im Fall Halili überhaupt zu einer zweiten Abstimmung kam, liegt daran, dass sich der Antragsteller erfolgreich gegen den ersten Entscheid vom Mai 2016 gewehrt hatte. Damals verweigerten die Bubendörfer dem Ehepaar Halili und dessen Sohn die Einbürgerung. Gegen diesen Entscheid reichte die Familie Beschwerde beim Regierungsrat ein. Die Regierung stellte sich teilweise hinter die Halilis. So wurde der Sohn direkt eingebürgert und über die Mutter sollte erneut abgestimmt werden.Das geschah im Mai vergangenen Jahres und führte zur Einbürgerung der Mutter Buqe Halili.
Das Gesuch des Familienvaters lehnte hingegen auch die Regierung ab. Er zog den Fall vor das Kantonsgericht und erhielt Recht. Die aufgeführten Gründe für die Nichteinbürgerung seien zum Teil unsachlich bis diffamierend gewesen oder entsprachen nachweislich nicht der Wahrheit, urteilte die Fünferkammer und schickte den Fall zurück auf Feld eins.
Bürgerrat enthielt sich
Inwiefern sich die Argumente der Bürger in der zweiten Abstimmung von jenen vor drei Jahren unterschieden, ist unklar. Frey bestätigt aber, die Diskussion am Samstag sei ähnlich wie beim ersten Mal abgelaufen.
Eine fragwürdige Rolle spielte dabei allerdings der Bürgerrat selbst. Gemäss Medienberichten schloss die Bürgergemeinde den Rest der Familie Halili von der Abstimmung aus, obwohl diese mittlerweile über ein Stimmrecht verfügen. Zudem enthielt sich der Bürgerrat der Stimme, obwohl er in den Einladungsunterlagen bestätigte, dass Halili alle Voraussetzungen erfülle.
«All diese Massnahmen haben wir in Rücksprache mit dem Kanton getroffen», sagt Frey. Man habe die Familie vor der Diskussion schützen wollen. Die Enthaltung des Bürgerrats begründet Frey so: «Wir haben bei der ersten Abstimmung vor drei Jahren für die Bewilligung des Antrags gestimmt. Die zweite Abstimmung aber kam nicht von uns, sondern wurde uns vom Gericht aufgezwungen.»
Ob Hamdi Halili nun noch einmal den Rechtsweg beschreiten wird, ist unklar. Für eine Stellungnahme war er gestern nicht zu erreichen.