Wildtier- und Jagdgesetz in Vernehmlassung
sda. Ein neues Gesetz soll im Baselbiet den Umgang mit Wildtieren und der Jagd regeln. Die Regierung hat ihren Entwurf gestern in die Vernehmlassung geschickt. Eine breitere Abstützung soll der Vorlage mehr Chancen geben als der ...
Wildtier- und Jagdgesetz in Vernehmlassung
sda. Ein neues Gesetz soll im Baselbiet den Umgang mit Wildtieren und der Jagd regeln. Die Regierung hat ihren Entwurf gestern in die Vernehmlassung geschickt. Eine breitere Abstützung soll der Vorlage mehr Chancen geben als der 2014 versandeten Vorgängerin. Eine Totalrevision des basel-landschaftlichen Jagdgesetzes war 2014 auf Eis gelegt worden. In der Folge änderten einige Elemente: Der frühere Leiter des Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesens ging in Pension, der Bereich Jagd und Fischerei wechselte zum Amt für Wald beider Basel und die Baselbieter Regierung liess eine vertiefte Zusammenarbeit mit Basel-Stadt in den Bereichen Jagd und Fischerei prüfen.
Für den neuen Anlauf habe man mit der partizipativen Erarbeitung des Leitbilds «Wild beider Basel» begonnen, teilte die Baselbieter Regierung nun mit. Die diversen Anspruchsgruppen seien einbezogen worden. Seit 2018 lief die Revision zudem im Rahmen eines Projekts für den Verfassungsauftrag Gemeindestärkung (Vags) zusammen mit dem Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG).
Nachhaltige Jagd im Fokus
Mit dem Gesetz werde das zentrale Leitbild-Anliegen realisiert, wonach sich der Umgang mit Wildtieren an deren Bedürfnissen orientieren soll, schreibt die Regierung weiter. Wildtierökologie und -biologie wird eine höhere Bedeutung zugemessen als bisher.
Dabei stehen neben den Schutz-, Förder- und Lebensraumbedürfnissen auch «die nachhaltige jagdliche Nutzung der (jagdbaren) Wildtiere sowie die Organisation der Jagd» im Fokus – daher auch der neue Titel. Die Jagd bleibe jedoch ein wesentlicher Bestandteil des Wildtiermanagements. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Oktober.