Kampf gegen 5G ist lanciert
12.12.2019 Bezirk Waldenburg, Medien, Titterten, Gemeinden, GesellschaftGemeinderat unterstützt Motion gegen Mobilfunktechnologie
Titterten soll 5G-frei bleiben. Der Gemeinderat – seit Kurzem mit 5G-Kritiker Albert Gort in seinen Reihen – unterstützt eine Motion von 51 Stimmberechtigten, obwohl er sich damit rechtlich aufs Glatteis ...
Gemeinderat unterstützt Motion gegen Mobilfunktechnologie
Titterten soll 5G-frei bleiben. Der Gemeinderat – seit Kurzem mit 5G-Kritiker Albert Gort in seinen Reihen – unterstützt eine Motion von 51 Stimmberechtigten, obwohl er sich damit rechtlich aufs Glatteis begibt.
Christian Horisberger
Der Ende Oktober neu in den Titterter Gemeinderat gewählte Albert Gort scheint bereits erste Akzente zu setzen. Heute Abend, an seiner ersten Gemeindeversammlung, wird Gorts Spezialthema, 5G, zur Debatte stehen. Der neue Gemeinderat leitet die «Infostelle Elektrosmog» und ist schon mehrfach an öffentlichen Veranstaltungen als 5G-Kritiker aufgetreten.
Der Titterter Gemeinderat wird der Versammlung einen von 51 Stimmberechtigten unterzeichneten und als «Motion» bezeichneten Antrag vorlegen. Die Neuregelungen für Mobilfunkanlagen verlangen im Wortlaut:
– «Es werden keine neuen Standorte für Mobilfunkantennen mehr zugelassen, weder solche mit Baugesuchen noch versteckte (zum Beispiel im Kirchturm).
– Der bestehende Standort auf dem Schützenhaus darf auch nicht mit einer Bagatelländerungszulassung auf 5G ausgebaut werden.
– Der Gemeinderat informiert die zuständige NIS-Fachstelle sowie alle Mobilfunkanbieter entsprechend.»
Ferner wird der Gemeinderat dazu aufgefordert, sich über die Haftpflicht zu möglichen Schäden an Mensch und Umwelt der bestehenden Mobilfunkantenne zu erkundigen und die Gemeindeversammlung entsprechend zu informieren.
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Antrag als erheblich zu erklären. Das bedeutet, er ist bereit, Reglemente im Sinne des Anliegens zu schaffen, beziehungsweise bereits geltende anzupassen.
Hier stellen sich einige Fragen. Denn die Gemeinde hat nur bedingt Einfluss auf den Bau von Mobilfunkanlagen oder auf die eingesetzte Technologie – sofern das Baugesetz und die Grenzwerte für nicht ionisierende Strahlung (NIS) eingehalten werden. Alex Hettich, beim Lufthygieneamt beider Basel zuständig für NIS, hält fest: «Für Antennenstandorte innerhalb der Bauzone besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung, sofern die Anlage dem Zweck der Nutzungszone entspricht, in der sie vorgesehen ist, und die Anforderungen des kantonalen Baurechts und der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung erfüllt.» Die Technologie sei nach einer Gesetzesänderung von 2010 nicht mehr Bestandteil einer Baubewilligung.
Die «Volksstimme» konfrontierte Gemeinderat Albert Gort mit dem Widerspruch. An dessen Stelle antwortet Gemeindepräsident Heinrich Schweizer schriftlich. Er führt aus, dass «die Gemeinden sich via verletzte Bauvorschriften oder überschrittene NIS-Grenzwerte wehren könnten». Ob via Bauvorschriften etwas gegen die Aufrüstung der Technologie von 4G auf 5G auszurichten ist, hänge «von der (offenbar umstrittenen) Interpretation der Rechtslage ab».
Zur letzten Forderung in der «Motion» hatte die «Volksstimme» Albert Gort gefragt, was der Gemeinderat damit bezwecke. Ihm als Fachmann müsse bekannt sein, dass es keine Haftpflicht-Regelung bei einer allfälligen Schädigung durch NIS gibt. Dennoch unterstütze der Gemeinderat auch diesen Passus der Motion ohne jeglichen Vorbehalt und Kommentar.
Auch darauf antwortet der Gemeindepräsident: Der Gemeinderat habe den Teil der Motion dahingehend interpretiert, dass die Bevölkerung in dieser Frage beunruhigt sei, «daher besteht Bedarf nach entsprechender Abklärung sowie Information». Die Antwort, weshalb er sich hier nicht auf das Expertenwissen in den eigenen Reihen stützt, bleibt Schweizer schuldig.