Steuerreform als Chance
31.10.2019 Baselbiet, Finanzen, PolitikFinanzdirektor Anton Lauber wirbt für die Steuervorlage 17
Für den Kanton und die Gemeinden sei die Steuervorlage 17 gut, versprach der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber an einer Informationsveranstaltung zur Abstimmungsvorlage.
Thomas Immoos
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Finanzdirektor Anton Lauber wirbt für die Steuervorlage 17
Für den Kanton und die Gemeinden sei die Steuervorlage 17 gut, versprach der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber an einer Informationsveranstaltung zur Abstimmungsvorlage.
Thomas Immoos
Bei der Steuervorlage 17 (SV17) handle es sich um «eine breit abgestützte und sozial verträgliche Vorlage», sagte Saskia Schenker, Co-Präsidentin des Ja-Komitees, an einer Informationsveranstaltung in Liestal. Es gehe dabei um die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf) auf kantonaler Ebene.
Im Landrat sei engagiert und ausgiebig darüber diskutiert worden mit dem Ziel, auch die Grünen und die SP dafür zu gewinnen, so die FDP-Präsidentin weiter. Das sei zwar nicht gelungen, aber alle andern Parteien und zahlreiche Organisationen unterstützten die SV17.
Gestaffelte Umsetzung
Aus erster Hand orientierte Finanzdirektor Toni Lauber: «Die SV17 ist eine Chance fürs Baselbiet», versprach er. Es gehe zum einen um die internationale Akzeptanz sowie um die Standortattraktivität des Kantons Baselland mit konkurrenzfähigen Steuern, aber auch darum, die finanzielle Ergiebigkeit für den Fiskus zu sichern.
So werden die Gewinnsteuersätze für Unternehmen in den nächsten fünf Jahren gestaffelt gesenkt. Ab 2025 wird der Satz noch 13,45 Prozent betragen, während er heute bei 20,7 Prozent liegt. Die Änderung hat zur Folge, dass die meisten Unternehmen, die lokal, regional und national wirtschaften, weniger bezahlen. International tätige Unternehmen dagegen werden etwas höher besteuert.
Gleichzeitig sollen Forschung und Entwicklung gefördert werden. Dies bedeutet, dass dafür in einer sogenannten Patentbox Ausgaben für Forschung und Entwicklung in einem gewissen Rahmen abzugsfähig sind: Erträge aus Patenten werden nur mit 10 Prozent besteuert.
Profitieren sollen auch Familien mit tiefem oder mittlerem Einkommen, für welche die Krankenversicherung billiger wird. Kinder werden monatlich um 20 Franken, Erwachsene um 25 Franken entlastet. Zudem können Familien, die ihre Kinder durch Drittpersonen betreuen lassen, pro Jahr 10 000 Franken in der Steuererklärung geltend machen (zurzeit sind es 5500 Franken). Diese beiden Massnahmen bringen knapp 20 Millionen Franken höhere Ausgaben für den Kanton.
Durch die Steuervorlage 17, so Anton Lauber weiter, sinken die kantonalen Steuereinnahmen. Diese seien aber zu verkraften: «Der Kanton Baselland wird schwarze Zahlen schreiben.» Die Gemeinden, die von der Reform betroffen sind, sollen zum Ausgleich 10 Millionen Franken erhalten, eine weitere Million geht an die Landeskirchen.
Die Auswirkungen für die internationalen Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, werden mit der Reform kaum höher belastet. Handelsgesellschaften dagegen zahlen künftig deutlich mehr Steuern. Der Finanzdirektor versicherte, dass die Unternehmen die Erhöhung für vertretbar hielten. Wichtig seien für sie vor allem Verlässlichkeit und Planbarkeit. Dies sei durch die Steuerreform gegeben.
Konkurrenzfähige Steuern seien Teil eines attraktiven Kantons, betonte Lauber weiter. Das Baselbiet sei attraktiv als Wohn- und Arbeitsort. Die Menschen verfügten über ein hohes Ausbildungsniveau und es gebe eine hohe Lebensqualität sowie ein vielfältiges kulturelles Angebot. Geschätzt würden von den Unternehmen zudem die kurzen Wege und die funktionierende Infrastruktur. All diese Faktoren, verbunden mit einer angemessenen Besteuerung, trügen dazu bei, dass der Kanton Baselland auch in Zukunft attraktiv bleibe.