Feuerverbot in Sissach

  25.07.2019 Bezirk Sissach, Sissach

Dies gelte auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills, teilt der Gemeinderat mit. Es ist zudem verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Im Hinblick auf den Nationalfeiertag vom 1. August ist das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern im Wald, in Waldlichtungen oder an Waldrändern wie bspw. auf der Wiese Sissacherfluh und auch auf dem offenen Feld ausserhalb des Siedlungsgebiets untersagt. Höhenfeuerdürfen nicht stattfinden. Es wird zu einem sorgfältigen Umgang beim Grillieren im Siedlungsgebiet aufgerufen.

Der Gemeinderat appelliert ferner an die Bevölkerung, auf das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern auch im Siedlungsgebiet zu verzichten. Funken und glühende Rückstände könnten leicht Brände entfachen und grossen Schaden anrichten. vs.


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